1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Und schon wieder Steuerausgleich...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von MamaChrissi23, 26 Januar 2008.

  1. MamaChrissi23

    MamaChrissi23 Gast-Teilnehmer/in

    :wave:

    Bin jetzt vom vielen Durchlesen über Steuerausgleich total wuschi.....

    Ich möcht gern wissen, ob ich was rausbekomm! Und zwar: hab 2007 5 Monate Wochengeld bekommen und 7 Monate Karenzgeld. Hab schon gelesen, dass man in Karenz nix bekommt... Aber beim Wochengeld???:confused: *ichmichnixmehrauskenn*


    Außerdem:
    kann ich von unserer Genossenschaftswohnung auch einiges Abschreiben (Miete bzw. Darlehen). Und einen Kredit (wegen Baukostenzuschuss - Wohnraumschaffung) hab ich auch. Ach ja, und Unfallversicherung!

    Und noch ne Frage:
    Meine Freundin hat mir gesagt (kann ich aber nicht wirklich glauben...:rolleyes:), dass man die Erstausstattung des Babys auch abschreiben kann... Stimmt das?! Wenn ja, braucht man da noch die rechnungen oder gibt es da einen Fixbetrag?


    Fragen über Fragen: das Kapitel "Steuerausgleich" wird wohl noch ewig geöffnet bleiben...:D:cool:


    LG und Danke:love:
     
  2. Q

    Q Gast

    Da du keine Steuern bezahlt hast, wirst du auch nix zurückbekommen können, es sei denn, du hättest Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag, der wird auch als Negativsteuer ausbezahlt. Aber die Mühe mit den Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen kannst du dir sparen.
     
  3. MamaChrissi23

    MamaChrissi23 Gast-Teilnehmer/in

    Sorry, dass ich so blöd frag, aber: bist du dir sicher:confused:??? In einem anderen Thread hab ich wieder gelesen, bei Wochengeld bekommt man was...

    Lg
     
  4. Q

    Q Gast

    Meines Wissens - nein, das Wochengeld ist steuerfrei.

    Möglicherweise ging es dort darum - erst Gehalt, dann Wochengeld. Dann kriegt man was zurück, weil beim Gehalt Steuer einbehalten wurde, die dann nicht mehr in dieser Höhe zu zahlen ist. Aber in deinem Fall hast du ja keinen Cent Steuer bezahlt, wie sollte da etwas rückerstattet werden?
     
  5. Q hat recht: Wenn nur Wochengeld und KBG war, gibt's nicht's zurück. Damit es die sog. "Negativsteuer" gibt, müssen zumindest Sozialversicherungsbeiträge bezahlt worden sein (also vom Gehalt abgezogen).

    Erstausstattung von Baby's ist übrigens auch nicht absetzbar. War vielleicht vor vieeeeeeeeeeelen Jahren mals so.

    LG, Petra:wave:
     
  6. MamaChrissi23

    MamaChrissi23 Gast-Teilnehmer/in


    Dankeschön:love:!!!!

    Das mit der Erstausstattung hab ich mir eh schon gedacht...:rolleyes: Ähhh, ich hätt noch mal kurz ne Frage: Kann dann mein LG die Wohnung abschreiben und meinen Kredit?! Müsste normal schon gehen, oder?


    LG
     
  7. Actimel

    Actimel Gast-Teilnehmer/in

    Meine Tochter ist am Anfang Jänner geboren, ich hab für dieses Jahr 9 Euro zurück bekommen.:D

    Wenn ich das vorher gewußt hätte, hätte ich mir den "Aufwand" für den Ausgleich gespart.;) Wobei: 9 Euro sind 9 Euro;)
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden