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Unterschied befristetes - unbefristetes Dienstverhältnis?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nici1972, 12 September 2008.

  1. Nici1972

    Nici1972 Gast-Teilnehmer/in

    wo besteht eigentlich der genaue Unterschied? Denn auch ein unbefristetes Dienstverhältnis kann ja von beiden Seiten unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit aufgelöst werden..... Warum befristet eine Firma ein Dienstverhältnis? Einfach um eine Art verlängerte Probezeit zu haben?

    lg
    Nici
     
  2. anroma

    VIP: :Silber

    Beim befristeten Arbeitsverhältnis kann es in ein Unbefristetes laufen, muss aber nicht - der Vertrag kann mit Ende der Befristung zu Ende sein.

    In vielen Branchen kann man in einem Monat nicht feststellen, ob der Mitarbeiter auf Dauer qualifiziert ist, die aufgetragene Tätigkeit auszuführen, dazu braucht man oft einen längeren Beobachtungszeitraum - passt alles, geht es ins ein unbefristetes Dienstverhältnis über, passt es nicht, ist das Arbeitsverhältnis zu Ende.

    LG
    anroma
     
  3. Feverl

    Feverl Gast

    Befristete Dienstverhltnisse haben durchaus auch sinnvollere Anwendungen, z.B. wenn jemand als Karenzvertretung eingestellt wird. Dann braucht die Firma den neuen Mitarbeiter nur so lange, bis der/die Karenzler/in wieder zurück kommt.
    Oder bei Urlaubsvertretung wird ein befristetes Dienstverhältnis öfters abgeschlossen.
    Es gibt bestimmt arbeitsrechtliche Unterschiede, die ich aber auch nicht weiß.
    Ausserdem find ich´s persönlich auch fairer einem Mitarbeiter gegenüber wenn ich von anfang an sage, dass er/sie nur eine gewisse Zeit beschäftigt ist, als ich lass ihm/sie in dem Glauben, ein unbefristetes DV zu haben und dann beende ich dieses.
     
  4. Ellinor

    Ellinor Gast-Teilnehmer/in

    Wenn man z.B. während eines befristeten DV schwanger wird, hat man kein Rückkehrrecht nach der Karenz. wohl aber muss der Dienstgeber die Angestellte bis zum Mutterschutz behalten.
     
  5. Nici-06

    Nici-06 Gast-Teilnehmer/in

    In der Probezeit (Dauer max. 1 Monat ausgenommen Lehrlinge - da 3 Monate) gibt es aber noch keinen besonderen Kündigungsschutz. Wenn möglich erst nach der Probezeit die guten Neuigkeiten verbreiten.
     
  6. Nici-06

    Nici-06 Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    Ja auch - Probezeit kann max. für 1 Monat vereinbart werden (ausgenommen bei Lehrlingen). Befristung kann zu einem bestimmten Stichtag oder einem bestimmten Ereignis (Beendigung von einem Projekt...) erfolgen (längerer Zeitraum als 1 Monat somit möglich).
     
  7. anroma

    VIP: :Silber

    In Vertretungsfällen ok, wenn ich weiß an diesem Tag ist endgültig Schluß, und ich nehme diese Stelle an, dann kann ich micht darauf einstellen und rechtzeitig auch nach einem neuen Job suchen.
    Aber ich denke die Frage der TE dazu war, wenn man Probemonat, danach befristetes DV hat, das in ein unbebfristetes DV übergehen soll . da könnte man schon von verlängerter Probezeit reden.

    Ich finde befristete DV, die evtl. in ein Unbefristetes übergehen insofern ungut, weil man oft bis zum letzten Tag der Befristung nicht weiß, ob man behalten wird oder gehen muss und in der Unsicherheit lebt, soll ich mich um einen neuen Job umsehen oder nicht - man erlebt sehr oft Hinhaltetaktik der Vorgesetzten.

    Und sucht man sich vorsichtshalber nebenher einen neuen Job, wann macht man das? In Zeiten, in denen man sich vorstellen gehen könnte, arbeitet man und danach hat man meist Betreuungspflichten.

    Es gibt aber kaum noch Unternehmen,wo man sofort nach dem Probemonat ein unbefristetes DV bekommt - leider.

