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Untervermietung der Eigentumswohnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von louisdefunes, 19 Oktober 2011.

  1. louisdefunes

    louisdefunes Gast-Teilnehmer/in

    Hallo an alle Parents!
    Habe gerade ein Problem, zu dem ich im Netz nicht wirklich eine Antwort finde:

    Kann man eine Eigentumswohnung in Wien unter 3 Jahren befristet vermieten? (also nicht eine Wohnung, die man selber gemietet hat!)
    Meines Wissens kann man als Besitzer der Wohnung ja nicht "Untervermieten" (weil man ja nicht selber Mieter ist, sondern eben Besitzer), somit ist es immer ein Hauptmietvertrag, oder?!
    Und Hauptmietverträge sind nur auf mind. 3 Jahre befristbar - darüber beliebig?

    Kennst sich da jemand aus?
    Wie soll jemand, der eine Wohnung besitzt und 1 Jahr im Ausland ist, seine Wohnung vermieten können?
    Habe schon lange gesucht, aber nichts gefunden!!

    Danke schon mal für jede Antwort!

    Lg!!
     
  2. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Wenn Du als Eigentümer vermietest, entsteht ein Hauptmietvertrag, klar.

    Zunächst würde ich aber mal klären, ob auf Deine Wohnung überhaupt das MietrechtsG anwendbar ist, ist zwar meistens der Fall, es gibt aber Ausnahmen. Wenn ja, dann ist die Untergrenze 3 Jahre, eventuell kann man das umgehen (aber hier bitte genau vorher erkundigen!!), indem man die Wohnung als "Urlaubsdomizil" anbietet, zB hier: http://www.homelink.at/ oder hier:http://www.ferienwohnungen.de/vermieter/.
     
  3. Seifenblase

    Seifenblase Gast-Teilnehmer/in

    Homelink würd ich für sowas nicht nehmen, denn da wollen die Leut ja nichts zahlen, das ist für Tausche, manche wollen vermieten, wird aber von Mitgliedern nicht gern gesehen. Als Fewo würd ich eine Whg auch nicht anbieten, wenn ich ein Jahr weg bin, weil das viel zuviel Arbeit macht und zudem die Abnutzung dann zu groß wäre.

    Besser einen Mieter suchen, der eben sowieso nur kurz bleiben will, gute Anlaufstelle für sowas sind Universitäten. Da gibts immer Leut, die nur für 1 Jahr oder so was suchen. Der Mietvertrag würde zwar für 3 Jahre befristet sein, aber der Mieter darf früher ausziehen. Ich glaub schon, dass sich da jemand finden lässt und man muss eben in den Vertrag reinschreiben, dass es für die Zeit ist, in der der Eigentümer im Ausland ist. Wir hatten kein Problem und die Mieterin ist ausgezogen, obwohl sie schon im Mieterschutz drin war, weil es eben so ausgemacht war. Zudem gibts ja schon auch Eigenbedarf immer noch, oder?

    Blöd ist das Mietrecht aber auf jeden Fall.
     
  4. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Die Idee mit den Universitäten finde ich gut! Das Risko, dass die Mieter in dem Jahr die Wohnung versauen, hat man so oder so, finde ich.
     
  5. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde mit einer Vertrauensperson den Hauptmietvertrag machen, die dann eben befristet auf ein Jahr untervermietet.

    Gruss
    Manuela
     

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