1. Reden wir miteinander ...

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unterschied einvernehmlich und kündigung durch den an- angestellte?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Hope22, 25 Juli 2011.

  1. Hope22

    VIP: :Silber

    vielleicht kann mich jemand aufklären, was der grund sein kann, dass ein ag den an nicht mit einvernehmlich entgegenkommen kann, ohne grund....
    hat die firma einen finanziellen nachteil? ich dacht der einzige unterschied wär für den an einen monat später erst arbeitslosengeld ansuchen zu dürfen???

    aliquote weihnachtsremuneration und restliche mehrstunden bzw. urlaub muss er doch in beiden fällen begleichen, oder nicht?
     
  2. maeuschen

    maeuschen Gast-Teilnehmer/in

    Abfertigung alt?
     
  3. Hope22

    VIP: :Silber

    sorry, nein eben nicht- abfertigung neu, daher ists mir eben unklar...
     
  4. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Einvernehmliche Lösung unterliegt keinen Fristen und Terminen.

    SG
    IE
     
  5. Hope22

    VIP: :Silber

    danke dir, dann verstehe ich ech immer noch nicht, warum mein ag mir da nicht entgegenkommen will... würd ihm eh genau so lange bleiben, wie mit eigentlicher kündigungszeit:eek:
    naja is eh egal, danke trotzdem.
     
  6. amanin

    amanin Gast

    Trotz? Weil er dir eines reinwürgen will?
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    - AG hat in diesem Fall keinen Nachteil, sieht aber auch keinen Vorteil für sich wenn er zustimmt.
    - AG stimmt aus Prinzip nicht zu, denn wenn du gehen möchtest kannst eh kündigen.
    - AG möchte mit dir über Auflösungsmodalitäten bei Einvernehmlicher nicht diskutieren
    - etc.

    Sofern du nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen gleich in ein neues DV einsteigst und nicht ALG beziehst hast du doch auch keinen NAchteil mit der AN-Kündigung.
    Einzig Anspruch auf die Auszahlung der Abfertigung hast du nicht zum jetzigen Zeitpunkt.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. Wolke

    Wolke Gast-Teilnehmer/in

    Es gibt Kollektivverträge bei denen der zuviel bezahlte Urlaubszuschuss nicht aliquotiert werden darf bei Einvernehmlicher Lösung - bei AN Kündigung ist das erlaubt.

    Du wirst wahrscheinlich schon das UZ fürs ganze Jahr bekommen haben und bei Einvernehmlicher Lösung dürftest du das (je nach KV) behalten und würdest trotzdem aliquot WR bekommen. Bei AN Kündigung würde der zuviel bezahlte Betrag einfach mit dem WR gegengerechnet.

    Das wird der Grund sein ;)
     

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