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Terrassentür statt Fenster - Baubewilligung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Rabea, 1 Juni 2012.

  1. Rabea

    VIP: :Silber

    Braucht man eine Baubewilligung oder reicht eine Bauanzeige, wenn man ein altes Fenster durch eine Terrassentür (exakt gleiche Breite) ersetzen will?
     
  2. mo-mo

    VIP: :Silber

    denke im bgld nur eine bauanzeige, wenn überhaupt ;) , vor allem wenns nicht das straßenbild verändert.
    lb grüße von der neoburgenländerin :)
     
  3. Rabea

    VIP: :Silber

    in NÖ sind's da ein bissl heikler, glaub ich. Ich war jetzt schon zwei Mal am Bauamt und komm jedesmal mit einer noch längeren Liste von Auflagen heim :rolleyes:. Da sitzt so ein durch-und-durch-mein-Leben-hat-keinen-anderen-Sinn-als-Häuslbauern-das-Leben-schwer-machen-Beamter und alles was man fragt schreibt er sich gleich in sein Bücherl und wahrscheinlich fährt er nach Feierabend dann die Adressen ab und kontrolliert heimlich, ob man eh keinen Nagel ohne Genehmigung einschlägt :cautious:.
    Voll mühsam.
    Leider hab ich im Internet aber auch nix gefunden, wo ich's schwarz auf weiß stehen hätt, dass ich nur eine Bauanzeige machen muss. Ich denk mir halt, dass es kein großes Ding sein kann, wenn das Überlager und damit die Statik des Hauses unberührt bleibt....aber sicher bin ich mir halt nicht...
     
  4. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Wie kann es sein, dass eine Türe statt einem Fenster das Straßenbild nicht verändert o_O?

    Ich würde bei der Gemeinde nachfragen, da diese Vorgaben regional sehr unterschiedlich und nicht nur vom Bundesland abhängig sind.
     
  5. Q

    Q Gast

    Anzeigepflichtig ist es allemal, ich würde einfach eine Bauanzeige machen (mit Skizze, was geändert wird) und dazuschreiben, dass dies eine Anzeige nach §16(1) mit Bezug auf §14(4) NÖ Bauordnung ist, du aber der Ansicht bist, dass die dort angeführten Voraussetzungen für eine Bewilligungspflicht nicht gegeben sind.

    Das Bauamt hat innerhalb von 8 Wochen abzusprechen, ob eine Baubewilligung erforderlich ist.
     
  6. Q

    Q Gast

    Es kann sich im konkreten Fall nur um einen Einwand wegen Ortsbildes handeln, die übrigen Voraussetzungen für eine Bewilligungspflicht nach §14(4) sind sicher nicht gegeben (Statik, hygienische Verhältnisse, Nachbarrechte). Auch hier kann nur dann eine Bewilligungspflicht vorliegen, wenn das Fenster straßenseitig verändert wird.

    Im Übrigen wäre es längst überfällig, das Baurecht aus dem Wirkungsbereich der Gemeinden zu entziehen, hab ich das heute schon mal gesagt?
     
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  7. mo-mo

    VIP: :Silber

    z.b. wenn die türe hinten raus geht und nicht zur straße hin o_O
     
    anelej gefällt das.
  8. Rabea

    VIP: :Silber


    Vielen Dank für Deine Antwort! Das hilft mir wirklich weiter :).
     
  9. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    :D Ah, ja.
     
  10. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Wieso ?
     
  11. Q

    Q Gast

    Weil dort vielfach fachlich total überforderte und zudem in persönliche Interessen stark eingebundene Leute viel zu schwerwiegende Entscheidungen nach kaum nachvollziehbaren und noch schwerer überprüfbaren Kriterien treffen können. Es gibt kaum Rechtsschutz (und wenn, dann in sehr aufwändigen und langwierigen Verfahren - die "Vortstellung an den Landeshauptmann" führt in der Regel nach einem Jahr oder mehr nur dazu, dass die Entscheidung aufgehoben und das Verfahren an die Gemeinde rückdelegiert wird).
     
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  12. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Es zu Zentralisieren bringt auch nichts, weil dann Menschen entscheiden die die Örtliche Struktur nicht kennen und Beamte über die Entwicklung von Orten entscheiden.
    Die Kriterien sind eigentlich über Bautechnikgesetz, Raumordnungsgesetz, Örtlichen Entwicklungsplan etc. gegeben.
    Eine Möglichkeit wäre ein Bezirksweites Bauamt wo Fachleute sitzen die die Region kennen, wo persönliche Vorsprachen schnell möglich sind und schnelle Entscheidungen möglich sind.
     

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