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Teilzeit: Feiertage einarbeiten?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lula, 16 April 2008.

  1. lula

    lula jössas 8-O

    hallo,
    wie ist das bei euch teilzeitkräften (bis 25 wochenstunden), müsst ihr feiertage einarbeiten?

    eine freundin arbeitet 25 std. bei einer bank. dort ist es normal, dass alle teilzeitkräfte feiertage einarbeiten müssen.

    jetzt frag ich mich, ob das gängig bzw. gesetzlich ist - mir kommt das so komisch vor.

    danke für eure meinungen dazu.

    lula
     
  2. maluro

    maluro Gast

    Also, soetwas hab ich noch nie gehört.
    Wäre ja auch eine Frechheit.
    Ich bin nach der Karenz sogar nur einen Tag arbeiten gegangen (Elternteilzeit), und zwar Donnerstag. Da dieser Tag ja des öfteren ein Feiertag ist, hatte ich oft frei :D

    Musste weder je was "einarbeiten" noch wurde mir irgendwas abgezogen.

    LG Sabine
     
  3. lula

    lula jössas 8-O

    mir kommt es eben auch so komisch vor!?
    aber grad eine bank kann sich sowas doch nicht erlauben und die haben ja auch einen betriebsrat :confused:

    vielleicht frag ich mal bei der arbeiterkammer nach.
     
  4. cosma

    cosma Gast-Teilnehmer/in

    ich glaube mich zu erinnern, im kv für einzelhandel gelesen zu haben, dass feiertage nicht eingearbeitet werden müssen

    vielleicht schaust im kv nach
     
  5. Romananici

    Romananici Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann nicht sagen wie es in einer Bank ist, nur im Verkauf z.B. ist das nicht so! Da bekommst für einen Feiertag ein sechstel der wöchentlichen Arbeitszeit. Wenn Du z.B. nur an einem Samstag 10 Stunden arbeitest, der ein Feiertag ist, bekommst du 10 Stunden bezahlt obwohl Du nicht arbeitest.
    LG
     
  6. Anna2

    Anna2 Gast-Teilnehmer/in

    Nein das ist Blödsinn, es gibt immer eine gewisse Monatsstundenanzahl die kommt dann auch auf dei Feiertage drauf an....die variiert natürlich immer ein paar Stunden, und diese Stunden mußt halt zusammen bringen aber den ganzen Tag muß man nie und nimma reinarbeiten.
     
  7. Romananici

    Romananici Gast-Teilnehmer/in

    Wo ist das so, das man Feiertage einarbeiten muß? :eek:
    Dort will ich nie arbeiten!:D
    LG
     
  8. Anna2

    Anna2 Gast-Teilnehmer/in

    lulas Freundin, bei einer Bank muß das machen;) schrieb sie.
     
  9. Romananici

    Romananici Gast-Teilnehmer/in

    Da wird sich die Freundin meines Bruder freuen, die fangt im Juni bei einer Bank zu arbeiten an!
    Ich dachte das ist bei mehreren Firmen so!!
    :wave:
     
  10. Anna2

    Anna2 Gast-Teilnehmer/in

    Glaubst dass es da auch so ist...ich weiß nicht, ich kann mir nicht denken dass das gesetzlich abgedeckt ist.
     
  11. Vanille

    VIP: :Silber

    Bei uns ist es so, dass wir alle unsere Stunden pro Tag fixiert haben, sprich die 25h-Kräfte haben von Mo-Fr. 5 h pro Tag eingeteilt.
    3 von uns arbeiten 2-3 ganze Tage (mit rund 10 h/pro Tag) aufgeteilt von Mo-Sa.
    Ist jetzt zB der Mo ein Feiertag, haben ALLE nur 20 Wochenstunden zu leisten, wobei bei uns sowieso erst am Monatsende geschaut wird und Plus/Minusstunden mitgeschleppt werden.

    Ich finde das sehr fair, egal wie die 3 den Dienst einteilen, von den Feiertagen profitiert jede.
     
