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Ungewöhnliche Konstellation - Alimente?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von EvelynAM, 28 September 2011.

  1. EvelynAM

    EvelynAM Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Wir haben folgende Situation: Mein zweitgeborener Sohn (11 Jahre alt) lebt auf eigenen Wunsch seit August bei seinem Vater, von dem ich seit 6 Jahren geschieden bin. Ich selbst habe heuer wieder geheiratet und wir haben eine gemeinsame Tochter (7 Monate alt). Derzeit bin ich in Karenz (längste Variante).
    Mit dem KV haben wir vereinbart, dass ich soviel an Alimenten für meinen Sohn zahlen soll, wie ich kann (auf ein Sparkonto).
    Nun meine Frage, nachdem wir das Gericht in dieser Sache nicht einschalten wollen bzw. ich auch nicht bei der BH anrufen möchte, da ich keine schlafenden Hunde wecken möchte: muss ich überhaupt Alimente zahlen, da mein "Einkommen" ja quasi keines ist, und wenn ja, wieviel? Gibt´s Mindestgrenzen, unter die ich nicht kommen darf/soll etc.

    Bitte klärt mich auf! Es ist eh schon schlimm genug, dass ich durch den Umzug meines Sohnes nun die FBH und die Alimente vom KV nicht mehr bekomme (insgesamt über 500,-- monatlich :eek:), da schlägt jeder Cent zu Buche, der zusätzlich draufgeht...

    Danke im Voraus!

    lg, Evelyn
     
  2. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in


    Wenn dein Sohn nicht bei dir ist - warum sollte dir das Geld dann zustehen?!?!?!?!:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
     
  3. EvelynAM

    EvelynAM Gast-Teilnehmer/in

    ich will eh kein Geld, ich möchte wissen, wieviel ich zahlen muss, wenn ich nur karenzgeld bekomme :rolleyes:...
     
  4. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Gehe am Amtstag zu Gericht, dort kann man es dir genau sagen - schlafende Hunde weckst du damit nicht, solange keine Anträge gestellt werden.

    -Fleur-
     
  5. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in


    so wie du es geschrieben hats kommt es anders rüber ;)
     
  6. EvelynAM

    EvelynAM Gast-Teilnehmer/in

    Wollte heute schon eine telefonische Auskunft von unserem Jugendamt, aber die sagen, dass sie keine Auskunft geben können, weil mein Sohn jetzt in Kärnten lebt. Ich muss dort am Gericht anrufen. Ich denk mal, dass die schon Näheres werden wissen wollen (Namen etc.), sonst hätte ich ja die allgemeine Auskunft hier auch erhalten, oder?
     
  7. EvelynAM

    EvelynAM Gast-Teilnehmer/in

    Das hat vielleicht auch damit zu tun, dass ich darüber sehr traurig bin, dass ich meinen Sohnemann "verloren" hab (immerhin wohnt er jetzt 250 km weit weg :() und mein Ex als Beamter gut verdient und eigentlich das Geld nicht braucht, wir aber wie gesagt jeden Cent umdrehen müssen.
     
  8. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in


    Kann verstehen, dass du traurig bist.

    Den Satz mit deinem Ex find ich auch wieder toll :rolleyes: nur weil er gut verdient soll er auf die Alimente verzichten?!? Gleiches Recht für alle, warst ja auf froh, daß du früher die Alimente bekommen hast ;)
     
  9. lakritzchen

    lakritzchen Gast-Teilnehmer/in

    also rein gesetzlich müsstest du jetzt die Alimente nach % zahlen von deinem Einkommen. Väter die in KArenz gehen in 2. Beziehung müssen dann während der Karenzzeit das gleiche zahlen, als wenn sie noch normal arbeiten würden.
     
  10. EvelynAM

    EvelynAM Gast-Teilnehmer/in

    Nein, er soll ja nicht verzichten, obwohl er´s ja sogar derzeit tut. Aber grad weil ich nicht will, dass evtl. mal Nachzahlungen anfallen, möchte ich gleich meine Pflicht tun, oder zumindest den entsprechenden Betrag monatlich auf die Seite legen. Ich weiß nur eben nicht, ob ich die vollen 20 % vom Karenzgeld abtreten muss, oder ob es in so einem Fall weniger ist usw....

    Aber da hat jetzt lakritzchen eh schon weitergeholfen - danke!
     
  11. Genius4

    Genius4 Gast-Teilnehmer/in

    Naja, warst du beim Sohn auch in Karenz? Falls ja wirst du zu 99% nicht angespannt - wärst also von den UH Zahlungen befreit weil kein Einkommen - und von Null kann man keine Prozente berechnen a l l e r d i n g s ist somit dein Ehemann für dich unterhaltspflichtig geworden - gewisse Prozente deines neuen Mannes stehen dir als UH zu, das gilt dann als Einkommen und davon wird der UH für deinen Sohn berechnet.