    LG
    anroma
     
  8. Feverl

    Feverl Gast

    @anroma
    Habe meine Antwort lediglich auf die Frage: Warum befristet eine Firma ein Dienstverhältnis? bezogen.
    Das es auch Hinhaltetaktik sein kann, ist mir genau so bewusst wie anderen auch. ;)
    Aber mir sollte auch klar sein, wenn ich einen befristeten Dienstvertrag unterzeichne, dass mich die Firma zu 50% nicht behalten kann/will/muss/wird.
    Es dürfte sich nicht die Frage stelle, kann ich bleiben oder nicht - also dem Dienstgeber die Fäden ziehen lassen - sondern bevor das Dienstverhältnis aus ist (3 Monate mindestens), schau ich mich um eine neue Stelle um. Wenn der Firma klar wird, dass sie eine gute Arbeitskraft verlieren könnte, dann wird wahrscheinlich auch eher ein unbefristeter Vertrag auf dem Tisch liegen. Ist dies nicht der Fall, dann kann ich meine Hoffnungen langsam aber sicher begraben.
    Wenn die Firma merkt, dass ich von ihr abhängig bin bzw. darauf hoffe, bleiben zu dürfen, dann ist wohl aus Sicht der Firma keine Notwendigkeit, den Vertrag frühzeitig zu ändern.

    Und es gibt noch genug Unternehmen, die nicht mit befristeten Dienstverhältnissen arbeitet, es hängt immer von der Berufssparte ab und wo der Sitz der Firma ist.
    Je größer das Angebot an Arbeitskräften, desto unfairer können Unternehmen werden.

    Ich weiss schon, in der Theorie klingt immer alles anders als es in der Praxis ist, aber ein Fünkchen Wahrheit muss auch der größte Kritiker in meinen Worten zugestehen.
    lg
    fev
     
  9. anroma

    VIP: :Silber

    Ich gebe dir schon vollkommen recht, aber Beispiel:
    Ich arbeite in einem befristeten DV in Teilzeit bspw. 08:00 - 14:00 Uhr.
    Diese Arbeitszeit habe ich gewählt, weil ich danach Betreuungspflichten meinem Kind gegenüber wahrnehmen muß.
    Mir gefällt mein jetziger Arbeitsplatz, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich die Stelle behalten kann und sende Bewerbungen - so weit, so gut!

    Ich bekomme zu meinen Bewerbungen auch Rückmeldungen für ein persönliches Gespräch - noch besser, aber:

    Wann gehe ich mich vorstellen, während ich Zeit hätte, arbeite ich - danach kann ich nicht, weil Betreuungspflichten.
    Erklär ich dem Chef: ich komme morgen gar nicht oder später, weil ich mich anderswo vorstellen gehe? Oder, melde ich mich für diesen Tag krank?
    Sicherlich keine guten Voraussetzungen, um über die Befristung drüber zu kommen.

    Ich schaffe dennoch ein Vorstellungsgespräch und was sag ich dort? Wenn mich die Firma nicht behält, dann komme ich? Macht eher kein gutes Bild.
    Umgekehrt, ich einige mich dass ich mit ersten Tag nach Befristung komme und komme dann doch nicht, weil ich beim jetzigen AG doch ein unbefristetes DV bekomme? So "verheize" ich Firmen, die ich evtl. in ein paar Monaten brauchen würde, weil doch ein Wechsel des Arbeitsplatzes notwendig ist.

    LG
    anroma
     
  10. Feverl

    Feverl Gast

    moment mal, schön langsam :)

