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Teilzeit beschäftigt, werden Feiertage bezahlt? Handel

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von marionr1, 31 Mai 2011.

  1. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich hoffe, ihr wisst was ich meine.
    Wenn man Vollzeit arbeitet, werden die Feiertage bezahlt, auch wenn man nicht gearbeitet hat, weil geschlossen ist. Gilt das auch, wenn man nur für 20 oder 30 Stunden angemeldet ist und das Geschäft an Feiertagen offen hat?

    Lg Marion
     
  2. tiggerwinni

    tiggerwinni Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du feste Tage eingeteilt bist... Do, Fr und Sa und ein Tag davon ist ein Feiertag dann hast du Anspruch auf Gutstunden
    Bist du nie fix eingeteilt, mal so und mal so dann hast du keinen Anspruch auf Gutstunden für den Feiertag!

    Liegt daran, dass man dich ja nicht an einen Feiertag einteilen würde! Ich hoffe ich habs halbwegs verständlich erklärt!
     
  3. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich arbeite immer von Montag bis Freitag, z. B.
    Montag 5 Std.
    Dienstag 5
    Mittwoch 7
    Donnerstag 10
    Freitag zwischen 5 und 9

    Ich gebe immer die Stunden an unseren Steuerberater durch, die ich gearbeitet habe. Wie gebe ich den Feiertag an? Im Juni sind es ja 3.

    Lg Marion
     
  4. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Nachtrag: Ich arbeite aber nie an einem Feiertag, weil mir mein Chef 200 Prozent zahlen müsste, da arbeitet er lieber selber.
     
  5. tiggerwinni

    tiggerwinni Gast-Teilnehmer/in

    Du nimmst deine Wochenstunden die du gemeldet bist, dividierst sie durch die Anzahl der Tage die du arbeitest, dass ist dann die Stundenzahl die du angibst!
    Ich hoffe ich hab's verständlich erklärt!
     
  6. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    hast du am donnerstags fixe arbeitszeiten, zb 8-14 uhr? Dann würdest du diese angeben.
     
  7. paerchen-mama

    paerchen-mama Gast-Teilnehmer/in

    Vielleicht redest einfach mit dem Steuerberater - vielleicht gibts da firmenintern ohnehin eine Vorgangsweise für Feiertage?
     
  8. immerdiese

    immerdiese Gast-Teilnehmer/in

    so, wie tiggerwinni bereits erklärt hat:

    habt ihr keine FIXEN Tage und Stunden ausgemacht, sondern arbeitest du deine Stunden nach Bedarf ab, gilt deine Arbeitszeit als auf alle Tage gleichmässig verteilt. (Bei 30 h also 6h mal 5 Arbeitstage) Ergibt also pro Feiertag bei einer 30 h/Woche 6 h, die Dir angerechnet werden (du brauchst also in der Woche mit einem Feiertag nur 24 h arbeiten!). Arbeitest Du mehr als die 24 h und nimmst du dafür keinen Zeitausgleich in einer anderen Woche, solltest du Überstunden (mit Überstundenzuschlag) bezahlt bekommen.
     
  9. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    du meinst wohl mehrarbeit + zuschlag?
     
  10. immerdiese

    immerdiese Gast-Teilnehmer/in

    hast Recht, heisst dann in dem Fall korekterweise Mehrarbeit ;)
     

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