    Ich versteh das das JA da keine telfonische Auskunft gibt, weil sehr kompliziert.... wieviel verdient dein Mann, hat er weitere Unterhaltspflichten etc. das muiss da alles berücksichtigt werden.... deswegen finde ich den Vorschlag deines ex sehr gut, solange du dir diese vereinbarte Summe leisten kannst würde ich es dabei belassen, vorallem wenns auf ein Sparbuch für euren Buben kommt :)
     
  12. EvelynAM

    EvelynAM Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank! Das ist mal eine gute Info! Dass mein neuer Mann "mitzahlen" müsste, hab ich schon befürchtet, aber von allen Seiten hab ich da gehört, dass es ja nicht sein Kind ist, also muss er auch nix zahlen. Aber wie du es erklärst, klingt es plausibel....
     
  13. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann Dir bei Deiner Frage leider nicht weiterhelfen, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß Du "schafende Hunde" weckst, indem Du Dich gründlich informierst. Was die Alimente für´s Kind betrifft so gilt, was zwischen Dir und Deinem Ex-Mann vereinbart wird. Wenn er keinen Antrag auf Alimente stellt mußt Du auch keine zahlen.

    Wenn Du einfach auf der Suche nach einer halbwegs gerechte, für alle passenden Lösng bist, dann kann Dir eine genaue Kenntnis der Gesetzeslage sicher weiterhelfen. Nur ist halt zu bedenken, daß Deine finanzielle Situation (so schlecht die auch sein mag) mit dem grundsätzlichen Anspruch Deines Ex-Mannes auf Alimente absolut nichts zu tun hat.

    Ich vermute mal, daß Deine Ex-Mann gar nicht so wenig zusteht. Ob er´s tatsächlich verlangt oder nicht ist eine andere Sache. Wenn ihr ein gutes Einvernehmen habt dann werdet ihr eine Lösung finden, die für Euch beide paßt, ohne die Gerichte bemühen zu müssen.
     
  14. odette

    odette Gast-Teilnehmer/in

    du darfst aber auch nicht vergessen das kindesunterhalt 3 jahre rückwirkend berechnet und eingefordert werden kann deshalb würde ich an deiner stelle das ganze schon offiziell machen das es dann da keine böse überraschung gibt
     
  15. muell23

    muell23 Gast

    Während der Karenzzeit musst du gar nichts bezahlen, da du kein Einkommen hast - Kinderbetreuungsgeld zählt nicht als Einkommen, sondern als Einkommensersatz. So seltsam dies auch klingt.

    Nach der Karenzzeit musst du % vom Einkommen zahlen. Eine Mindestgrenze nach unten gibts nicht.

    Warum frägst du nicht einfach deinen EX, ob er auch damit einverstanden wären, wenn du für den Sohnemann einfach einen Bausparvertrag (oder ähnliches) einzahlst, solange du dir keine Alimente leisten kannst.
     
  16. Elaine

    Elaine Gast-Teilnehmer/in

    Im Fall der Kinder eines Freundes musste die Mutter auch während der Karenz zahlen (sie hatte auch nur das Kinderbetreuungsgeld damals). Es wurde vom Gericht so beschlossen - der Betrag war allerdings sehr gering.

    Lg Ela
     
  17. Pharma

    Pharma Gast-Teilnehmer/in

    trau dich das mal als Mann hier so sagen:rolleyes: das überlebst nicht...
     
  18. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in

    :goodpost:
     
  19. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Der Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehemann müsste aber schon für die Berechnungsgrundlage als Einkommen zählen.

    @TE - ich finde das Angebot des Vaters sehr fair - Karenz hin oder her.
    Du hast eine Verpflichtung für deine Kinder zu sorgen.
     
  20. DorotheaM

    DorotheaM Gast-Teilnehmer/in

    Mindesgrenze gibt es keine.
    Karenzgeld gilt nicht als Einkommen.
    Dein Ehemann ist Dir allerdings unterhaltspflichtig.
    Es sind rund 30% seines Einkommens, abzüglich weiterer Unterhaltspflichten. Sagen wir, er verdient 2000 €/Monat (Jahreszwölftel). Dann ist Dein Einkommen rund 660€. Der Unterhalt kann bis 20% unter das Existenzsminimum gepfändet werden. Die 600€ liegen aber ziemlich sicher darunter.
    Für Deine Unterhaltspflicht werden auch weitere Unterhaltspflichten angerechnet (Baby).
    Es hängt also vom Einkommen Deines Mannes ab, wie hoch der Unterhalt ist. Bei dem Beispiel wäre er Null.
    Die Rechtsberatung am Jugendamt kann man auch anonym in Anspruch nehmen. Der Kindesunterhalt ist in ganz Österreich gleich geregelt. Wo Dein Kind gemeldet ist, ist vollkommen irrelevant für eine rechtliche Auskunft.
    Der Kindesunterhalt soll übrigens die laufenden Kosten des Kindes decken und nicht überwiegend angespart werden. Wenn Du das Geld auf ein Sparbuch einzahlst, gilt es nicht als Kindesunterhalt. Rechtlich gesehen zahlst Du bereits jetzt nichts.
     

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