1. Reden wir miteinander ...

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SVA

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Jostein, 9 Januar 2014.

  1. Jostein

    VIP: :Silber

    Ich habe nicht gewusst, dass wenn ich die Versicherungsgrenze überschreite, dass ich das bis 31.12 desselben Jahres dort schriftlich melden muss. Jetzt hat mit der Mitarbeiter dort gesagt, dass ich 9,3 Prozent zusätzlich zahlen muss. Gibt es noch irgendwas was ich tun kann?
    L.g. J.
     
  2. geraldwien

    geraldwien Schnitzel-mit-Tunke-Hasser
    VIP: :Silber

    Eingeschrieben nachmelden - beim ersten Mal werden sie dich nicht gleich in Zwangskonkurs schicken (so wie leider all zu viele andere).

    L G
    Gerald
     
  3. Jostein

    VIP: :Silber

    Wieso in Zwangskonkurs schicken? Ich zahle 9,3 % mehr, ich verstehe den Zusammenhang zum Zwangskonkurs nicht.
    Und der Mitarbeiter heute meinte, dass ich gerne einen Zettel schreiben kann, aber es wird nichts bringen. Ich muss noch mal drüber schlafen.
    Danke für Deine Antwort.
    L.g. J.
     
  4. geraldwien

    geraldwien Schnitzel-mit-Tunke-Hasser
    VIP: :Silber

    Ach, die SVA ist halt für mich ein Reizthema...
    Und die uninformierten und desinteresierten Mitarbeiter am Schalter bzw Telefon sind definitiv nicht hilfreich.

    Wie vorher gepostet - EINGESCHRIEBEN nachreichen.

    L G
    Gerald
     
  5. Jostein

    VIP: :Silber

    Der heute war definitiv nicht hilfreich.
    Denkst du, das hilft?
    L.g. J.
     
  6. geraldwien

    geraldwien Schnitzel-mit-Tunke-Hasser
    VIP: :Silber

    Auf alle Fälle hast du was Schriftliches in der Hand (eingeschriebene Briefe können sie schwer ableugnen) - und schliesslich könntest du ja auch auf Urlaub gewesen sein ...

    L G
    G
     
  7. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Leider wird dir der knapp 10%ige Strafzuschlag / Beitragszuschlag nicht erspart bleiben.

    Diese Überschreitungsmeldung zeitnahe noch im betreffenden Kalenderjahr wird sichtlich erst seit dem Vorjahr so verschärft eingefordert und geahndet. (siehe die nachfolgenden Links, viele Kanzleien haben unisono so wie die angeführte Stb-Kanzlei diese Info an ihre Klienten gegeben).

    http://www.gregorich.at/Aktuelles.de.html%3Fkicat%3D16%26navcat%3D16%26related%3DBeitragszuschlag%26art_id%3D1427&=



    Neue Selbständige

    Der Wahnsinn dabei auch, dass – um dem Strafzuschlag zu entgehen – die Überschreitungsmeldung noch bis spät. Jahresende erfolgen soll UND falls sich dann doch herausstellt, dass der Gewinn (den man ja zu dem Zeitpunkt noch nicht exakt beziffern kann, wenn man nicht gerade selbst die Buchhaltung führt) die Grenzen nicht überschreitet, besteht trotzdem – jetzt aufgrund der Überschreitungsmeldung – Pflichtversicherung und muss zumindest für 1 Monat geleistet werden, wobei es wiederum vorher aktiv die Unterschreitung zu erklären gilt.

    Und eher, wesentlich eher sieht dir das Finanzamt etwas nach als die SVA.

    Da es sich bei den Überschreitungsgrenzen ja um Gewinn und nicht Einnahmen handelt, hast du vielleicht die Möglichkeit – je nachdem mit welchen Beträgen du überschreiten würdest – den Gewinn durch entsprechende Betriebsausgaben noch zu senken (Honorarnote von Freunden/Bekannten über geleistete Tätigkeiten (Unselbständigtätige können jährlich bis zu 730 aus selbständiger Tätigkeit dazuverdienen, ohne dies irgendwo melden zu müssen) oder möglicherweise auch noch gebrauchtes Equipment als Arbeitsmittel (PC, usw) ins Betriebsvermögen hineinzunehmen und über die Abschreibung als Aufwand den Gewinn vielleicht unter die Grenzen zu bringen. Da würde ich aber die Dienste einer Stb-Kanzlei in Anspruch nehmen, oft gibt’s eine Erstberatung auch gratis.

    Ich befürchte, dass dir ein Bittgesuch gerade bei der SVA nix bringen wird, aber unversucht würde ich es – wenn es nach obig geschilderten trotzdem bei der Überschreitung bleibt – auch nicht lassen.
     
    0xym0r0n gefällt das.
  8. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde (ohne grosse Hoffnung) ein Meldung schicken, die ich mit 31.12.2013 datieren würde und diese sehr bewusst NICHT eingeschrieben (aber heute noch) an die SVA senden.

    Kann sein, dass das im Zuge des komplizierten und langwierigen Postlaufes bei der SVA einfach durchgeht.
     
  9. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    ;) oder die Nachbarsfirma der SVA bestechen, um den Brief als rechtzeitig bei ihnen eingegangenen Irrläufer mit Posteingangsstempel 2013 abzuliefern. ;)

    Sorry, TE.
     