  12. Lemi

    Lemi Gast-Teilnehmer/in

    mMn ist das nicht richtig...
    angenommen ich arbeite teilzeit,- immer mo und do...
    ist dann einer dieser Tage ein Feiertag, dann hat man dann trotzdem frei...(ohne diesen Tag einarbeiten zu müssen!!)
    nennt sich "gewohnheitsrecht" oder so ähnlich...
    Lg Lemi
     
  13. MoonCatcher

    MoonCatcher Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann dir mal mein Beispiel mitteilen:

    Arbeite in einem Handelsunternehmen 20 Stunden im Büro. Meine Stunden sind aber ebenfalls auf drei Tage aufgeteilt. Also zweimal 6 und einmal 8 Stunden. Jedoch habe ich EIGENTLICH eine 6-Tage-Woche zu je 3 Stunden und 20 Minuten. Das bedeutet, wenn an einem meiner Arbeitstage, die fix sind, ein Feiertag ist, fehlen mit zwischen 2 und 4 Stunden. Fällt dafür ein Feiertag an einen der drei Tage, die ich nicht arbeiten muss, bekomme ich dafür die Durchschnittsarbeitszeit von 3 h 20 m angerechnet.

    Einzig und allein die geringfügig Beschäftigten, die bei uns an nur einem Tag die Woche arbeiten, haben auch nur eine 1-Tages-Woche. Alle anderen, egal ob Voll- oder Teilzeit, haben eine 6-Tages-Woche.
     
  14. Liz1981

    Liz1981 Gast-Teilnehmer/in

    Also meines Wissens ist es abhängig von der Aufteilung der Stunden, sprich wann du sie arbeitest und ob regelmäßig oder nicht.

    Arbeitest du beispielsweise immer Mo, Di und Mi und fällt der Feiertag auf einen Dienstag, dann hast du Glück und frei (ohne einarbeiten zu müssen). Fällt der Feiertag auf einen Donnerstag, dann hast du Pech (hast halt quasi doppelt frei).

    Wenn du aber 25h pro Woche arbeitest immer zu verschiedenen Tagen, mal so, mal so - eben so wie es sich zum Beispiel mit Studium oder Kind grad gut ausgeht, dann fällst du durch diese Feiertagsregelung durch und musst einfach jede Woche deine 25h arbeiten - egal wann.

    Zumindest wars bei meinem letzten Arbeitgeber so.
     
  15. Nici-06

    Nici-06 Gast-Teilnehmer/in

    ... klingt ganz komisch ...

    ich kann mir nur vorstellen, dass die Mitarbeiter um das wöchentliche Pensum zu schaffen an den verbleibenden Tagen mehr arbeiten müssen. Die angefallenen Stunden müssen dann aber als Mehrstunden (bei Teilzeitbeschäftigung) ausbezahlt oder als Zeitausgleich konsumiert werden.

    Die Feiertage sind gesetzlich geregelt und der Mitarbeiter darf in einer Betriebsvereinbarung oder einem Dienstvertrag nicht schlechter gestellt werden, als die Gesetzeslage es vorsieht (Stufenbau der Rechtsordnung). Kein Betrieb kann die Feiertage langfristig einfach streichen (nur so lange bis sich die Mitarbeiter an ihre Interessensvertretung wenden).

    LG
     
  16. Gunter

    Gunter Gast-Teilnehmer/in

    Feiertage sind ohne Gegenleistung zu bezahlen.

    Fenstertage (zwecks längerer zusammenhängender Freizeit entfallende Normalarbeitszeit) können in den davor liegenden 7 Wochen eingearbeitet werden. Es zählt die "fiktive" Arbeitszeit, die sich aus der gleichmäßigen Verteilung der Wochenarbeitszeit (egal ob voll- oder teilzeit) auf die Arbeitstage (MO-FR) bzw. Werktage (MO-SA) ergibt.
     
  17. susanne.f

    susanne.f Gast

    nein, feiertag ist feiertag
     
  18. chiana

    chiana Gast-Teilnehmer/in

    Ich arbeite in einer Bank und genauso ist es!

    Ich arbeite 10h / Woche, die im Zeiterfassungssystem auf 5 Tage verteilt sind. Theoretisch müßte ich also jeden Tag 2 Stunden arbeiten.
    Das mach ich natürlich nicht, sondern ich arbeite an 2 Vormittagen jeweils 5 Stunden, und zwar Montag und Dienstag.
    Wenn jetzt der Montag oder Dienstag ein Feiertag ist, verringert sich meine Wochenarbeitszeit um zwei Stunden Ich muß aber 3 Stunden am Mi, Do oder Fr nacharbeiten.
    Das hört sich vielleicht ungerecht an, dafür profitiere ich von jedem Feiertag, auch wenn er nicht auf Montag oder Dienstag fällt. Ich muss in solchen Wochen trotzdem nur 8 statt 10 Stunden arbeiten.

    lg, chiana
     
  19. Vanille

    VIP: :Silber

    Genauso ist es bei uns (also bei denen, die 2-3 ganze Tage/Woche arbeiten) auch, du hast es halt deutlicher geschrieben.

    Ist schon fair so.
     

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