1. Reden wir miteinander ...

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Überschneidung Elternteilzeit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von maja7, 11 Januar 2010.

  1. maja7

    maja7 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn mein Kleiner 1,5 Jahre alt ist, wird mein Mann voraussichtlich in Elternteilzeit gehen und ich beginne wieder zu arbeiten. Allerdings würden wir uns dabei gerne einen Monat überschneiden, d.h. wenn ich zB im Juli anfange, hätte er schon im Juni in ETZ gehen wollen. Jetzt hab ich aber gelesen, dass man nicht in ETZ gehen darf, wenn der andere noch in Karenz ist :(

    Find das irgendwie unfähr, denn wenn er in Karenz gehen würde, dürften wir uns sehr wohl 1 Monat überschneiden. Da versteh ich das Gesetz nicht ganz, 1 Monat beide GANZ daheim bleiben geht, aber einer ganz und einer ETZ geht nicht ??? :confused::boes:

    Hat jemand eine Idee, wie wir das austricksen können? Möchte einfach, dass wir unbedingt ein wenig Zeit miteinander verbringen können, ohne dass einer seinen ganzen Urlaub aufbrauchen muss!
    Hoff ich habs halbwegs verständlich erklärt...

    lg Maja
     
  2. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    Hast noch Urlaub übrig? Oder ihr macht halt beide ETZ, dann habts ja auch mehr Zeit? Oder er geht wirklich noch in Karenz, oder geht sich das nicht aus? Aber ETZ wenn noch einer daheim ist, geht leider gar nicht.

    lg
    bine
     
  3. maja7

    maja7 Gast-Teilnehmer/in

    Urlaub hab ich glaub ich nicht mehr all zu viel (weiß nie, entsteht im vorzeitigen Mutterschutz auch Urlaubsanspruch?). Ich werde eh Teilzeit arbeiten, aber eben an jenen Tagen, an denen mein Mann nicht arbeitet, d.h. wir haben dann keinen gemeinsamen freien Tag, und deshalb wär das eine Monat Überschneidung dann eben so fein gewesen.

    Muss man eigentlich 3 Monate in Karenz gehen oder reichen jetzt auch schon 2?

    lg Maja
     
  4. daniela81

    daniela81 Gast-Teilnehmer/in

    hm, wo hast du das denn gelesen? weißt du die Quelle vielleicht noch?

    Wir haben es nämlich genau so gemacht.
    Tochter ist am 11.10. 1 Jahr alt geworden. Ich war bis Ende Oktober in Vollkarenz und seit Anfang November bin ich in Teilzeitkarenz (Elternteilzeit).
    Mein Mann ist aber schon seit Anfang Oktober in Teilzeitkarzenz gegangen damit wir ein Monat gemeinsam zuhause sein können. Hat problemlos funktioniert.
    Aber auch wenn es stimmt, dass das eigenlich nicht erlaub wäre: Wer soll sich denn da auch darüber beschweren? Und vor allem bei wem? :confused:

    Zur Info:
    Die Anzahl der maximalen Karenzmonate verkürzt sich auf 23 Monate, was bei Elternteilzeit aber eh egal ist ;)
    KBG gibt es für diesen gemeinsamen Monat halt nur einmal, dafür bekommst du es aber auch die gesamt Dauer die du dir ausgesucht hast ausbezahlt.
     
  5. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Bitte nicht Karenz mit ETZ vermischen/verwechseln.

    Es können beide Elternteile in ETZ sein. Es ist aber nicht erlaubt, dass ein Elternteil in Karenz ist und der andere ETZ macht.
    Genausowenig ist es nicht erlaubt, dass beide zugleich (für das selbe Kind) in Karenz sind. Da ist aber so weit ich weiss, 1 Monat Überschneidung zum Umgewöhnen erlaubt.

    Quelle: http://www.bmask.gv.at/cms/site/dokument.html?channel=CH0658&doc=CMS1233326465332#vereinbarte

    Zum Thema beschweren bei Mißachtung: Der Arbeitgeber hat einen lupenreinen Kündigungsgrund, anstelle eines de facto unkündbaren Mitarbeiters..... :eek:
     
  6. daniela81

    daniela81 Gast-Teilnehmer/in

    ach so, bin immer davon ausgegangen dass das eine Monate Überschneidung auch bei Elternteilzeit gilt... aber ist eh egal, denn der Dienstgeber meines Gatten weiß ja nicht wie lange ich genau in Karenz war ;)
     
  7. maja7

    maja7 Gast-Teilnehmer/in

    Ja genau, 1 Monat Überschneidung ist bei Karenz erlaubt, aber eben nicht bei Elternteilzeit, find ich echt bescheuert... und das mit dem Kündigungsgrund ist wohl wahr...

    Find ich super, dass es bei euch so gegangen ist... ich fürchte, bei uns wird der Dienstgeber schon bescheid wissen, zumindest muss ich meine DG einen Bestätigung vom DG meines Mannes bringen, dass er zu der Zeit nicht in Karenz geht...:rolleyes:

    Ist echt eine blöde Angelegenheit - eventuell machen wir es so, dass mein Mann zwei Monate in Karenz geht und dann in Teilzeit - ist natürlich für den DG super kompliziert... aber wenn Papa Staat solche Regeln aufstellt...:rolleyes::(

    lg Maja
     
  8. daniela81

    daniela81 Gast-Teilnehmer/in

    hab mich mal umgehört und ein paar unserer Bekannten haben auch eine Überschneidung gehabt. Bei einem Paar ist zB der Papa grad die letzten 4 Monate in Karenz und die Mama ist in Elternteilzeit. Wär ja auch für die Firma komisch sie für 4 Monate voll anzustellen und dann auf Elternteilzeit zu wechseln..
    Offentsichtlich wissen auch viele Firmen nicht, dass das Überschneiden nicht erlaubt ist...

    mir ist grad aufgefallen, dass wir das beim 2. Kind nicht wie geplant weitermachen können. wollten dass mein mann in elternteilzeit bleibt (mit mehr stunden halt als jetzt) während ich in karenz bin. da wird dem dienstgeber meines mannes ja wohl leider auffallen, dass ich in karenz bin.
    mal schauen wie wir das noch deichseln werden...

    diese regelung ist ja wirklich mehr als blöd :mad:
     
  9. jador

    jador Gast-Teilnehmer/in

    danke, nach dieser Info hab ich die letzten Tage gesucht.

    bei uns steht im Raum, dass mein Mann die 2 Monate in Karenz geht - beim einkommensabhängigen KBG. Das würde aber bedeuten, dass ich die 2 Monate Vollzeit arbeiten gehen müsste? Kann ich danach in ETZ gehen?
    Ich bin ja jetzt auch in ETZ - von meinem großen Sohn, könnte ich diese auch wieder "aufleben" lassen?
     
  10. daniela81

    daniela81 Gast-Teilnehmer/in

    heute hab ich gehört, dass es möglich ist in Elternteilzeit zu gehen, wenn der andere Partner in Bildungskarenz ist.
    weiß dazu jemand genauerers?
    Vielleicht wär das ja auch eine Möglichkeit beim Überschneidungsproblem Karnez/Elternteilzeit...
     
  11. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Du müsstest die 2 Monate "nur" nicht in Karenz sein. D.h. TZ-Tätigkeit würde reichen. Das Wiederauflebenlassen kann ich nicht sagen, aber ich glaube, das hängt von der Zustimmung des AG ab. Gibt irgendwo eine Klausel von 1x pro Kind.
     

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