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Terrassengeländer fehlt - Pflicht des Vermieters?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Knofihex, 18 Mai 2012.

  1. Knofihex

    VIP: :Silber

    Hallo, vielleicht kennt sich ja zufällig wer aus, oder hatte einen ähnlichen Fall...

    Wir ziehen in ein Einfamilienhaus zur Miete (also nicht nach dem Mietrechtsgesetz) und auf der Terrasse fehlt das Geländer. Die Terrasse ist aber nicht ebenerdig, sondern ca. 2 Meter über der Erde, weshalb absolute Absturzgefahr - vorallem für unsere Kinder - besteht.

    Wir ziehen in einer Woche ein und hab nun temporär ein Geländer gebaut (Kostenpunkt: 1.000 Euro), weil es mir um die Sicherheit der Kinder geht und ich das Diskutieren mühsam finde. Die Vermieterin weigert sich die Kosten zu tragen, sogar den Vorschlag zur Kostenteilung lehnt sie ab.

    Meine Frage ist nun, ob ein Haus nicht gewissen Standards, Normen erfüllen muss, für die die Vermieterin auch aufkommen muss.

    Wäre über Ratschläge sehr dankbar.
     
  2. kristall

    VIP: :Silber

    Warum gilt denn in dem Fall das Mietrechtsgesetz nicht?
     
  3. Knofihex

    VIP: :Silber

    weil das MRG erst in Mietobjekten mit mind. 3 Einheiten angewendet werden muss. Bei Ein- und Zweifamilienhäuser ist es nicht zwingend.
     
  4. kristall

    VIP: :Silber

    Verstehe!
    Aber es muss ja dennoch ein anwendbares Gesetz in dem Fall geben.

    Sonst hätte ich das dazu gefunden, wird dir aber nicht helfen.
     
  5. Knofihex

    VIP: :Silber

    Eben. Und genau nach dieser Gesetzesgrundlage such ich (als nicht gelernter Jurist) ;)
     
  6. kristall

    VIP: :Silber

  7. Knofihex

    VIP: :Silber

    danke für den Link, aber der Text lässt halt auch allerhand Interpretationsspielraum zu....

    Ist eine Terrasse ohne Geländer unbrauchbar?
     
  8. kristall

    VIP: :Silber


    Gesetze sind fast nie völlig eindeutig! ;)

    Ich würde sagen, ja! Eindeutig unbrauchbar!
     
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  9. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Bewohnte Häuser benötigen eine Benützungsbewilligung.
    Eine 2m hohe, ungesicherte Terrasse entspricht ganz sicher nicht den Bauvorschriften und das Haus dürfte so nicht bewohnt werden.
    Soweit die Rechtslage.

    Was mir unverständlich ist, ist warum solche Dinge nicht vor Vertragsabschluss geklärt werden.
    Als Vermieter wäre ich auch angesäuert, wenn der Mieter den Mangel bei Vertragserrichtung nicht anspricht und dann ohne Absprache eine Mangelbehebung vornimmt und die Kosten in Rechnung stellen möchte.

    Daraus kann man ungefähr ableiten, wie sich das Mietverhältnis weiter entwickeln wird, wenn schon vor Einzug das Diskutieren mit dem Vermieter als mühsam empfunden wird.
    Wäre nicht der erste Mieter, der ein Haus wie besichtigt anmietet, die vorhandenen Mängel bei Vertragsunterzeichnung akzeptiert und danach alles, was nicht entspricht ersetzen, reparieren oder errichten lässt und Kostenersatz einfordert bzw. einklagt.

    1000 Euro für eine provisorische Lösung finde ich heftig.
    Wieviel Lfm sind denn das?
    .
     
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  10. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du auf der Suche nach dem Gesetzestext bist (den du in der Bauordnung finden wirst) dann wirst du auch damit rechnen müssen, dass dir der Vermieter mit gesetzlicher Rechtslage kontert.

    Soll heißen, dass
    - du vielleicht gar nicht wirst einziehen können, weil das Haus keine Benützungsbewilligung hat; vielleicht tritt der Vermieter auch vom Vertrag zurück, weil ihm die Kleinigkeit der fehlenden Terrassenabsicherung entgangen ist und er euch das nicht zumuten möchte (würde ich zumindestens machen bevor ich mir einen Mieter eintrete, der schon kurz nach Vertragsunterzeichnung unzufrieden ist).

    - hättet ihr vor Errichtung des Provisoriums den Vermieter schriftlich auf den Mangel aufmerksam machen und um Behebung ersuchen müssen, mit angemessener Fristsetzung
    - habt ihr nicht das Recht von alleine eine Mangelbehebung vornehmen zu lassen.

    Diskutieren hätte sich schon ausgezahlt.
     
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  11. lykkelig

    lykkelig Gast-Teilnehmer/in

    Schätze das werden so ca 3 - 4 lfd.M. sein, Geländer kostet ziemlich. Warum habt Ihr nicht vorher darüber gesprochen? Das war ja mehr als offensichtlich.
     
