1. Reden wir miteinander ...

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Superförderung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kaffeebohne29, 22 Juni 2011.

  1. Kann mir bitte jmd erklären, warum sich die Miete bei Aufnahme eines Eigenmittelersatzdarlehens verringert, aber nicht, wenn ich die Eigenmittel bar zahle??? Ich check das einfach nicht mit der Superförderung. Da nimmt man einen Kredit auf und zahlt weniger Miete? Muß ich dann den Kredit separat bezahlen? Das ist ja dann nicht logisch, wenn ich die EM bar hätte.
     
  2. Keiner da, der mir das erklären kann? Wie läuft das, wenn man vor Ende des Darlehens wieder auszieht
     
  3. -sandra85-

    -sandra85- Gast-Teilnehmer/in

    :confused: Das hab ich aber noch nicht gehört.

    Wir haben auch ein Eigenmittelersatzdarlehen beantragt, aber die Miete bleibt gleich?!
     
  4. catfeeder

    catfeeder Gast-Teilnehmer/in

    ich kenne die Superförderung folgendermassen... einerseits mußte ich Eigenmittel zahlen und dann um die Förderung ansuchen. ich hab dann monatlich "Miete" überwiesen was eigentlich die Kreditrate, die BK abzüglich der Förderung vom Kredit (also das was mir das Land von den Kreditzinsen förderte) war...

    jetzt nur Zahlen zur Verdeutlichung...
    Gesamt wurde vom Land ca 80000 EUR gefördert... dh für die 80000 wurde von mir die Kreditrate zurückgezahlt jedoch mußte ich aufgrund der Förderung nicht die vollen Kreditzinsen zahlen sondern nur glaub ich die Hälfte... dh ich mußte weniger monatlich zahlen.

    wäre interessant woraus sich bei dir die Miete dann zusammensetzt...
     
  5. Doch doch, die Miete soll sich dadurch reduzieren. Kommt drauf an, wieviel man gefördert wird (Einkommen, Kinder etc).
     
  6. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben auch eine Eigenmittelersatzdarlehen aufgenommen (geförderte Genosssenschaftswohnung), obwohl ich den Betrag auch bar hätte zahlen können, da wir aber die Anforderungen bezgl. Alter und Verdienstgrenzen erfüllt hatten, riet uns der Berater von der MA 50, das Darlehen aufzunehmen, weil man dann auch Mietzinsbeihilfe (nicht Wohnbeihilfe, die bekommen wir nicht) bekommt, deshalb die niedrigere Miete. Alle 5 Jahre werden die Anspruchsvoraussetzungen erneut überprüft, das nächst Mal werden wir wohl über der Verdienstgrenze liegen und einen Teil/das ganze Darlehen zurückzahlen müssen und auch die Miete wird erhöht werden, dfa die Mietzinsbeihilfe wegfallen wird.
     
  7. -sandra85-

    -sandra85- Gast-Teilnehmer/in

    Warum hat uns dann das niemand gesagt? Wir zahlen dieses Darlehen halbjährlich und monatlich haben wir trotzdem die "normale" Miete :confused:

    Hmm hab eh bald einen Termin dort weil die so umständlich sind...die wollen von mir einen Lohnzettel und ich fang erst Mitte Juli zum arbeiten an...das Darlehen muss aber bis Ende Juli durch sein bzw. schon an die Genossenschaft überwiesen werden.

    Weiß jemand die Grenzen dass man Mietzinsbeihilfe beantragen kann?
     
  8. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Ach, dazu muss noch gesagt werden, dass man die Mietzinsbeihilfe vom Finanzamt bekommt, nicht von der MA 50, wie die Wohnbeihilfe. Kann es vielleicht sein, dass bei eurer Miete sowieso schon die Mietzinsbeihilfe abgerechnet ist? Das wird nämlich nicht extra ausgewiesen.
     
  9. Also mir wurde gesagt, daß das dann alles von der Bank erledigt wird und wir dann einfach weniger Miete zahlen, vorausgesetzt man hat Anspruch
     
  10. -sandra85-

    -sandra85- Gast-Teilnehmer/in

    Ich wüsste nicht dass in der Miete diese Beihilfe schon drinnen ist, das hätte uns ja jemand sagen müssen? Außerdem ist die Miete nicht grad "billig" daher hätt ich das jetzt nicht gedacht. Aber unsre Wohnung ist nur normal gefördert keine Superförderung glaub ich - vielleicht deswegen?

    Naja ich muss am MO eh noch mal dort anrufen weil die noch was von mir brauchen und da werd ich das dann gleich ansprechen.
    Unsre Bank hat sich leider gar nicht damit ausgekannt.
     

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