1. Reden wir miteinander ...

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Teilzeitarbeit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Zwietschi, 23 März 2010.

  1. Zwietschi

    Zwietschi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    ich habe von der Elternteilzeit gehört, habe gerade im Netz ein wenig gesurft, werde aber nicht wirklich fündig.
    Man muss die Teilzeit 3 Monate vor Arbeitsbeginn bekanntgeben,
    und auch eine Dauer!!! Also ich nehme z.b. bis zum 4. Lebensjahr des Kindes,
    ist dann automatisch danach wieder Vollzeit??? Oder kann ich die TEilzeit verlängern???
    Wie ist es mit Änderung der Arbeitsstunden - kann ich das dazwischen mal machen - also anfangs z.b. nur 10 stunden, dann 20 stunden????

    Wäre sehr dankbar für Hilfe!!!!
     
  2. Romananici

    Romananici Gast-Teilnehmer/in

    Die Stunden bleiben auch nach ende der Elternteilzeit gleich, nur hast du nach den 4 Jahren keinen vollen Kündigungsschutz mehr, nur noch den Motivkündigungsschutz bis zum 7 ten Geburtstag des Kindes.

    Während der Elternteilzeit kann man einmal die Stundenanzahl bzw. die Arbeitszeit verändern, ausser der Arbeitgeber lässt dich öfters ändern, dann ist es aber ein Entgegenkommen von ihm.

    LG
     
  3. Zwietschi

    Zwietschi Gast-Teilnehmer/in


    danke!!! kann ich als dauer auch länger als 4 jahre elternteilzeit angeben???
    und: wenn ich wieder ganztags gehen möchte, muss mich arbeitgeber schon nehmen - oder?
     
  4. Romananici

    Romananici Gast-Teilnehmer/in


    Du schreibst in den Elternteilzeitvertrag rein, bis zum 7ten Geburtstag des Kindes, so habe ich es auch gemacht.

    Wenn du vor der Schwangerschaft ganztags gearbeitet hast, muss dich der Arbeitgeber wieder ganztags nehmen.
     
  5. Zwietschi

    Zwietschi Gast-Teilnehmer/in

    danke.t
    also, ich schreib in den antrag mal rein bis 7. geburtstag, aber ich kann ja ändern, also auch auf ganztags, wenn´s wär.
    und: wenn ich in dieser zeit schwanger werden sollte??? bzw. noch vor antritt der elternteilzeit???
    muss ich was beachten bzw. habe ich nachteile???
     
  6. Romananici

    Romananici Gast-Teilnehmer/in

    Nachteile hat nur der Arbeitgeber;), du jedoch nicht, da du dadurch sowieso wieder Kündigungsschutz hast.
     

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