1. Reden wir miteinander ...

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Todesfallaufnahme beim Notar

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von E.Liza, 11 Mai 2013.

  1. E.Liza

    VIP: :Silber

    Es geht um einen Todesfall in der Familie.
    Gesetzliche Erben sind die Eltern, die beide noch leben, vom Notar vorgeladen wurde jedoch nur der Vater,....Ist das normal?
    Er darf nur eine Person mitnehmen, das wird dann wohl eine der Töchter sein, da Mutter auch nimmer so gut hört u. alles mitbekommt.
    Ist das normal, dass nur eine Person vorgeladen wird?

    Wie wird vorgegangen, wenn man nicht genau Bescheid weiß über die Vermögensverhältnisse?
    Es dürfte Sparbücher geben - unauffindbar.
    Es gibt ein Schließfach ohne Schlüssel,...
     
  2. trilogie

    trilogie Gast

    soweit ich mich erinnere, wurde bei meiner oma auch nur ihr sohn vorgeladen. der hat zwar im endeffekt nichts geerbt, war aber der ansprechpartner und auch der verpflichtete zahler fürs begräbnis. zumindest vorab einmal. hingegangen sind wir dann zu dritt, war kein problem.

    weiß jetzt gar nicht mehr genau, worum es bei der todesfallaufnahme ging, aber ich glaube, mich zu erinnern, dass da nur gefragt wurde, ob es ein testament gibt (wenn eines beim ra/notar gemacht wurde, gibt es ein register, dort wird vom notar angefragt), welche bank das konto führt, ausstehende zahlungen, es wurde besprochen wer was kündigt und solche dinge...

    der notar benötigt die daten, um überall eine guthaben/forderungsabfrage zu machen...sparbücher und schließfächer müssten ja eigentlich auf einen namen lauten und wenn du weißt bei welchem institut, das unbedingt auch angeben. der notar erreicht hier vielleicht mehr als ein angehöriger, auch wenn man keinen schlüssel hat oder das sparbuch verschwunden ist.
     
    0xym0r0n gefällt das.
  3. E.Liza

    VIP: :Silber

    Achso, der verpflichtete Begräbnis-Zahler,..

    Ja, soweit ich informiert bin, ist das so eine Art Bestandsaufnahme.

    Wir wissen, dass er bei der Hausbank ein Schließfach hatte u. lt. einer anderen Bank gab es zusätzl. zum Online-Sparen etliche Sparbücher.
    Die hatte er wohl im Schließfach der Hausbank, nehmen wir an.

    Was wir jedenfalls draus lernen, ist, dass man seine eigenen Sachen regeln sollte.
    Das ist echt nicht lustig, in den Sachen eines Verstorbenen herumzuwühlen.
     
  4. Catmandu

    Catmandu Haushaltsschnecke
    VIP: :Silber

    alles was man weiß, sollte man angeben. die kümmern sich schon darum. so war es vor kurzem bei uns

    bei uns habens sie es gleich gesagt, was wir zu erwarten haben. Die wussten über alles schon Bescheid.
     
  5. E.Liza

    VIP: :Silber

    Aha, interessant.
    Bin auch gespannt, wie das gehandhabt wird, wenn eine Immobilie vorhanden ist.
    Da muss ja sicher ein Sachverständiger her, der den Wert schätzt etc.
     
  6. trilogie

    trilogie Gast

    bei uns musste kein sv her...die immobilie erbt jemand und es gibt den sog. einheitswert, der für die berechnung der erbschaftssteuer herangezogen wird. der erbe bezahlt dann jenen betrag, der errechnet wurde und kann die immobilie verkaufen oder behalten.
     
  7. E.Liza

    VIP: :Silber

    [

    Ach so, interessant.
    Ich hab auch gelesen, dass es drauf ankommt, ob man das Erbe bedingt od. unbedingt antritt.

    Die Hausbank hat gestern übrigens mitgeteilt, dass sie uns gar nix sagt.
    Nicht mal, ob ein Schließfach existiert.
    Es wär ja nur darum gegangen, dass wir nicht das Haus auf den Kopf stellen müssen, um diese Sparbücher zu finden.
    Aber, nun gut, man wird ja sehen, was der Notar sagt.
     
  8. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Klingt irgendwie nach "Ich hab den Erblasser nicht wirklich gekannt, aber freu mich schon auf's spannende Erben."

    Du kannst sicher sein, dass der Notar alles korrekt abhandeln wird, jedes nicht-anonyme Sparbuch (bei egal welcher Bank) auch finden wird und den berechtigten Erben alles übergeben wird was ihnen zusteht, sodass sie dann alleine darüber verfügen können. Es bringt rein gar nichts, wenn du als potentieller Erbe jetzt schon vorab alte Häuser und Hinterlassenschaften durchwühlst, Banken anfragst (fast hätte ich "belästigt" geschrieben) oder Gutachter beauftragst.
    Das Einzige, was dir zu empfehlen wäre, ist einen Rechtsanwalt aufzusuchen und dich über deine Rechte zu informieren, bevor du das Erbe annimmst.
     
  9. Acryl

    Acryl Schönling
    VIP: :Silber

    Das will ich auch!
     
  10. E.Liza

    VIP: :Silber


    Schade, wenn es für dich so klingt.
    Schade auch, dass man in diesem Forum anscheinend echt keinen Thread starten kann, ohne dass irgendwer ekelhaft wird.

    Ich hab den Verstorbenen gut gekannt, er hatte jedoch allein gelebt u. daher weiß niemand Bescheid über die genauen finanziellen Verhältnisse.
    Erben werden die Eltern des Verstorbenen, ICH nicht.

    Es gibt weder irgendwelche Streitigkeiten in der Familie, noch hat jemand Lust, in den Dokumenten zu wühlen.
    Es gab jedoch vom Notar die Aufforderung, alles offenzulegen u. wir wollten wissen, wie vorzugehen ist.
    Auch hatte ich weder bei einer Bank angefragt noch diese belästigt. Ich hatte keinerlei Kontakt zu irgendeiner Bank.
    Im Zuge der Stillegung des Gehaltskontos (oder wie immer das heißt), hat eine nahe Verwandte bei der Bank abgeklärt, wie die Sachlage ist.
    Und mir hier zu unterstellen, ich würde einen Gutachter beauftragen, ist so ziemlich das Allerletzte.
    Wofür sollte ich einen Anwalt brauchen? Bist du einer? Nein danke, kein Bedarf.
    Ich habe einen sehr lieben Menschen verloren, die ganze Familie hat einen sehr lieben Menschen verloren u. eigtl. wollte ich hier in erster Linie wissen, warum nur der Vater zum Notar muss u. die Mutter nicht.
     
  11. trilogie

    trilogie Gast

    da gehts um ev. schulden. man erbt ja auch ausstehende forderungen...nimmt man bedingt an, heißt das, dass man die ausstehenden forderungen nur soweit annimmt, dass sie vom ererbten guthaben bezahlt werden können. unbedingt heißt, man zahlt alle schulden, auch wenn sie über das ererbte guthaben hinausgehen. hoffe, das war jetzt irgendwie verständlich.

    uns wurde vom notar das alles ganz genau erklärt, ist das bei euch nicht so?
     

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