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Unterschied zw Geringfügig Angem. und freier Dienstvertrag

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von GoblCC, 12 März 2008.

  1. GoblCC

    GoblCC Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!:)

    Hab da mal eine Frage, vielleicht kann die mir wer beantworten:

    Also eine Bekannte und ich haben gestern über folgendes geredet:

    Unterschied zw. Geringfügig Angemeldet (mit KBG Bezug) und freier Dienstvertrag (aber nur arbeiten bis zu 349,- Euro/Monat + auch mit KBG Bezug) - bei beidem bräuchte man dann keine Selbstvers. da KBG eh abdeckt-richtig? Und bei Geringfügig angemeldet kriegt man (meistens) 13. + 14. Gehalt? Sonst wäre aber kein Unterschied oder?? Also verausgestzt man verdient bei beiden Anstellungsarten nicht mehr als 349,-Euro /Monat.
    Oder gibts sonst noch Unterschiede?
    Also so wegen Dienstzeiten und Ort und die restl. Unterschiede ist mir eh klar....
    Und wenn man KBG bezieht muß man sich nicht Selbstversichern oder?

    Vielleicht weiß das ja wer?

    Haben gekuckt auf Help.gv also so sollte das stimmen oder?

    Danke schon mal :wave:
     
  2. gabrielchen

    gabrielchen Gast-Teilnehmer/in

    bei der geringfügigkeit hast anspruch auf UZ/WR und URLAUB!!!. wenn du pflegeurlaub brauchst, ist auch dieser gedeckt! es ist eben ein dienstverhältnis mit allen rechten und pflichten - beider parteien.

    beim freien dienstvertrag bekommst nur dass bezahlt, was du auch anwesend bist (d.h. bist du urlaub, pflegeurlaub, ... kriegst nix).
    wenn ICH die wahl hätte: geringfügig!!!
    alles gute euch
     
  3. GoblCC

    GoblCC Gast-Teilnehmer/in

    Danke für deine Antwort!!!!

    Aber was ich noch wissen wollte, Selbstversichern muß man sich bei KBG Bezug nicht oder?? Krankenversicherung ist doch dadurch gedeckt (solang man KBG bezieht) oder :confused:? Da waren meine Bekannte und ich uns nicht einig :eek:.

    Weiß das noch wer wie sowas ablaufen würde?

    :wave:
     
  4. gabrielchen

    gabrielchen Gast-Teilnehmer/in

    beim freien dienstvertrag hast normalerweise einen GKK abzug von ca. 13% - also doppeltversichert :(
     
  5. livella73

    livella73 Gast-Teilnehmer/in

    Nicht wenn Du unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibst, da wird auch beim freien DN nichts abgezogen.
     
  6. GoblCC

    GoblCC Gast-Teilnehmer/in

    :wave: Danke euch!!!

    Hab noch ne Frage :eek:: Wie ist das beim freien Dienstvertrag wenn man über die Geringf. Grenze verdient aber unter den 10 000 Euro/Jahr bleibt? Was zahlt man dann da? 13 % SV oder sonst noch was??

    :wave:
     
  7. livella73

    livella73 Gast-Teilnehmer/in

    Seit 2008 sind es 17,62% an Sozialversicherung die Dir abgezogen werden.
     
  8. GoblCC

    GoblCC Gast-Teilnehmer/in

    Danke für deine Antwort!!!!!!!
    Hab jetzt auf der NoeGkk Seite einen Beitragsrechner gefunden, da kann man sichs dann ganz genau ausrechnen!

    Danke für eure Hilfe :hug:!!!!!!!

    Bin ich froh das es hier Leue gibt die sich auskennen und einem weiterhelfen! DANKE euch!!! :wave:
     

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