1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Teilzeit und Geringfügig ?!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Vivera, 18 Juni 2011.

  1. Vivera

    Vivera Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    Ich arbeite als Teilzeitkraft mit 12 std. in der Woche.

    Was wäre wenn ich jetzt noch einen geringfügige Stelle annehmen würde müsste ich noch extra Versicherung bezahlen.

    Muss ich das meinen Dienstgeber melden.

    Darf ich das überhaupt !?

    :confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused:
     
  2. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    dürfen tust du es, aber du musst es deinem dg melden

    ja, du musst für diese tätigkeit dann den vollen sv satz nachzahlen. du bekommst dann im folgejahr eine nachzahlung von der gkk. ich glaub es sind dzt. 18 %, also fürs ganze jahr macht das dann schon ein schönes sümmchen aus das so richtig weh tut wennst du es nicht unterm jahr schon beiseite gelegt hast.
     
  3. amanin

    amanin Gast

    Angestelle 18,07%
    Arbeiter 18,20%

    Ich würd mir auch überlegen ob ich 2 Stellen annehme, denn wie schon geschrieben bekommst du dann eine Nachzahlung über den SV-Beitrag vom Vorjahr. Oder du sparst jetzt schon, dann tuts nachher nicht so weh.
     

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