  12. Knofihex

    VIP: :Silber

    1. Wir haben Mitte Februar besichtigt, alles war zugeschneid; dann konnten wir bis Ende April nicht mehr hin, weil der Vormieter niemanden hineingelassen hat. Dann haben wir den Mangel angesprochen und es hieß: "Da gibt's kein Geländer, da hats auch noch nie eins gegeben, müssts euch halt eins machen, wenn ihr wollt".

    2. Recht auf Mangelbehebung?: Die guten sind jetzt bis Ende Mai auf Kur und wir haben - wie gesagt - zwei kleine Kinder. Soll ich es riskieren, dass eines davon runterfällt (2 Meter)?

    3. Was heißt Mieter eintreten, wenn er schon von Anfang an unzufrieden ist?? Ja, ich bin unzufrieden, dass ich den Depp spiele und die sich das Haus von mir renovieren lasse...
     
  13. Knofihex

    VIP: :Silber

    Den zweiten Teil hab ich oben schon beantwortet. Nein es sind insg. 18 Laufmeter
     
  14. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Also, auch wenn Schnee liegt, sieht man doch, obs da ein Geländer gibt oder nicht?

    Dann wurde euch ganz klar und deutlich gesagt. "Gibt kein Geländer, mach selber eins, wennst eins brauchst".

    Da wirst Du ja schon gewußt haben, dass Deine Kinder runterfallen könnten?

    Wer hat Dich gezwungen, den "Depp" zu spielen? Wenn Dir dieser Mißstand so zwieder ist, mietest halt nicht!

    Ich kann Deinen Grant ehrlich gesagt überhaupt nicht nachvollziehen.

    Eins noch: mich wundert, dass es überhaupt eine Benützungsbewilligung für dieses Haus gibt, Du könntest Dich am Gemeindeamt (Abteilung Bauamt) einmal deswegen erkundigen. (meine Eltern hatten in ihrem EFH eine "Begehung", bei der kontrolliert wurde, ob es ein Stiegengeländer gibt)
     
  15. Knofihex

    VIP: :Silber

    Ist denn meine Frage so schwer zu verstehen. Noch einmal für alle Klugscheißer unter euch:

    IST ES DIE PFLICHT DES VERMIETERS, EIN GELÄNDER AUF EINE TERRASSE IN 2 METER HÖHE ZU INSTALLIEREN?

    Wenn jemand eine Antwort auf diese Frage hat, schreibt sie. Alles andere diskutiere ich hier nicht.
     
  16. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Im Gegensatz zu dir sind die Klugscheisser hier in der Lage sinnerfassend zu lesen.

    Die Antwort auf deine Frage gibt es schon.
     
    Always und gitte gefällt das.
  17. Katalina

    Katalina Gast-Teilnehmer/in

    Die einzig richtige und verlässliche Antwort wirst du am zuständigen Bauamt erhalten. ;) Denn es ist nicht nur wichtig, wie hoch die Terrasse ist, sondern auch, wie es von der Terrasse in den Garten geht. Ich habe auch schon Terrassen gesehen, wo die Erde so angeschüttet war, dass kein Geländer notwendig war obwohl es ziemlich steil runter ging (ebenfalls in NÖ und von der Baubehörde besichtigt und freigegeben).

    (Allerdings ein kleiner Nachtrag: du brauchst die Vollmacht des Eigentümers um in den Bauakt Einsicht nehmen zu dürfen. Daher wäre es wahrscheinlich sinnvoll, wenn du die Terrasse fotografierst und mit den Fotos zum Bauamt gehst, weil es sonst sein kann, dass du keine Auskunft bekommst.)
     
  18. Knofihex

    VIP: :Silber

    Stimmt. Der Sinn deines Posts bleibt mir verborgen. Und deine Aggressivität mit gegenüber versteh ich auch nicht. Hab ich dir was getan?
     
  19. kristall

    VIP: :Silber

    Ähem.
     
  20. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Die Kostenteilung hättest vorher verinbaren müssen, und nein, die Vermieterin muss nun nicht mehr für eine Absturzsicherung zahlen, denn sie ist ja bereits vorhanden, auch, wenn du sie selbst gemacht hast.

    zu zugeschneit: wenns nicht grad 1,5 m Schnee hatte, hätte mans sehen müssen. Und wenn sie schon sagt, ihr könntes eins machen, wenn ihr wollts, kannst eines machen, aber dann hinterher keine Kosten einfordern.

    Ui, und ich dachte, Miete wäre sooooo super...

    Sei nicht immer so agressiv... Ich kenns von dir zwar schon von vielen anderen postings, dass du aggressiv wirst, sobald du etwas nicht verstehen willst, oder verstehen kannst, aber das ist keine Diskussionkultur, die du an den Tag legst.

    und dann gleich wieder das Unschuldslamm heraushängen lassen. Eigentlich bist hier nur du aggressiv, sonst niemand.

    Wenn schon eine rechtliche Grundlage ziehen soll, dann meines Erachtens die Bauordnung, in der ganz klar definiert sein sollte, wann und wo eine Absturzsicherung erfolgen muss.

    Auf der anderen Seite, hast du alles schon behoben, und hinterher Forderungen zu stellen, ist meist sehr schwierig. Aber die 1000 € solltens dir wert sein, verkaufst halt einen Teil deiner Gold-Bestände... *gg*
     

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