1. Reden wir miteinander ...

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Unterhaltsanspruch über 18..

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von cherry.21, 14 Januar 2010.

  1. cherry.21

    cherry.21 Gast-Teilnehmer/in

    hallo!

    ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich probiers halt mal! :)

    und zwar gehts um folgendes: ich bin (in 2 wochen) 25 jahre alt, studiere zur zeit, gehe geringfügig arbeiten, habe ein 2,5jähriges kind und wohne mit meinem lg (vater des kindes) gemeinsam in einer wohnung - sind aber nicht verheiratet oder haben eine angemeldete lebensgemeinschaft.

    so, ich bekomme noch von meinem vater alimente, da meine eltern geschieden sind.

    meine frage nun: wie lange ist mein vater gesetzlich verpflichtet mir die alimente zu zahlen?? wann endet dieser anspruch?? ist das an ein alter gebunden oder was??

    bzw. wo kann ich mich da erkundigen bzw. wer kann mir da auskunft geben?? jugendamt ist dafür ja nicht mehr zuständig..

    viiielen dank schon im voraus,

    lg
     
  2. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

  3. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Mit 25 und eigener Familie sollte man schon fähig sein sich selbst zu erhalten.

    -Fleur-
     
  4. cherry.21

    cherry.21 Gast-Teilnehmer/in

    nun, das war ja nicht die frage.
     
  5. cherry.21

    cherry.21 Gast-Teilnehmer/in

    edit: nicht jeder ist mit 24 jahren schon komplett mit studium fertig, außer acht gelassen ob mit oder ohne kind und ob mit oder ohne arbeiten nebenbei. aber egal. :cool:
     
  6. cherry.21

    cherry.21 Gast-Teilnehmer/in

  7. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Was ist bitte eine angemeldete Lebensgemeinschaft?
    Wenn ihr beide in der gleichen Wohnung wohnt, werdet ihr wohl beide dort gemeldet sein.

    Wie lange rechnest du, dass dein Studium noch dauert und seit wann studiertst du schon?
    Hast du vor dem Studium noch etwas anderes gemacht?
     
  8. lilly7686

    lilly7686 Gast-Teilnehmer/in

    Also ich hab mal was gehört, dass der Vater zahlen muss, bis sein Kind mit Studium fertig ist, aber längstens bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.
    Ist aber schon ein paar Jahre her, dass ich das so gehört hab. Also kann sein, dass das nicht (mehr) stimmt.
     
  9. erfeuss

    erfeuss Gast-Teilnehmer/in

    Hätte ich auch gesagt, aber lt dem o.a. link, zahlt er solange du in einer Ausbildung und nicht verheiratet bist!
    Finde ich aber komisch... denn das wäre ja der Freibrief für ewiges Studium!?

    lg
    erfeuss
     
  10. Rosa-Rot

    Rosa-Rot Gast-Teilnehmer/in

    Alimente muss der Vater dann keine mehr zahlen, wenn du SELBSTERHALTUNGSFÄHIG bist.

    Es gibt dazu keine genaue Definition. Das sind immer Einzellfallsentschedungen. Ob und wie lange dir noch Unterhalt zusteht entscheidet das Gericht. Unter gewissen Umständen muss der Vater auch länger als bis zum 26. Geburtstag zahlen.
     
  11. suri75

    suri75 Gast-Teilnehmer/in

    Du bist fähig eine Familie zu gründen, aber "noch" nicht selbsterhaltungsfähig??? Hmmm ... :rolleyes: Da kann ja wohl dein Vater nichts dafür, ODER?
     
  12. poison

    poison Gast

    du hast einen lebensgefährten, der halt nicht bei dir gemeldet ist (klar, wärst ja blöd wegen den beihilfen) und deswegen kann dein vater zahlen. das ist mies. und deine mutter, zahlt die nicht? warum nur dein vater?

    dein vater bekommt aber sich die familienbeihile ;)
     
  13. WarinUrlaub

    WarinUrlaub Gast-Teilnehmer/in

    s.a.: http://www.univie.ac.at/ag-jus/php/cms/index.php?id=123

    lg
    Warin
    ps: Als Mann gesprochen - irgendwie beneide ich Deinen Vater nicht :( - zahlt Deine Mutter auch? Hättest IHr gegenüber nämlich die selben Ansprüche!!! Falls nicht - gleich einklagen gehen!
     
