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Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von shorty1, 20 Februar 2009.

  1. shorty1

    shorty1 Gast-Teilnehmer/in

    Bitte lacht mich nicht aus, :D:eek: aber ich habe ein paar Fragen zu der Mehrwertsteuer. Ich bin gerade dabei mich mit einem onlineshop selbständig zu machen, und es kursieren Gerüchte, dass ich bei diversen Investitionen die Umsatzsteuer zwar bezahle, aber gleich wieder zurückerstattet bekomme. Z.B. Laptop (ca. 180,00 und Erstellung Homepage, immerhin 2.000,00 Mehrwertsteuer). Wie geht das denn vor sich, ich bin ein Einzelunternehmer, und habe derzeit nur Ausgaben, Einnahmen werden erst ab April fließen hoffe ich. Bitte helft mir weiter. Danke:wave:
     
  2. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    schau mal hier

    Wenn Du mit Umsätzen von über € 30.000 PRO JAHR rechnest (Toleranzgrenzen nach oben siehe Link), gibt es umsatzsteuerlich gesehen keine Ausnahmen: Du musst Deine Ware (in der Regel) 20% Umsatzsteuer aufschlagen und Deinen Kunden weiterverrechnen - diese Umsatzsteuer ist regelmäßig (im ersten Jahr quartalsmäßig, später monatlich) unter Abzug der Vorsteuern (so heißt die Umsatzsteuer, die in Deinen Aufwendungen enthalten ist) an das Finanzamt melden und bezahlen.

    Wenn Du mit Umsätzen unter € 30.000 rechnest, bist Du generell umsatzsteuerlich gesehen Kleinunternehmer, musst keine USt verrechnen, hast aber auch keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Du kannst aber in die sogenannten Regelbesteuerung optieren (mittels Regelbesteuerungsantrag, der ans Finanzamt geschickt wird - bindend für 5 Jahre) - weitere Vorgangsweise: siehe erster Absatz.

    Wenn Deine Kunden Privatkunden sind, verteuert sich die Ware also für diese um 20% (weil sie ihrerseits keine Möglichkeit auf Vorsteuerabzug haben). Das Problem ist: wenn Du mit Umsätzen unter € 30.000 fürs erste Jahr rechnest, Deinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellst und diese Grenze dann aber überschreitest, sind vom Umsatz 16,67% an das Finanzamt abzuführen!!!

    Ob Du die einen Regelbesteuerungsantrag stellen solltest oder nicht, ist also davon abhängig, wie Deine Kunden auf den höheren Preis reagieren (bzw ob Du mit weniger Erlösen rechnest, als wenn Du ohne Umsatzsteuer, also 16,67% günstiger verrechnest) und wie hoch Dein Vorsteuervolumen ist.

    Beispiel: Dein Einstandspreis inkl 20% VSt € 120, Weiterverkauf um € 240

    Gehst Du nicht in die Steuerpflicht, bleiben Dir € 120, gehst Du in die Steuerpflicht, bleiben Dir € 100. Wenn Du aber meinst, den Kunden kannst Du max. € 200 verrechnen (würde dem Nettopreis entsprechen), bleiben Dir € 80.
     
  3. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Übrigens: wenn Du Dich für die Steuerpflicht entscheidest bzw ohnehin die Grenze überschreitest, kannst Du Dir die Vorsteuern auch schon beim Finanzamt holen, wenn Du noch keine Umsätze tätigst.

    Erster Schritt: beim Finanzamt registrieren (dafür gibts Formulare), falls noch nicht erfolgt, Steuernummer und UID geben lassen, Regelbesteuerungsanstrag hinschicken und Umsatzsteuervoranmeldung abgeben (spätestens 1,5 Monate nach Ende des Voranmeldungszeitraumes - also für das letzte Quartal 08 wäre es der 16. Februar gewesen - falls Du gleich monatlich UVAs abgeben willst, ist es dann für den Jänner 09 spätestens der 15. März 09. Das Geld wird Dir auf das Finanzamtskonto gutgeschrieben und Du kannst es Dir rücküberweisen lassen.
     
  4. shorty1

    shorty1 Gast-Teilnehmer/in

    Danke, dass ist sehr umfangreich:confused: ich habe aber noch keine Ahnung ob ich über diese 30.000 kommen werde. Heuer eher nicht, da der Shop erst mit 01.04. starten soll und ich noch keine Erfahrungen habe. Ich habe schon die steuernummer, und die UID.-Nummer, aber ich glaube ich werde mir doch eine Buchhalterin oder einen steuerberater suchen für den Anfang. :wave::eek:
     

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