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ungerechtfertigter vorzeitiger Austritt - Sonderzahlung ja oder Nein?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von pandabaerManu, 20 September 2011.

  1. pandabaerManu

    pandabaerManu Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich habe eine Frage - wer kennt sich mit diesen rechtlichen Fragen aus.
    Ich werde im Oktober meine Dienststelle (Gmd. Wien) durch ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt verlassen. Die Gewerkschaft meint, dass ich keinen Anspruch auf meine Sonderzahlung habe im Netz habe ich andere Infos gefunden.

    Kann mir da wer weiterhelfen!

    Danke.
    LG
    Manuela
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Soweit ich weiss hast du beim ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt deine Ansprüche verloren im Gegensatz zum gerechtfertigten vorzeitigen Austritt.

    Darf ich fragen warum du dich ausgerechnet für diese Form der Beendigung deines DV`s entschieden hast und nicht für eine Dienstnehmerkündigung (sofern es sich mit der Kündigungsfrist ausgeht) bzw. eine Einvernehmliche Auflösung?

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. pandabaerManu

    pandabaerManu Gast-Teilnehmer/in

    Bei der Gemeinde gibt es keine einvernehmliche Auflösung, da hat die Dame der Gewerkschaft gelacht und gemeint, was ich glaube wo ich arbeite. Meine Kündigungfrist beträgt 4 Monate und der Job ist ab Oktober schon frei und meine neue Dienststelle hat gemeint, dass sie 1 bis 2 Monate warten können aber nicht länger und da ich diesen Job unbedingt will habe ich diesen Schritt gesetzt.

    Danke für deine Antwort.

    Lg
    Manuela
     
  4. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Das ist "fast" korrekt.

    Beim alten Abfertigungssystem verlierst du den Anspruch tatsächlich. Beim neuen System verlierst du zwar durch den ungerechtfertigten Austritt den Anspruch nicht generell, aber ausbezahlt wird dir auch nichts, sondern das Geld weiter gehortet.
     
  5. Schlawie

    Schlawie Gast-Teilnehmer/in

    das neue system greift bei Diensteintritten nach 1.1.2005 soviel ich weiss, bei einer kündigungsfrist von 4 monaten muss die TE mehr als 10 jahre bei der gemeinde gewesen sein -> also - DE vor 2005

    @ TE: welche anderen infos hast du im internet gefunden dazu?
     
  6. Also bei einem ungerechtfertigten vorzeitigem Austritt wäre ich vorsichtig und rate dir eine 2. Meinung von der Arbeiterkammer einzuholen, kann nämlich ein ziemlicher Nachteil für dich werden. Ginge für dich auch die Möglichkeit auf Teilzeit zu wechseln und im neuen Job auch auf Teilzeit zu arbeiten, damit könntest du die Kündigungsfrist einhalten und die 4 Monate überbrücken. Hättest halt dann 2 Jobs parallel, müsstest dies aber deinem Diensgeber melden.
     
  7. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Sonderzahlungen sind mM 13. und 14. Gehalt - was hat das mit altem oder neuem Abfertigungssystem zu tun?
     
  8. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Stimmt. Bei einem ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt gibt es keine Sonderzahlungen.


    Gruss
    Manuela
     
  9. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Sorry hatte den Thread falsch verstanden, dachte es geht um die Abfertigung.
     

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