1. Reden wir miteinander ...

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Unterschied

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von maho, 17 April 2007.

  1. maho

    VIP: :Silber

    Frage: Kleinmotorrad - Motorrad....worin liegt der Unterschied - nur in den ccm ???

    Führerschein: ist das der selbe "Schein" für beide? Altersgrenze bei beiden 18 Jahre oder darf für ein Kleinmotorrad der "Schein" schon früher gemacht werden...

    Wer kennt sich aus?
     
  2. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    wie immer, in den centimetern.
     
  3. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    14. Motorfahrrad ein Kraftrad (Z 4) mit einer
    Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, dessen
    Antriebsmotor, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum
    von nicht mehr als 50 cm3 hat (Kleinkraftrad im Sinne der
    Richtlinie 92/61/EWG);

    15. Motorrad ein nicht unter Z 14 fallendes einspuriges Kraftrad
    (Z 4); dieser Bezeichnung entspricht die Bezeichnung
    ,,Kraftrad`` im Sinne der Richtlinie 92/61/EWG;

    15a. Kleinmotorrad ein Motorrad (Z. 15) dessen Antriebsmotor,
    wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von nicht mehr als 50
    cm hat;

    15b. Leichtmotorrad ein Motorrad oder ein Motorrad mit Beiwagen
    mit
    a) einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und
    b) einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr
    als 0,16 kW/kg;
     
  4. happy

    happy Gast

    AL (Leichtmotorradschein) ab 18 - ab 21 darf man damit dann auch große Maschinen fahren, war zumindest bei mir so. Leichtmotorrad bis 250cm3
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Als Kleinmotorräder gelten Motorräder, die folgende Kriterien erfüllen:

    Hubraum bis max. 50 ccm und Bauartgeschwindigkeit bis max. 100 km/h
    Nummertafel gibts dafür die Weiße und nicht die Rote wie bei Motorfahrrädern.

    Dafür war der Kleinmotoradführerschein nötig (ich glaube der hieß AK), den man mit 16 Jahren machen konnte. Mit 18 Jahren konnte man diesen dann auf den A umschreiben lassen.

    Diesen Kleinmotoradführerschein gibts nicht mehr (lt. Auskunft bei der Bezirkshauptmannschaft), sondern ab 16 (15) die Lenkerberechtigung für Motorfahrräder.

    Für Kleinmotorräder ist die Lenkerberechtigung A bzw. AL erforderlich.

    Ich glaube zu wissen, dass man auch mit der Lenkerberechtigung B Motorräder bis 125ccm fahren darf - da bin ich mir allerdings nicht sicher.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. Pfeffernase

    Pfeffernase Gast-Teilnehmer/in

    das ist korrekt. allerdings nur unter folgenden voraussetzungen:

    * mindestens 5 jahre ununterbrochener besitz einer gültigen lenkberechtigung der klasse B
    * keine weiteren führerschein-probezeit-einschränkungen
    * nachweis des praktischen fahrunterrichtes im ausmaß von insgesamt mindestens 6 stunden in fahrschulen oder bei einem autofahrerclub
    * eintragung des codes 111 in den führerschein (vorher darf nicht gefahren werden!)

    liebe grüße
     

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