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@Uni-Angestellte, Frage zu Gehalt

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Leamama3, 8 Juli 2011.

  1. Leamama3

    Leamama3 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn man bei einer Uni anfängt als allgemeines Universitätspersonal in der VwGr IIIa und einem 8 Berufsjahre angerechnet werden und man in der zweiten Jahreshälfte (spielt angeblich eine Rolle bei der Einstufung) zu arbeiten beginnt, wie hoch der Monatsbruttogehalt ist? Und wie oft gibt es ein Vorrückung? Alle zwei Jahre?
    Danke!
     
  2. Moragh

    Moragh Gast-Teilnehmer/in

  3. Leamama3

    Leamama3 Gast-Teilnehmer/in

    Danke Moragh! Den Link kenne ich eh. Aber das hilft mir auch nicht weiter. Es geht z.B. nicht hervor (oder ich bin zu dumm), warum man, wenn man in der zweiten Jahreshälfte zu arbeiten beginnt, man schlechter eingestuft wird als wenn man in der ersten Jahreshälfte zu arbeiten beginnt. Weiters weiss ich nicht was die Zahlen neben dem Gehalt bedeuten z.B. wenn steht (5J), jedenfalls bedeutet es nicht, dass man bei diesen Gehalt eingestuft wird wenn einem 5 Jahre angerechnet werden.
     
  4. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in



    die zahlen neben dem gehalt sind die jahre bis zur nächsten vorrückung - dem nächsten planmässigen gehaltssprung. werden dir 8 jahre auf IIIa grundstufe angerechnet, müsstest du entweder gerade noch in R1 oder gerade auf R2 gekommen sein (mit 7 jahren zeit bis R3).

    vorrückungsstichtage gibt es zwei pro jahr. je nachdem wieviele monate dir angerechnet werden an vorerfahrung, hast du den nächsten gehaltssprung entweder am anfang oder in der mitte des entsprechenden folgejahres. mit dem arbeitsbeginn hat das nur insofern zu tun, als das dies der zeitpunkt ist ab dem die monate vorerfahrung (dazu)gezählt werden, .. damit kommt man halt bei einem späteren arbeitsbeginn zu einem späteren nächsten vorrückungsstichtag. nimm an du hast zwei arbeitnehmer mit gleicher monatsanzahl an "vorerfahrung": mitarbeiter a beginnt am jahresanfang mitarbeiter b sehr viel später im jahr. mitarbeiter a hat auf jeden fall vorrückungsstichtag 1.1. , bei mitarbeiter b kann es sein, dass er abhängig davon wie spät im jahr er anfängt er erst im juli den nächsten vorrückungssprung hat. das ist an sich nicht unfair, sondern im gegenteil ziemlich gerecht, da mitarbeiter b ja monate später arbeitsbeginn hat (und theoretisch in der zeit auch noch beim vorherigen dienstgeber anrechenbare weitere vordienstmonate ansammeln könnte).

    die berechnung des vorrückungsstichtages bekommst du mit arbeitsbeginn vom personalbüro. innerhalb von zwei monaten kannst du gegen deine einstufung berufen und nachweise von weiteren zu berücksichtigenden anrechnungszeiten nachreichen. aufgrund von besonderen kenntnissen oder aufgaben kann man die zeit bis zum nächsten sprung unter gewissen vorbedingungen auch verkürzen (zuerkennung expertenstatus).

    weitere informationen und legende zum gehaltsschema findest du in der vollständigen version des kollektivvertrages. beim betriebsrat , bei der AK , im personalbüro, bei der gewerkschaft (göd) etc kannst du da sicherlich einsicht nehmen. online sollte er auch herumgeistern, google mal nach kollektivvertrag der universitäten.
     
  5. Leamama3

    Leamama3 Gast-Teilnehmer/in

    Danke Kira. Jetzt kenn ich mich aus.
     

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