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Teilzeitarbeit & geringfügig

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von zuckerschnecke2, 26 September 2012.

  1. zuckerschnecke2

    zuckerschnecke2 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    Ich werde demnächst Teilzeit & geringfügig in zwei unterschiedlichen Firmen arbeiten!
    Die eine 20 Std. pro Woche, die andere 8 pro Woche!

    Meine Fragen:
    Wie funktioniert das Steuermässig? Wieviel muss ich abgeben?
    Und vor allem wie funktioniert das mit der Krankenversicherung? Bin ich dann wieder selbst versichert oder weiterhin bei meinem Mann mitversichert?

    Vielleicht kennt sich ja jemand aus!
    Danke schon im voraus!
    :wave:
     
  2. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    du bist mit dem 20 std job selbst versichert. für die 8 std. bekommst du von sv eine vorschreibung (erst im nächsten jahr) und musst nachzahlen (bei 18-19 :wacky:. lst mäßig gibts eine grenze, aber der du überhaupt erst zahlt, nachdem du keine zahlen lieferst weiß ich nicht ob du lst zahlen musst.
     
  3. zuckerschnecke2

    zuckerschnecke2 Gast-Teilnehmer/in

    Danke dir. Tja, da ich leider noch gar nicht weis, was ich in meinem neuen Job verdiene ( weis ja nun nicht mal ob Sie mich nach dem Probetag nehmen ) kann ich auch noch keine Zahlen liefern.
     
  4. bernstein

    bernstein Gast-Teilnehmer/in

    Dann würd ich mich hier mit meiner Frage gleich dranhängen... mich würd ein ähnliches Beispiel interessieren - kann auch schon Zahlen nennen: Teilzeitjob: 1400 Euro brutto, angestellt + rund 300 bis 350 Euro auf Honorarbasis in einem anderen Unternehmen (war bisher eben geringfügig und bin am überlegen, ob ich mir das beibehalte - kommt darauf an, wie viel mir da dann noch abgezogen wird) Wie viel würden mir demnach von diesen 300 bis 350 Euro in etwa netto über bleiben? Krankenversicherung brauch ich dafür ja dann nicht extra oder? Wäre ja bei Teilzeitjob versichert. Muss ich dennoch SV-Beitrag dafür zahlen? Und Finanzamt?
     
  5. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Gib die zahlen einfach mal in einen brutto netto Rechner ein, einmal 1400 und einmal 1750, dann hast eine Abschätzung.sozialVersicherung musst bei geringfügigen nebenBeschäftigungen auch nach zahlen, ist bei den Rechnern schon berücksichtigt.

    LG
     
  6. Zdrahal

    VIP: :Silber

    Hallo, generell zählt der Gesamtbetrag der Einkünfte (beinahe) egal woher diese stammen. Also wenn mit einem oder mehreren Jobs die entsprechenden Grenzen (Steuer bzw. SV-Abgaben) überschritten werden dann ist es im wesentlichen so als ob dieser Betrag bei einem einzigen Arbeitgeber verdient würde.

    Aufpassen würde ich dahingehend dass die beiden Arbeitgeber ja die Steuer und SV-Beiträge von dem eben dort bezogenen Geld berechnen und nicht noch berücksichtigen, dass es woanders noch ein Einkommen gibt. Daher kommt es bei der Arbeitnehmerveranlagung zu einer Nachzahlung.

    MfG, Zdrahal
     
    gartenfee1412 gefällt das.
  7. zuckerschnecke2

    zuckerschnecke2 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo
    Nun....
    Wüsste ich gerne was ich an Steuern zurück zahlen muss, wenn ich den geringfügigen & die Teilzeit Stelle.
    geringfügig: 285 + Teilzeit: 627 ... es sind Bruttobeträge!
    Ob sich solch eine Jobkonstellation überhaupt bezahlt macht o_O !
    Danke euch!
     
  8. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    Sind beide im Angestelltenverhältnis?

    Oder das Geringfügige auf Werkvertrag oder freier Dienstvertrag?
     
  9. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    für die 300/350 Euro auf Honorarbasis ist die GSVG - Willkommen bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft - zuständig.
    und beim Finanzamt muss man auch Änderungen beantragen - weil man nun ja Unternehmer ist...
     
  10. zuckerschnecke2

    zuckerschnecke2 Gast-Teilnehmer/in

    eines ist Angestellten und das andere Arbeiterverhältnis!
     
  11. Wertsache

    Wertsache Gast-Teilnehmer/in

    Das ergibt mal 12 Monaten und minus Sozialversicherung eh nicht mehr als 10 000 € im Jahr, also wirst Du keine Steuernachzahlung haben. Kannst dir hier mit dem Brutto/Netto-Rechner des Finanzministeriums ausrechnen lassen:
    Berechnungsprogramme
     
  12. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    - bei der Steuer - nix - sehe ich genau so wie Wertsache

    - bei der Krankenversicherung: da wird Dir die KGKK im Nachhinein eine Nachforderung (Sozialversicherung) schicken
     
  13. zuckerschnecke2

    zuckerschnecke2 Gast-Teilnehmer/in

    carry118carry118: wie hoch wird die sein? Kann man das irgendwie schon rausfinden?
    Danke! :)
     
  14. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    so wie Wertsache vorgeschlagen hat - mit dem Brutto-Netto-Rechner auch für die Sozialversicherung - zumindest überschlagmäßig, da Weihnachtsremuneration und Urlaubsgeld auch berücksichtigt werden
    :
    für 627 brutto (einzel) zahlt man 2012 als AN monatlich an Sozialversicherung: 94,49
    Brutto 627,00
    SV 94,49
    LSt 0,00
    Netto 532,51
    für 285 brutto (einzel) zahlt man 2012 als AN monatlich an Sozialversicherung: O
    Brutto 285,00
    SV 0,00
    LSt 0,00
    Netto 285,00

    werden nun diese beiden DV zusammengerechnet: kommt ein monatliches Brutto von 912 Euro raus

    Brutto 912,00
    SV 137,44
    LSt 0,00
    Netto 774,56

    So:
    SV monatlich für 912 brutto: 137,44
    bereits bezahlt durch 627 DV: 94,49
    Differenz - monatlich: 42,95

    jährliche Nachzahlung: 42,95 *14 = 601,30 EURO

    also bei diesen Beträgen: um die 600 Euro pro Jahr
     
  15. zuckerschnecke2

    zuckerschnecke2 Gast-Teilnehmer/in

    carry118carry118: Danke für die Mühe!
    eine einzige Frage noch: wird mein Mann & Kind auch berücksichtigt?
    vielen Dank! lg Alexandra
     
  16. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    bei der Sozialversicherung? in viel fern berücksichtigt?

    - dass die beiden eventuell bei Dir mitversichert sind?
    ja, durch die vollversicherte Teilbeschäftigung (627 Euro-DV) sofort - aber nur nach Meldung und weil Du ein Kind hast, sogar beitragsfrei

    - dass es eine Betragsreduktion der Sozialversicherung selbst gibt, weil Du Mann und Kind hast ? - nein
     

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