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Teilzeit und Geringfühgig - Frage

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nanderl80, 5 Oktober 2011.

  1. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in

    Ich arbeite derzeit als Teilzeitkraft mit 12 std/wtl. , da ich mich nicht "ausgelastet" fühle würde ich gerne auch noch geringfügig ein Zuckerl dazuverdienen.

    Was muss ich beachten .... muss ich wo was melden ?
     
  2. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    du musst auf jeden fall am ende des jahres einen lohnsteuerausglich machen und steuern nachzahlen.
    die infos dazu bekommst sicher am finanzamt
     
  3. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in

    Wuhi auch wenn es nur geringfühgig ist !?

    Weiss wer um welche Summen es sich dann handelt ?!
     
  4. dir wird vom geringfügigen nicht viel übrig bleiben, glaub ich. ich glaub nicht, dass sich das auszahlt.
     
  5. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    bei "nur" geringfügig natürlich nicht - sobald du mehr als geringfügig arbeitest, auch wenns in einer anderen firma ist, werden eben auch die steuern von der geringfügigen tätigkeit fällig.
    sonst tät ja jeder einfach nebenbei geringfügig arbeiten gehn, wenns dafür fast 400 euro netto zusätzlich geben tät.

    es gibt eh so brutto-netto rechner im internet. da gibst einfach beide brutto-verdienste zusammen gerechnet ein, dann weisst ca mit wieviel du rechnen musst.
     
  6. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Wuhi auch wenn es nur geringfühgig ist !?

    Weiss wer um welche Summen es sich dann handelt ?![/QUOTE]

    Ich glaub jetzt mal nicht dass du bei zwölf. Stunden teilzeit wirklich viel verdienst. Oder? Könnte also durchaus sein dass du letztlich gar nicht mal Lohnsteuer zahlen musst, dann wäre nur sozialversicherung - Ca 15% vom verdienst zu zahlen. Schau mal nach einem brutto netto Rechner!
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Vorerst musst du mal gar nichts machen, ausser ggf. deinen Dienstgeber der Teilzeitstelle zu informieren dass du ein 2. DV annehmen möchtest.

    Im Grunde genommen ist es egal ob du das 2.DV als gf. DV (bis 374,02 Euro monatlich) oder als Teilzeitstelle nimmst.

    Was ist allerdings zu beachten:

    Bei 2 parallel laufenden DV`s bist du im Folgejahr verpflichtet die ANV zu machen und sofern deine LStBMG über 11.945,-- Euro (beide Einkommen addiert) liegt, musst du für den übersteigenden Teil 36,5% Lohnsteuer nachzahlen.

    Sofern das 2.DV eine geringfügige Beschäftigung ist, wo du Lohn/Gehalt Brutto=Netto ausbezahlt bekommst, wirst du von der Krankenkasse eine Nachforderung erhalten iHv. ca. 15% deines 2. Einkommens.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe könnte ich auch einen 2 Stelle annehmen so lange ich nur unter 11.945,-- Euro im Jahr bleibe.

    Ich geh mal davon aus das die 11945.- brutto sind ?!
     
  9. MatsBM

    MatsBM Gast

    LG
    Mats
     

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