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Übergabe Bauernhof

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sunny4, 14 April 2012.

  1. Sunny4

    Sunny4 Gast-Teilnehmer/in

    Kennt sich jemand aus?

    Meine älteste Tochter und ihr Mann leben auf einem Bauernhof in Nö. Mein Schwiegersohn bekommt nun den Hof überschrieben, wobei noch 2 Geschwister da sind.
    Lt. meiner Tochter verlangt ein Bruder von den Eltern ( übergeber) eine Unsumme, die sie nicht zahlen wollen oder können und dann ja der Schwester auch noch zahlen müssten.
    Meine Tochter behauptet, bei einer Übergabe eines Bauernhofes geht das nicht nach Einheitswert oder so, sonderen die Geschwister können einfach verlangen was sie wollen...
    also, das kann ich mir echt nicht vorstellen und ich habe ehrlich gesagt schon ein wenig Angst, dass meine Tochter ein wenig über den Tisch gezogen wird.
    Sie wohnen schon einige Jahre am Hof haben alles schon renoviert, denn vorher wurde eh nichts gemacht und nun das...:mad:
    außerdem steht im Raum sie geben den Hof gleich einem Enkel,( meine tochter hat 3 Kinder) denn dann müßten sie nicht so viel auszahlen.... ( ist sicher auch blödsinn, oder)

    Wie wird das denn normal gehandhabt..

    Bitte um infos.....:hug:
     
  2. Andrea1981

    VIP: :Silber

    Unbedingt mit einem Anwalt besprechen. Übergabe kann relativ kompliziert sein. Habe bereits mehrfach hautnah miterlebt, dass Notare bei der Beratung in LW-Angelegenheiten nicht sattelfest waren und den "Jungen" dadurch einiges an Laufereien und Zahlungen entstand.

    Sie wohnen schon einige Jahre am Hof haben alles schon renoviert, denn vorher wurde eh nichts gemacht und nun das...:mad:

    Bei meinen Eltern wars vor ca. 18 Jahren genauso. Auch bei ihnen war noch nicht überschrieben. Der Notar damals war entsetzt. Fals dem Übergeber (alleinstehend) was passiert wäre, hätte der aktuelle Wert an die Geschwister ausgezahlt werden müssen...

    Deshalb bitte unbedingt anwältlichen Rat einholen!

    Alles Gute!!

    LG, Andrea
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

  4. Sunny4

    Sunny4 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für deinen tipp, werd mit meiner tochter noch einmal reden!

    LG/Claudia
     
  5. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Das ist Blödsinn, so wie es aussieht, entscheiden hier die Schwiegereltern, wer was und wieviel bekommen soll, das ist letztendlich auch ihr Recht.

    Grundsätzlich bekommen die Geschwister zumindest einen Pflichtteil, wobei es bei Hofübergaben (Erbhof) es da Sonderregelungen gibt.

    Wenn die Geschwister, noch vor Ableben ihrer Eltern Geld bekommen, müssen sich unbedingt einen Pflichtteisverzicht bereits jetzt unterschreiben, sonnst können sie bei Ableben der Eltern womöglich nochmals erben. Also viele Fallen.
    Unbedingt umfassend bei Notar beraten lassen.
     

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