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Trotz Lücke Anspruch auf Wochengeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sophie79, 22 August 2008.

  1. sophie79

    sophie79 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo an alle!

    Ich habe schon mal folgenden Beitrag dazu geschrieben:
    http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=453094

    Mittlerweile habe ich nochmals nachgefragt. Also die Zentrale (Wienerberg) gab mir die Auskunft, daß für Wochengeld-Fragen die jeweilige Bezirksstelle zuständig ist und über den Bezug entscheidet.
    Wie schon erwähnt läuft mein KBG im September aus. Mutterschutz fürs 2. Kind erst ab November.

    So folgende Auskunft erhielt ich, als ich nun persönlich bei meiner Bezirkstelle(Chef) nachfragte:
    Die sogenannte Schutzfrist(6 Wochen nachversicherung) nach Versicherungsende gilt überall, nur beim KBG nicht. Also müsste ich mich zwischenzeitlich mitversichern beim Gatten. Trotzdem habe ich Anspruch auf Wochengeld (obwohl kein dienstrechtliches Arbeitsverhältnis besteht). Warum? war meine Frage. Ich mein, ich freu mich ja darüber, aber ich versuche zu verstehen, denn schließlich gibt es andere Fälle, die keinen Anspruch haben.
    Also (ganz kapier ich es aber nicht), weil ich 32 Wochen vor Eintreten des Versicherungsfalles (Mutterschutz) pflichversichert (KBG-Bezug)war, habe ich Anspruch darauf. (Kopie habe ich mitbekommen)

    So also an alle, die ähnliche Probleme haben, vielleicht hilft mein Beitrag ein bißchen weiter.

    lg
    Sophie
     
  2. smileygirl

    smileygirl Gast-Teilnehmer/in

    Du könntest auch in frühzeitigen Mutterschutz(vorausgestzt es gibt Gründe dafür) gehen, so das du nahtlos von Karenz in Mutterschutz gehst.
     
  3. sophie79

    sophie79 Gast-Teilnehmer/in

    ja danke, ich weiß. Nur meine FÄ würde mich erst in vorzeitigen Mutterschutz schicken, wenn meine Risiken eintreten. Ich gelte als Risikoschwangere, genau wie bei meiner ersten SS. Aber bei meiner ersten sind die Risiken erst mit Beginn des Mutterschutzes eingetreten.

    lg
    Sophie
     

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