1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Taxi mit Kleinkindersitz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Bauchklang, 15 Juli 2011.

  1. Bauchklang

    Bauchklang Gast-Teilnehmer/in

    bevor ich mich durch zahlreiche unternehmen telefoniere frag ich mal bei euch nach - wir brauchen demnächst ein taxi zum flughafen wien mit eben einen autositz für kleinkinder.

    die meisten bieten zwar sitzerhöhungen an, aber das löst das problem mit einem 1 1/2 jährigen kind nicht wirklich :rolleyes:

    also vielleicht hat ja jemand von euch einen tipp für uns? dankeschön :)
     
  2. Colorit

    VIP: :Silber

    Wir waren leichtsinnig und sind ohne Sitz gefahren...
     
  3. Bauchklang

    Bauchklang Gast-Teilnehmer/in

    verstehe aber wie pflegte die urli immer schon zu sagen "da teifl schloft ned" ;)

    nein, ich könnt es wirklich nicht verantworten wenn grad dann irgendwas passiert, vom urlaub der sich dann erledigt hat ganz zu schweigen, schlimmstenfalls hast du ganz andere probleme.
     
  4. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Und wenn ihr euren Sitz nehmt und den dann auf dem Flughafen laßt (ihr müßt ja eh wieder zurück)? Schließfach oder mal bei einem dortigen Reisebüro oä. fragen.
     
  5. Bauchklang

    Bauchklang Gast-Teilnehmer/in

    zurück haben wir schon einen freund der uns abholt (hat selbst zwei kinder im alter unserer, somit sind die benötigten sitze hier schon vorhanden) aber um 4 uhr früh wollen wir ihm nicht auch noch zumuten das er uns hinbringt ;) somit fällt die option unseren sitz beim taxiunternehmen zu belassen flach. aber danke für den tipp ;)
     
  6. carina

    carina Gast-Teilnehmer/in

    Schau mal unter airportservice.at gegen Aufpreis gibt es dort verschiedene Kindersitze.

    Bei 60160 z.B. das hatten wir letztes Mal, gibt es Sitzerhöhungen ohne Aufpreis, reichte bei uns aber auch aus. (Kind 7 Jahre)

    Und diesen Link habe ich auch noch gefunden, als Zusammenfassung:

    http://www.oeamtc.at/?id=2500,1125783,,
     
  7. stef3007

    stef3007 Gast-Teilnehmer/in

    http://www.rosenov.at/

    hier bin ich schon 2x mit kindersitz gefahren. 1x habens allerdings trotz bestellung dann doch keinen gehabt, also unbedingt telefonisch vorher nochmal bestätigen lassen!
     
  8. Marienkaefer

    Marienkaefer Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe mir im Juni einige Angebote eingeholt, bei uns war vom Raum Mödling BIWA das günstigste Taxiunternehmen. Kindersitz haben wir bei der Reservierung verlangt, hat perfekt geklappt.
    Wir wurden zwar nicht mit einer Limousine sondern mit einem Kleinbus abgeholt, war aber in Ordnung.
    LG
     
  9. Anna

    Anna Gast

    airportdriver.at die haben kindersitze. unbedingt alter der kinder und sitzgröße mitverlangen
    22822 ist die nummer

    anna
     
  10. Sandra1989

    Sandra1989 Gast-Teilnehmer/in

    wir ham uns auch ein maxi cosi dazu bestellt....5 euro...!!!ohne trau ich ma ned fahren...wenn uns da wer erwischt schickens uns sicher gleich das jugendamt....obwohl uns mal ein taxifahrer sagte...."wir haben extra bestimmungen bei uns brauchen kinder keinen Kindersitz"naja....kann man glauben oder nicht!
     
  11. Bauchklang

    Bauchklang Gast-Teilnehmer/in

    falls noch jemand sucht - wir haben jetzt ein sogenanntes "frauentaxi" gebucht http://www.restinmotion.at/

    PKW Transfer bis 4 Personen Raum Wien - je nach Zone von EUR 25,00 bis EUR 29,00
    pro Kindersitzerhöhung (1 Monat bis 1 Jahr) EUR 3,-
    pro Kindersitz (1 Jahr bis 5 Jahre) EUR 5,-

    sind vom reinen grundpreis her sogar günstiger als so manch anderes unternehmen (vorallem beim großraumtaxi) das sich seinen flughafentransfer sogar an die firmenbrust heftet ;)
     
