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Und jedes Jahr aufs Neue, ANV-Kinderfreibetrag

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Bottlemaedl, 20 Februar 2012.

  1. Bottlemaedl

    Bottlemaedl Gast-Teilnehmer/in

    Liebe Leute!
    Irgendwie will die Erklärung auf der Finanzonlineseite zum Thema Kinderfreibetrag nicht in meinen Kopf.:eek:
    Ich verdien so wenig, das ich keine Lohnsteuer zahle. Bekomme aber die Familienbeihilfe für unser Kind.
    Kann mein Mann nun den kompletten Kinderfreibetrag beantragen oder nicht?
    Ich versteh das so, das nur derjenige der die Familienbeihilfe bezieht, diesen Betrag bekommen kann.
    Vielleicht mag mir das einer deppensicher erklären??? thx
     
  2. edelfee

    edelfee Gast

    jeder elternteil kann die beantragen, es kommt nur darauf an, daß für das kind an sich familienbeihilfe bezogen wird. wer die bekommt, ist irrelevant. dein mann kann die 220 euro ankreuzen.
     
  3. Bottlemaedl

    Bottlemaedl Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für die Antwort. Dann werden wir das machen!
     
  4. treble.clef

    VIP: :Silber

    kann der vater auch den vollen betrag absetzen, wenn keine lebensgemeinschaft besteht? dann nicht oder? dann geht nur halb/halb?
     
  5. edelfee

    edelfee Gast

    wenn er alimente zahlt und den unterhaltsabsetzbetrag geltend macht und sie den alleinerzieherabsetzbetrag hat, dann geht nur halbe halbe.
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Der unterhaltspflichtige Vater kann die 132 Euro Kinderfreibetrag geltend machen wenn ihm für mehr als 6 Monate der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.

    Die anderen 132 Euro kann die Mutter geltend machen, nicht aber deren LG/GG!

    @edelfee:
    Die Mutter muss nicht den AEAB bekommen um den Kinderfreibetrag beantragen zu können, sie hat auch Anspruch auf die 132 Euro Kinderfreibetrag wenn sie in einer neuen LG/Ehe lebt.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  7. edelfee

    edelfee Gast

    stimmt, sorry.
     
  8. Kirsche188

    Kirsche188 Gast-Teilnehmer/in

    weiss wer von euch, ich hab bei einem kind nur 6 monate familienbeihilfe bezogen, da bekomm ich den freibetrag nicht für das kind oder? :confused:

    ach jedes jahr machen wir das und jedes jahr ist es wieder unklar loool
     
  9. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Voraussetzung für den Kinderfreibetrag ist FBH für mehr als 6 Monate im Kalenderjahr.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  10. Kirsche188

    Kirsche188 Gast-Teilnehmer/in

    zum weinen genau 6 monate bezogen...ggg
     

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