    ich bin zwar arbeitsrechtlich nicht gerade gut versiert, aber soweit ich weiß steht jedem für die arbeitssuche innerhalb eines bestimmten zeitraumes wenn das dv zu ende geht, ein vorstellungsgespräch pro woche z. genaueres müsste man bei der ak erfragen. zumindest gilt das so oder so ähnlich, innerhalb der kündigungsfrist nach ausspruch der kündigung. kann mir gut vorstellen, dass das bei befristeten dv´s vor ende auch zusteht.
    natürlich ist es ein schmaler grad der wanderung. genau genommen findest du auf diese fragen erst im konkreten fall die antwort.
    Ich schaffe dennoch ein Vorstellungsgespräch und was sag ich dort? Wenn mich die Firma nicht behält, dann komme ich? Macht eher kein gutes Bild.
    im zuge des bewerbungsgespräches kann ich mir ja schon den ersten eindruck der neuen firma machen. dem entsprechend werden ich auch im bewerbungsgespräch reagieren - also ablehnende oder befürwortende haltung. natürlich sollte man zum bewerbungsgespräch mit der einstellung hingehen, dass man bald ohne dienstverhältnis dasteht. aber eine bewerbung bzw. ein gespräch mit einer anderen firma heisst ja noch lange nicht, dass ich bereits eine neue stelle in der tasche hab. ich würd mir eher von der alten firma die gründe nennen lassen, warum befristung. denn das wird sicher, zumindest mit großer wahrscheinlichkeit auch die neue firma interessieren.
    es hängt natürlich wieder von der branche ab, aber bei den meisten bewerbungen folgt nach dem gespräch ein auswahlverfahren. das heisst, du weisst noch immer nicht ob dich die neue firma wirklich nimmt und bis dahin kann sich schon einiges bei der alten firma tun.
    Erklär ich dem Chef: ich komme morgen gar nicht oder später, weil ich mich anderswo vorstellen gehe? ..... Sicherlich keine guten Voraussetzungen, um über die Befristung drüber zu kommen.
    Genau das ist der punkt wo ich der meinung bin, wenn ich dem chef wichtig bin, dann wird er dafür sorgen, dass ich keine bewerbungsgespräche mehr führen muss und mir einen unbefristeten vertrag geben. reagiert er nicht, dann stünde für mich fest, dass ich mir einen unbefristeten vertrag sowieso in die haare schmieren kann (mal garstig ausgedrückt).
    Umgekehrt, ich einige mich dass ich mit ersten Tag nach Befristung komme und komme dann doch nicht, weil ich beim jetzigen AG doch ein unbefristetes DV bekomme? So "verheize" ich Firmen, die ich evtl. in ein paar Monaten brauchen würde, weil doch ein Wechsel des Arbeitsplatzes notwendig ist.
    Also das ist ein punkt, da ist´s egal ob befristet oder unbefristet. das kann dir immer passieren z.b. auch wenn du mehrere bewerbungen am laufen hast (was ja in der regel der fall sein sollte) und dich 3 firmen gleichzeitig wollen. du wirst dich dann sicher für die firma entscheiden, die dir am besten zusagt. andersrum machen´s die dienstgeber nichts anderes - sie suchen sich aus allen bewerbungen die für sie beste heraus und den anderen wird abgesagt. so gesehen müsste man dann auch sagen, dass die firmen angestellte "verheizen". also moral sollte bei der arbeitssuche (leider) nicht an erster stelle stehen. ausserdem sollte eine absage nie peinlich sein, wenn ich gute gründe habe.
    fairnesshalber wär´s halt schon nett, wenn man dem dg nicht gerade am letzten tag absagt.

    ich weiss genau, es ist schwierig und es schreibt sich alles einfacher in einem forum als es dann tatsächlich in der situation ist, aber ich halte es für den absolut falschen weg, die hände in den schoß zu legen und zu hoffen, dass sich alles von selbst regelt.
    "jeder ist seines glückes schmied" - das gilt auch für die arbeit.
    upps.. :eek: so viel wollt ich gar nicht schreiben
     
  11. anroma

    VIP: :Silber

    1. Der Arbeitssuchtag steht dir nur bei einvernehmlicher Lösung zu einem bestimmten Termin zu (bspw. Firma schließt vor Ende deiner Kündigungsfrist), wenn diese Lösung vom AG ausgeht und bei Kündigung seitens des AG - aber leider niemals bei einem befristeten DV oder wenn der AN kündigt.

    2. Dass es so läuft, glaubst du hoffentlich nicht wirklich selbst, oder?

    Im Falle der Arbeitssuche gehen Theorie und Praxis sehr weit auseinander!

    LG
    anroma
     
  12. Feverl

    Feverl Gast

    ich glaub´s nicht nur, ich hab´s schon des öfteren erlebt. sonst würd ich nicht auf die ideen kommen ;)
    allerdings wenn man tagtäglich mit arbeitssuchenden zu tun hat, dann erlebt man auch die unglaublichsten dinge. es gibt leider kein patentrezept, es kann funktionieren oder in die hose gehen.
    beide möglichkeiten stehen offen, es kann aber auch sein ...... über das könnten wir ewig weiterdiskutieren, aber ich glaub, das sprengt den rahmen
    lg
    fev
     

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