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Unharmonischer Intimverkehr ist kein Reisemangel! Ein wahres Gerichtsurteil...

Dieses Thema im Forum "ZWEITES | Reden wir über ..." wurde erstellt von myself1981, 13 August 2009.

  1. myself1981

    myself1981 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    hab das heute entdeckt und hab so lachen müssen. :D Ich wollts euch nicht vorenthalten...

    Unharmonischer Intimverkehr ist kein Reisemangel

    Die Unterbringung in einem mit zwei Einzelbetten statt eines Doppelbetts ausgestatteten Ferienhotelzimmer und ein aufgrund dieses Umstandes unharmonischer Intimverkehr während der Dauer des Urlaubes stellt nicht ohne weiteres ein zur Herabsetzung des Reisepreises berechtigenden Mangel dar (AG Mönchengladbach in NJW 1995, 884).

    Sachverhalt:
    Der Kläger hatte bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett. Der Kläger trug vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, dass es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben habe, sondern zwei separate Einzelbetten, die nicht miteinander verbunden gewesen seien. Bereits in der ersten Nacht habe er feststellen müssen, dass er hierdurch in seinem Schlaf und Beischlafgewohnheiten empfindlich beeinträchtigt worden sei. Ein friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis sei während der gesamten 14-tägigen Urlaubszeit nicht zustandegekommen, weil die Einzelbetten, die zudem noch auf rutschigen Fliesen gestanden hätten, bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinandergegangen seien...
    Aus der Begründung des Urteils:
    ... Die Klage ist aber jedenfalls in der Sache nicht begründet. Der Kläger hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die fest verbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt zu werden, denn es kommt hier nicht auf die speziellen Gewohnheiten des Klägers an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, dass der Kläger seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen.
    Aber selbst wenn man dem Kläger seine bestimmten Beischlafpraktiken zugesteht, die ein festverbundenes Doppelbett voraussetzen, liegt kein Reisemangel vor, denn der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen...

    ...Der Kläger hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, dass die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur wenige Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, dass der Kläger etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kläger beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.
     
  2. dani30

    VIP: :Silber

    Wir haben im Urlaub auch schon zwei Einzelbetten mit Schuhbändern verbunden, es geht:D
     
  3. Nicht lachen, wir hatten im Urlaub auch 2 Einzelbetten und das hat mich doch sehr gestört....
    Die waren auf einem festen Holzgestell und einen Meter voneinander entfernt.
    Also keine Chance zum zusammenschieben, das ist wirklich ein bisserl blöd :eek:
    Aber klagen würd ich nicht :)
     
  4. Erdbaerin

    Erdbaerin Gast-Teilnehmer/in

    Na, wer weiß ob doch. Dann wüssten wir auch über die ungewöhnlichen Beischlafgewohnheiten des Klägers Bescheid...:cool:
     

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