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SVA Beiträge - Einkommenssteuer

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Jostein, 6 Februar 2015.

  1. Jostein

    VIP: :Silber

    Wie viel bekomme ich im Folgejahr von meinen eingezahlten SVA Beiträgen vom Finanzamt retour?
    Oder ganz praktisch: ich zahle heuer 6000 Euro an die SVA, wie viel bekomme ich dann beim Steuerausgleich 2015 davon wieder retour? Oder kann man das so gar nicht sagen?
    Lg J.
     
  2. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    esv-sva.sozvers.at: Herzlich willkommen beim SVA-Beitragsrechner!
     
  3. Q

    Q Gast

    Wenn du bei der SVA versichert bist machst du wohl eine ESt-Veranlagung und die SVA-Beiträge als Betriebsausgaben geltend.

    Betriebsausgaben wirken sich in voller Höhe mindernd auf den steuerpflichtigen Gewinn aus (d.h. sie mindern die Steuerbemessungsgrundlage). Jetzt gilt es folgendes herauszufinden:
    a) was ist dein Grenzsteuersatz? 0 (wenn du einen Verlust machst oder unter 10.000 EUR Gewinn hast), 36%, 42%, 50%
    b) wieviel hast du vorausbezahlt?

    Vom Grenzsteuersatz hängt es ab, um wieviel Cent die Steuer sinkt, wenn du einen EUR weniger verdienst. Also 36 ct ....
    Es wird zunächst die Steuer neu berechnet, wenn die Vorauszahlungen höher waren als die endgültige Steuer, kriegst du was zurück, sonst musst du nachzahlen.

    Die endgültige Steuer sinkt durch die 6000 EUR bei einem Grenzsteuersatz von 36% um 2.160. Bei 50% um 3.000

    Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich erklärt ...
     
  4. Jostein

    VIP: :Silber

  5. Jostein

    VIP: :Silber

    Leider nein, ich bin bei sowas aber recht unbegabt es zu verstehen.

    Ich habe heuer die SVA für 2013 komplett gezahlt und für 2014 schon einen Teil vorausbezahlt (da ich die EST Erklärung für 2014 noch nicht abgegeben habe.)
    Voraussichtlich werde ich aber zu den 4500, die ich heuer schon gezahlt habe an die SVA nochmal ca. 1000 Euro für 2014 nachzahlen. Macht in Summe 5500 SVA für heuer, die ich nächstes Jahr dann in die Est Erklärung rein nehmen kann.
    Nachdem ich freiberuflich heuer so gut wie nichts mehr arbeiten werde, werde ich nächstes Jahr weder eine SVA Zahlung noch eine Einkommenssteuer zahlen. Vorausbezahlt werde ich dann eben sowohl an SVA als auch an das Finanzamt nichts haben, weil die SVA mit meinem STeuerausgleich 2014 abgeschlossen ist und ich die Einkommenssteuer nach dem Steuerausgleich auf 0 setzen lasse.
    D.h. nächstes Jahr habe ich dann ein Minus von ca. 6000 Euro Betriebsausgaben gegenüber keinen Einnahmen. (Ich bin auch noch angestellt, aber die Lohnsteuer zahle ich ja sowieso gleich).
     
  6. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Heißt das, du hast die Nachbemessung 2013 u 2014 im Jahr 2015 bezahlt? Irgendwie kenn ich mich nicht so richtig aus.

    Wieviel du zurückbekommst, richtet sich nach den Einkünften (bzw nach dem Steuersatz) in dem Jahr, in dem du die SVA-Beiträge bezahlt hast. Wenn du jetzt nur mehr Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hast, ist trotzdem eine Einkommensteuererklärung 2015 (nicht AN-Veranlagung) abzugeben, um die sogenannten "nachträglichen Betriebsausgaben" geltend machen zu können.

    Wenn also die Einkünfte in dem Jahr, in dem die Beiträge bezahlt werden, geringer sind als in dem Jahr, aus dem sie resultieren: Pech gehabt - deshalb empfiehlt sich manchmal, die Beiträge freiwillig bereits Ende des Jahres für das laufende Jahr zu bezahlen (auf Basis einer Hochrechnung der Einkünfte am Jahresende) und Nachbemessungen aus Vorjahren sofort zu begleichen. Jetzt für dich zu spät, aber vielleicht kommst du wieder mal in die Situation.
     
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  7. Jostein

    VIP: :Silber

    Ja, hab ich.

    Ich wollte (einen Teil) der Beiträge Ende letzten Jahres noch zahlen, die SVA meinte, das geht nicht.
    D.h. wenn ich dieses Jahr nur mehr Geld aus nicht - selbständiger Arbeit erhalte, dann bekomme ich nichts zurück bei der Einkommenssteuererklärung 2015 von 5500 Euro bezahlten SVA Beiträgen?
     
  8. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Doch, das geht (ohne Widmung).

    Doch, du bekommst Lohnsteuer retour
     
  9. Jostein

    VIP: :Silber

    Man lernt viel dazu im Laufe der Zeit.....

    Das ist ja schon was, danke für die Info!!
    L.g. J.
     

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