  12. bluegrass

    VIP: :Silber

    Das kannst Du schon glauben


    ARBÖ Rechtsinformation
    A/17/2005


    [​IMG]
    (Ersetzt Rechtsinformation A/9/2005 vom 29.06.2005)

    Kindersitze – rechtliche Vorschriften

    Die häufigen Fragen bezüglich des Vormerksystems ergeben sich für unsere Mitglieder im Zusammenhang mit dem künftigen Vormerkdelikt „Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung“. Daher im folgenden zusammengefasst die wichtigsten Regeln:
    1. Für die rechtlich entsprechende Beförderung von Kindern bis 14 Jahren ist der
    Lenker verantwortlich.
    2. Grundregel 1: Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen
    (auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind,) in einem ihrer Größe
    und Gewicht entsprechenden Rückhalteeinrichtung befördert werden.
    3. Grundregel 2: Kinder unter 14 Jahren, die größer als 150 cm sind, müssen
    (auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind,) mit dem Sicherheitsgurt
    angeschnallt sein.
    4. Das gilt sowohl für die Beförderung am Beifahrersitz als auch auf der
    Rückbank.
    5. Die Kindersitzpflicht für Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, gilt
    für alle Sitze in Pkw, Kombis, Lkw und Spezialkraftfahrzeuge bis 3,5t höchst
    zulässiges Gesamtgewicht.
    6. Die Kindersitzpflicht für Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, gilt
    für den Beifahrersitz zusätzlich auch für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t höchst
    zulässiges Gesamtgewicht.
    7. Bei aktivem Airbag ist die Verwendung von nach rückwärts gerichteten
    Kindersitzen am Beifahrersitz verboten.
    8. Am Beifahrersitz dürfen Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind,
    nur in einem geeigneten Kindersitz befördert werden.
    Für Kinder ab 135 cm darf auch ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt verwendet
    werden.
    Ausnahmen:

    1. in land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen, Motorkarren und
    selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
    - in Omnibussen, wenn die anderen Plätze durch Kinder besetzt sind
    9. Ausnahmen von der Verwendung eines Kindersitzes:
    - wenn das Fahrzeug genehmigterweise in der 2. und 3. Reihe keine Gurte hat
    - in Taxis, Miet- und Gästewagen
    - in Einsatzfahrzeugen
    - bei Krankentransporten
    - bei schwerer körperlicher Behinderung
    - bei besonderer Verkehrslage (z.B. Stau)

    10. Welcher Kindersitz bei Verwendung eines Dreipunktgurtes ist der Richtige?
    - Nach ECE-44 zugelassene Kinderrückhaltesysteme
    - bis 13 kg: Baby-Liegeschalen
    - von 9 bis 25 kg: Kindersitz
    - ab 22 kg: Sitzkissen
    11. Für Sitze, die genehmigterweise nur mit Beckengurte ausgestattet sind,
    gilt folgendes:

    1. Kinder ab 22 kg: es muss kein Sitzkissen verwendet werden, die Sicherung
    mit dem Beckengurt alleine ist ausreichend
    - Kinder bis 22 kg: grundsätzlich muss ein geeigneter Kindersitz verwendet
    werden. Wenn allerdings durch zwei auf den äußeren Sitzen befestigte
    Kindersitze auf dem mittleren Sitz zu wenig Platz für einen weiteren
    Kindersitz ist (faktische Unmöglichkeit), genügt die Sicherung durch den
    Beckengurt alleine.

    12. Kinder ab 135 cm:
    Für Kinder, die größer als 135 cm sind, ist anstelle des
    Sitzkissens die Sicherung durch höhenverstellbare Dreipunktgurte zulässig.

    13. Kind ist noch nicht 150 cm, aber schwerer als 36 kg:
    Es muss ein Sitzkissen verwendet werden, da diese einer weitaus höheren
    Gewichtsbelastung gewachsen sind. Ist das Kind größer als 135 cm, kann auch
    die Sicherung durch höhenverstellbare Dreipunktgurte alleine erfolgen. Findet
    das Kind aufgrund seines Körperumfanges keinen Platz auf einem Sitzkissen,
    kann die Sicherung durch andere Gurte erfolgen (Behördliche Genehmigung
    erforderlich)




    21. September 2005
    Dr. Barbara Auracher-Jäger
     

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