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T-Mobile neue AGB

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von gloitom, 23 März 2012.

  1. gloitom

    gloitom Gast-Teilnehmer/in

    Änderungen der AGBs:

    • Ihr Tarif ist wertgesichert (Punkt 19.6. der neuen AGBs)

    • Wir verbessern die Qualität Ihrer Voice- und Datenverbindungen durch National Roaming(Punkt 15.4. der neuen AGBs)

    • Eine Zahlscheinzahlung ist nicht mehr vorgesehen
    wertgesichert soll heißen, dass dieser an den VPI gebunden ist, wenn mans nicht will müsste man wiedersprechen....


    19.6 Die mit Ihnen vereinbarten fixen monatlichen Entgelte (laut Ihrem gewählten Tarif) sind wertgesichert. Es gilt
    folgende Wertsicherung als vereinbart:
    T-Mobile Austria ist bei Änderungen des Verbraucherpreisindexes (Indexbasis: Jahres-VPI 2010=100) wie von der
    Statistik Austria veröffentlicht (sollte dieser nicht mehr veröffentlicht werden, so tritt der dann amtlich festgelegte
    Nachfolgeindex an dessen Stelle) im Falle einer Steigerung berechtigt und im Falle einer Senkung verpflichtet, fixe
    monatliche Entgelte (nämlich Grundgebühr, Pauschale [Flatrate], Mindestumsatz), in jenem Verhältnis anzupassen, in
    dem sich der Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte
    Kalenderjahr vor der Anpassung geändert hat.
    Dabei bleiben Schwankungen des Jahres-VPI gegenüber der Indexbasis nach oben oder unten unter 1%
    unberücksichtigt (Schwankungsraum). Sobald hingegen der Schwankungsraum durch eine oder mehrere
    aufeinanderfolgende Schwankungen des Jahres-VPI über- bzw. unterschritten wird, ist die gesamte Änderung in voller
    Höhe maßgeblich.
    Der hieraus resultierende, außerhalb des Schwankungsraumes liegende Wert bildet die Grundlage für eine zulässige
    Entgelterhöhung bzw. für die gebotene Entgeltreduktion; gleichzeitig stellt er die neue Indexbasis für zukünftige
    Anpassungen dar (und damit auch die neue Bezugsgröße für den Schwankungsraum).
    - 21 -
    Eine daraus ableitbare Entgelterhöhung kann jeweils nur mit einem Datum ab 1. April bis 31. Dezember jenes
    Kalenderjahres erfolgen, welches auf jenes Kalenderjahr folgt, für welches sich die Indexbasis geändert hat; eine daraus
    abzuleitende Entgeltreduktion muss jeweils mit 1. April jenes Kalenderjahres erfolgen, welches auf jenes Kalenderjahr
    folgt, für welches sich die Indexbasis geändert hat. Erstmalig kann bzw. muss gegebenenfalls eine solche Anpassung in
    dem auf das Zustandekommen (bzw. die einvernehmliche Verlängerung) des Vertragsverhältnisses folgenden
    Kalenderjahr vorgenommen werden.
    Soweit sich aufgrund der Bestimmungen dieses Punktes eine Verpflichtung von T-Mobile Austria zur Entgeltreduktion
    ergäbe, verringert sich diese Verpflichtung in jenem betraglichen Ausmaß, in dem T-Mobile Austria zuvor aufgrund
    besagter Bestimmungen zu einer Entgelterhöhung berechtigt gewesen wäre, ohne von diesem Recht Gebrauch gemacht
    zu haben. Über die Vornahme einer solchen Entgeltanpassung wird der Kunde samt den zu ihr Anlass gebenden
    Umständen in geeigneter Weise (zum Beispiel durch Rechnungsaufdruck) in der der Entgeltänderung vorangehenden
    Rechnungsperiode informiert.
     
  2. Rapunzel025

    Rapunzel025 Gast-Teilnehmer/in

    Einfach gesagt handelt es sich um eine Anpassung. Einmal im Jahr können die Preise für Tarife und Optionen entsprechend der Jahres-Inflationsrate angepasst werden.

    Die Indexierung richtet sich nach dem österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI), der jährlich von der Statistik Austria veröffentlicht wird.

    Er ist Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung bzw. für die Inflation in Österreich.

    Sinkt der Verbraucherpreisindex sinken auch die Kosten für unsere Kunden, steigt der Index steigen auch die Kosten.
     

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