1. Reden wir miteinander ...

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tierschutzrelevant?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von bambina, 1 März 2007.

  1. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    ich kenn mich da leider zu wenig aus, aber es gibt sicher einige hier, die da den durchblick haben.
    also: welche der folgenden "tatbestände" würden, wenn gemeldet, geahndet werden, und wenn, dann wie?

    • hund hat eindeutig schmerzen (extremitäten, hinkt stark) und wird nicht dem ta vorgestellt
    • hund wird von 7:30 bis abends im garten gelassen (besitzer arbeitet) und hat keine möglichkeit, sich unterzustellen (schutz vor hitze, regen, hagel etc)...erst gestern im hagelgewitter stand er zitternd und winselnd an die haustür gedrückt, konnte nicht rein, konnte nirgendwo schutz suchen und war einfach nur arm...besonders toll bei einem alten, arthrotischen hund.
    • liegt den ganzen tag auf einer grindigen, zerfledderten, alten und schimmligen auflage zwischen den mistkübeln und weint den halben tag herzerweichend
    • hund wird schlecht behandelt, was zwar eh alle wissen, aber natürlich will niemand damit zu tun haben....womit sich wieder die frage der (nicht)vorhandenen zeugen stellt, würde kontrolliert, würde hund besitzer anhimmelnd dastehen und besitzer aussagen, daß der hund natürlich sein augapfel ist, mindestens
    also? ist das laut tierschutzgesetz nichtig oder kann man da was machen?
     
  2. Rapunzel025

    Rapunzel025 Gast-Teilnehmer/in

    frag einfach mal nach beim tierschutz, brauchst ja ned deinen namen nennen!
    so eine art wie anonyme anzeige!
     
  3. Christl2000

    Christl2000 Gast-Teilnehmer/in

    ich würd mal schaun, ob es irgendwie möglich ist das ganze auf Bild zu bringen.. sei es mit Fotos oder Videos.. und DANN den TS verständigen!
    lg
    christl - die sich manchmal schämt Mensch zu sein!!
     
  4. mavie

    mavie Gast-Teilnehmer/in

    hallo bambina!
    ein auszug aus dem bundestierschutzgesetz:
    "Wer ein Tier hält, hat dafür zu sorgen, dass das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit, die bauliche Ausstattung der Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen, das Klima, insbesondere Licht und Temperatur, die Betreuung und Ernährung, sowie die Möglichkeit zu Sozialkontakt unter Berücksichtigung der Art, des Alters und des Grades der Entwicklung, Anpassung und Domestikation der Tiere ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen sind.
    Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird."

    somit widerspricht alles, was diese leute mit ihrem hund tun dem österr. bundestierschutzgesetz.
    du kannst es natürlich anzeigen, auch evtl. beim ÖKV melden, aber in wieweit es auch geahndet wird, kann ich dir nicht sagen...
    lg mavie :wave:
     
  5. SundanceKid

    SundanceKid Gast-Teilnehmer/in



    ich entschuldige mich gleich für meine etwas derbe Aussage:

    hänge jemand dem Arsch ein Halsband um und kette ihn eine Woche an den Gartenzaun.

    Es gibt echt solche besch.. Menschen und die armen Viecher müssen leiden. :mad: :mad:
     

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