  14. poison

    poison Gast

    wieviele fordern wirklich von der mutter was? fast keiner. da papa ist der böse und muss zahlen bis wirklich nichts mehr zu holen ist.

    mein vater musste zahlen, bis die prinzessin von kind 32 war. erst dann hat das gericht alles gestoppt.
     
  15. WarinUrlaub

    WarinUrlaub Gast-Teilnehmer/in

    Ich merk´, wir sind auf der selben Wellenlänge ;) #

    lg
    Warin
     
  16. cherry.21

    cherry.21 Gast-Teilnehmer/in

    hallo alle miteinander! :wave:

    also erstmal gehts mir nicht darum meinen vater "auszunehmen".. ich will einfach wissen wie es gesetzlich aussieht bzw. wer mir da genau auskunft geben kann.

    ich hab auch mal gehört bis zum vollendeten 26. lebensjahr, aber es steht zB auf wien.gv anders drin..

    ja, ich werde in absehbarer zeit (ws in einem jahr) meinen master in der tasche haben. und da wärs mir natürlich schon geholfen wenn ich die alimente noch weiter bekomme, einfach damit ich mich aufs studium konzentrieren kann und dies beenden kann.
    und ich geh ja noch nebenbei 3 vormittage in der woche arbeiten und betreu mein kind.

    und was meine mutter betrifft - ja die unterstützt mich auch.

    lg
     
  17. cherry.21

    cherry.21 Gast-Teilnehmer/in

    was noch meinen vater betrifft - ich hab ihn nie wirklich interessiert, hin und wieder hat er sich halt gemeldet und das wars. ich bin ihm ewig hintergergerennt und hab gschaut dass irgndwie ein verhältnis da is.

    aber das is eine andere geschichte und gehört eigentlich nicht zu diesem thema..

    nur so viel dazu, dass ja die väter (nicht immer, weil ich möchte nicht verallgemeinern) oft die bösen sind und nur zahlen müssen! meiner wollte nix anderes.
     
  18. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in

    prinzipiell ists so, dass die Unterhaltspflicht mit der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes erlischt - ein Studium muss aber in der Regel noch finanziert werden.
    Eine fixe Altersgrenze gibt es nicht, nur die Bedingung, dass man sein Studium zielstrebig weiterführt und das wäre in deinem Fall ja sicher noch gegeben!

    Und es stimmt schon, dass deine Mutter eigentlich genauso verpflichtet ist dir Unterhalt zu zahlen.
    Bei uns war das damals auch noch ein Diskussionspunkt, aber fair ist es nun mal wirklich nicht, wenn nur der Vater zahlt..
    wobei man durchaus berücksichtigen kann, dass deine Mutter euch vielleicht mit Naturalien, usw unterstützt

    Dein selbst erwirtschaftetes Einkommen (wenn regelmäßig) wird dir allerdings in Abzug gebracht
     
  19. sonnengelb

    VIP: :Silber

    es gibt nur lebensgemeinschaft oder nix. und ihr habt eine lebensgemeinschaft.

    nein, ist nur an den passenden studienerfolg gebunden. altersgrenze in dem sinn gibts nicht.

    und auch deine mutter ist dir natürlich barunterhaltspflichtig.

    du kannst auch hier nachfragen - ist genau für solche fragen richtig:
    http://www.austrianlaw.at/forum3/

    rein biologisch betrachtet haben die fähigkeit eine familie zu gründen und die selbsterhaltungsfähigkeit nix miteinander zu tun. rechtlich betrachtet auch nicht.

    vernünftig ist natürlich was anderes. aber ehrlich: wenn cherry mit knapp 25 + kind recht knapp vor abschluss steht, ist sie gleich schnell so wie manch andere ohne kind. das passt schon!

    nein, man muss nämlich auch eine gewisse zielstrebigkeit nachweisen. das wird mit 40 und einer prüfung im jahr im schnitt wohl kaum gegeben sein.

    lg

    sonnengelb
     
  20. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    rechtliche Aspekte findest du hier: http://www.ris.bka.gv.at/ das sind Einzelfallentscheidungen. Und was ich so rausgelesen habe, gehts da auch um Notendurchschnitte beim Studium, nämlich ob du es zielstrebig führst oder nicht. Aber such dir einfach ein paar Urteile zum Tehma raus - die sind natürlich Einzelfallentscheidungen aber spiegeln die Rechtslage wieder.

    lg
    bine
     

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