1. Reden wir miteinander ...

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Testamet

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von gsb, 20 Oktober 2011.

  1. gsb

    gsb
    VIP: :Silber

    In welcher Form kann/muß man ein gültiges Testment machen?

    -nur beim notar (Kostenpunkt?)
    -handgeschrieben mit/ohne Unterschrift von zeugen?


    wenn man verheiratet ist, würde "alles" der partner erben - Ja oder? (keine kinder vorhanden)

    wenn man aber einen finanziell erheblichen teil ausschließen will - soll im falle des falles ein entfernter verwandter bekommen - geht das (ehemann bekäme dann zB weniger als die hälfte des erbes)?
    wie leicht wäre das anfechtbar? (kann der partner eigentlich so etwas wie eine verzichtserklärung zus. zum testaents ageben)?

    bitte keine diskussionen, warum das so ist - einfache antworten.


    danke
    lg gsb
     
  2. MOD-6

    MOD-6 Gast

    ganz einfache antwort:
    handschriftlich (eigenhändig) - mit unterschrift am ende des testaments. Datum wäre auch gut. Ist gültig - aber wenn es weg ist - ist es weg. Es gilt immer das letzte Datum. Also bei mehreren Testamenten gilt das am letzten datierte.
    besser:
    notariell beglaubigtes testament. Kostenpunkt rund 250 - 300 euro - je nach notar
    weil dann kann es nicht verschwinden. Wenn du es ändern willst - musst du aber mit weiteren Kosten beim Notar rechnen.
    mehr infos:
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.791000.html

    lg
    mod
     
  3. MOD-6

    MOD-6 Gast

    ohne kinder
    ehepartner erbt 2/3 - 1/3 geht an eltern und geschwister des verstorbenen


    Die Wünsche, die du äußerst solltest du unbedingt mit einem notar besprechen - da würde ich kein eigenhändiges testament machen.
    lg
    mod
     
  4. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Testament hin oder her, einen Pflichtteil müssen d. Ehepartner (und die Kinder) erhalten. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte vom gesetzl. Erbteil.

    d.h. zb. es gibt ein Kind und einen Ehepartner - im Normalfall (ohne Testament) erbt das Kind 2/3 und der Ehepartner 1/3 (und von diesem 1/3 die Hälfte ist widerum der Pflichtteil, den der Ehepartner erhalten muss und nicht umgangen werden kann bzw. wenn der Ehepartner im Testament nicht erwähnt wird, dann erbt er lt. Gesetzesfolge, sprich er bekommt seinen normalen Erbteil!

    Sind keine Kinder vorhanden, aber die Eltern leben zb. noch beim Ableben des Ehepartners, so erben neben dem Ehepartner auch die Eltern (haben ebenfalls zumindest einen Pflichtteilsanspruch).

    Es lohnt sich auf jeden Fall die ca. 200,-- bei einem Notar zu investieren, weil so ist sichergestellt, dass das Testament im öffentlichen Testamentsregister auffindbar ist und das Testament eben nicht einfach so verschwindet.

    Selbstverständlich ist auch ein handgeschriebenes Testament gültig, wobei aber bestimmte Formvorschriften gelten und so ein Fehler könnte ein ganzes Testament schlichtweg ungültig machen! Also wenn schon, dann vorher informieren, was unbedingt draufstehen muss ;).

    Der Partner kann selbstverständlich einen Erbverzicht im Vorhinein schon abgeben :) (am besten auch notariell), bleibt ihm überlassen.
     
  5. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in


    Sofern die Eltern noch leben, erben die Geschwister nicht!
     
  6. MOD-6

    MOD-6 Gast

    genau - die geschwister sind ja dann die nacherben der eltern.. :cool:
     
  7. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Eh klar, aber die Eltern könnten das Erbe ja inzwischen verprassen :D, ich meinte eben damit, dass die Geschwister nicht direkt erbberechtigt sind.
     
  8. Nismaus85

    Nismaus85 Gast-Teilnehmer/in

    Darf ich hier nachhaken - wenn einmal beim notar ein testament gemacht wurde kann man es nur bdim notar ändern ? Sprich nicht durch ein handgeschriebenes ersetzen?
     
  9. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Zählen tut das Testament mit dem jüngsten Datum! Man kann es schon ersetzen, die Frage ist halt, ob das handgeschriebene Testament dann nicht plötzlich verschwunden ist ;) oder auch die Echtheit angezweifelt werden kann usw., also, wenn man auf Nummer sicher gehen will, dass nach dem Ableben alles so gemacht wird, wie man sich selbst das vorstellt, dann würde ich das notariell beglaubigt im Testamentsregister eintragen lassen :).
     
  10. schnecke27

    schnecke27 Gast-Teilnehmer/in

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