  10. geraldwien

    geraldwien Schnitzel-mit-Tunke-Hasser
    VIP: :Silber

    Nicht eingeschrieben - und dann drauf verlassen - grenzt bei der SVA an finanziellen Selbstmord!
     
  11. aretha

    aretha unverdünnt

    SVA......:mad: :baeh:

    mit denen komm ich erst klar seit ich meine mini-abrechnung einem steuerberater übergeben habe.....:cautious:

    um den zuschlag wirst nicht herum kommen, fürcht ich, die sind da extra genau! :(
     
  12. geraldwien

    geraldwien Schnitzel-mit-Tunke-Hasser
    VIP: :Silber

    Die SVA sollte eigentlich EVA heissen - ExistenzVernichtungsAnstalt !
     
  13. aretha

    aretha unverdünnt


    :D
     
  14. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Die suchen grad Mitarbeiter. :D
     
  15. geraldwien

    geraldwien Schnitzel-mit-Tunke-Hasser
    VIP: :Silber

    Wieso? Hams die "sachkundigen" Schalterungustln derschlagen?
     
  16. aretha

    aretha unverdünnt


    na, die brauchen wen der von halb zwölf bis halb drei auch das telefon bedient....
     
  17. geraldwien

    geraldwien Schnitzel-mit-Tunke-Hasser
    VIP: :Silber

    asooo - das ist die Zeit in der sich die Sachunkundigen von der Frühstückspause erholen
     
  18. Jostein

    VIP: :Silber

    Habe heute eingeschrieben ein Bittgesuch abgeschickt und werde am Montag auch noch persönlich vorsprechen. Ich will zumindest nicht das Gefühl haben etwas unterlassen zu haben, was ich tun hätte können.
    Steuerberaterin habe ich schon kontaktiert, Steuererklärung mache ich heuer sicher nicht ohne.
    Mal sehen wie´s weiter geht.
    Danke an Euch alle
    L.g. J.
     
  19. geraldwien

    geraldwien Schnitzel-mit-Tunke-Hasser
    VIP: :Silber

    Viel Glück!

    L G
    G
     
  20. Sabrina-20

    Sabrina-20 Gast-Teilnehmer/in

    Von der SVA kann ich auch ein Lied singen:
    Bin Schriftstellerin und bekam eine einmalige Auszahlung im Sommer für einen Vertragsabschluss. Währenddessen bezog ich 2 Monate Arbeitslosengeld (zwischen Ende Karenz und Geburt des zweiten Kindes). Da ich unter der Grenze lag, sagte ich der SVA nichts, aber natürlich dem Arbeitsamt, die sagten, dass es ok ist. Am 28. Dezember desselben Jahres bekam ich dann plötzlich noch eine Zahlung (die eigentlich erst im Jänner hätte ausbezahlt werden sollen). Damit war ich über der Grenze und ich teilte das der SVA sofort mit. In meinem Schreiben an die SVA (eben um diese knapp 10% Nachzahlung zu vermeiden), sagte ich auch, dass ich die Grenze vom Einkommen her jetzt überschritten habe, aber da Schriftsteller ihr Einkommen auf drei Jahre aufteilen können, werde ich anhand vom Einkommenssteuerbescheid darunter bleiben. Ich wollte nur Bescheid geben, eben um keine Meldungspflicht zu versäumen.In jeder Broschüre stand, dass die SV erst ab dem Tag der Überschreitung gilt. Diese "netten Leute bei der SVA" meldeten mich aber von 1.1. rückwirkend an, womit ich also während dem Arbeitslosengeldbezug bei der SVA versichert gewesen wäre. Das Arbeitsamt meldete sich, wollte, dass ich das ganze Arbeitslosengeld und somit auch das Wochengeld (insgesamt knapp 10.000 Euro, da ich wegen Kaiserschnitt auch länger WG bekam) zurückzahle. Ich stand unter Schock.

    Die "hilfreiche" Dame am Telefon meinte dann immer, wenn ich mal ab 1.1. versichert bin, kann man das rückwirkend nicht mehr ändern, Schriftsteller könnten ihr Einkommen nicht auf drei Jahre aufteilen (was sie jedoch sehr wohl können und bei mir dann auch gemacht wurde) und sie kann nichts machen. Ich stritt ewig lang mit ihr, sie wollte mir nicht einmal ihren Namen sagen und irgendwann gab sie mir dann einen Namen, an den ich mich wenden könnte. Dem legte ich meine Lage dar, zitierte ihm jene Stellen aus der Broschüre, in der stand, dass die Versicherung erst ab dem Tag der Meldung/Überschreitung gilt und in meinem Fall wäre das der 28. Dezember gewesen - nicht der 1. Jänner - und oh Wunder: Es klappte! Nachdem mir diese Dame am Telefon ständig sagte, dass es einfach nicht möglich ist, das rückwirkend wieder rauszunehmen, funktionierte es doch und ich blieb verschont. Nerven kostete es mich aber, wie ihr euch sicher vorstellen könnt. 10.000 Euro schüttelt man sich ja nicht einfach so aus dem Ärmel (und das, wo man knapp über 4.000 Euro verdient hat).

    Wenn ich nur "SVA" höre, zucke ich schon zusammen - vor allem, da ich ja eh versichert war (durch die Karenz) und die sich einfach nur ihren Anteil von meinem nebenbei verdienten Geld holen.

    Ich wünsche dir viel Glück, dass sie auch bei dir Humanität zeigen.
     
    Jostein und geraldwien gefällt das.

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