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Unklarheiten zur Väterkarenz, kannt sich jemand aus?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Desire, 26 Oktober 2008.

  1. Desire

    Desire Gast-Teilnehmer/in

    Wir sind im alten KBG Modell 30+6, mein LG möchte nun von 30.-36. Monat in Väterkarenz gehen.
    Auf der Seite von Erwin Buchinger steht nun, dass der Kündigungsschutz nur bis zum 2 Geburtstag des Kindes geht. Würde das auch LG betreffen, also kein Kündigungsschutz, wenn er die Karenz beim Chef anmeldet?? Könnte er dann jederzeit gekündigt werden?

    2. Frage: wir haben es noch nicht geschafft die gemeinsame Obsorge zu beantragen, auf Buchingers Seite steht als Bedingung eigentlich nur der gemeinsame Haushalt mit dem Kind, und nur beim Punkt Elternteilzeit (die uns ja nicht betrifft), steht die gemeinsame Obsorge als Bedingung.
    Weiß jemand näher bescheid, weiß nämlich nciht ob wir das so schnell noch schaffen mit der Obsorge.....dauert es lange die zu beantragen??

    Bei der AK hab ich schon gefragt, die sind auch nicht die schlauesten dort :rolleyes:

    DANKE!
    D.
     
  2. ela975

    ela975 Gast-Teilnehmer/in

    Also Karenz kann man höchstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes nehmen. Sprich, 30. bis 36. Monat in Karenz geht nicht, da ginge nur Elternteilzeit.

    Karenz und Kinderbetreuungsgeld haben nichts miteinander zu tun, egal welches Modell du wählst, Karenz geht immer nur maximal bis zum 2. Geburtstag.

    Ihr habt eben nur die Möglichkeit, dass der Vater seine Einkünfte unter die Zuverdienstgrenze reduziert, um die 6 Monate KBG noch nutzen zu können.
     
  3. Desire

    Desire Gast-Teilnehmer/in

    Danke, jetzt lichtet sich auch der Nebel, den die AK bei mir verursacht hat.....

    Ich muss mich also in Richtung Betimmungen zur Elterteilzeit weiter informieren.

    LG
    D.
     
  4. iris1978

    iris1978 Gast

    wieso soll der Vater nicht in Karenz gehen können, sonst hätte das Model 30 + 6 keinen sinn, er kann die Karenz in der Firma abgeben aber wenn die 6 Monate aus sind hat er noch eine Monat Kündigungsschutz und dann kann die Firma dieses auch machen, ist halt immer die Frage was der Vater für einen Job hat, ob es sich auszahlt es zu wagen ist schon schwierig genug wenn die Mutter nachher kämpfen muß um ihre Rechte.

    Elternteilzeit ist was anderes aber da kann nur ein Elternteil gehen.
     
  5. ela975

    ela975 Gast-Teilnehmer/in

    Nochmal, die Dauer des KBG-Bezugs hat mit der Karenz genau null zu tun. Auch die Mutter kann nur 24 Monate in Karenz gehen. Die 6 Monate KBG kann der Vater nur in Anspruch nehmen, wenn er in diesen 6 Monaten weniger als die Zuverdienstgrenze verdient.

    Das KBG kann in 3 Blöcken genommen werden, also zB bis zum 18. Lebensmonat Mutter, dann 6 Monate Vater bis zum 2. Geburtstag, wo dann die Karenz endet und dann wieder die Mutter bis zum 36. Monat.
    Oder eben der Vater reduziert seine Einkünfte ab dem 30. Lebensmonat unter die Zuverdienstgrenze.
     

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