1. Reden wir miteinander ...

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Überweisung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Byanka, 15 April 2010.

  1. Byanka

    Byanka Gast-Teilnehmer/in

    ich habe vor kurzem eine Überweisung an einen Mobilfunktbetreiber getätigt.
    Gleichzeitig hat mein Freund den Rechnungsbetrag bar einbezahlt.

    Der Empfänger teilte mir mit, dass es ein Guthaben entsteht und für die nächste Rechnung verwendet wird. Und er das Geld nicht rücküberweist
    Meine Frage jetzt, gibt es für mich eine Möglichkeit den Betrag wieder zurückzuholen.
    Die Überweisung ist ca. 14 Tage her...

    Vielen dank für eure infos..

    liebe grüße
     
  2. -Shiva-

    -Shiva- Gast-Teilnehmer/in

    Überweisungen kann man nicht zurückholen - nur abbuchungen!
     
  3. aKiFeSa

    aKiFeSa Gast-Teilnehmer/in

    Normalerweise sollte das schon gehn dassdir das wieder zurücküberwiesen wird, da es sicherlich noch keine neue rechnung gibt wo sie es bereits gutgeschrieben haben liegt das geld bei denen sicher als guthaben und ich würde darauf bestehen dass es mir zurücküberwiesen wird, im schlimmsten fall kannst deine bank beauftragen den betrag den du bezahlt hast wieder rücküberweisen zu lassen, ausser du hast bar einbez?

    LG :wave:

    a ich habs jetzt erst gelesen zweites mal wurde bar bezahlt, trotzdem könnte der empfänger es dir rücküberweisen wenn du ihm eine kontonummer nennst :)
     
  4. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Also so geringe Guthaben (nur ein Monat im Voraus) werden - bei sowieso regelmäßiger Zahlungspflicht - selten wieder ausgezahlt.
    Grund: Der bürokratische Aufwand ist meist enorm, und bis es von der Fachabteilung in der Buchhaltung ist und dann wirklich ausbezahlt ist, ist eh schon die nächste Rechnung fällig....
    Ich würds auch einfach "stehen lassen" - wird ja eh bei der nächsten Rechnung berücksichtigt, und das kann ja nur mehr 2 Wochen dauern, wenn schon vor 2 Wochen einbezahlt wurde, oder?

    Ah ja: selbst getätigte Überweisungen oder Bareinzahlungen kann man NICHT zurückholen! Deswegen mag ich Einziehungsaufträge lieber - die kann man zurückholen, sollte sich jemand ungerechtfertigterweise bedient haben....:)
     

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