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Strafverfahren - Frage wegen Anspruch

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von jenpip, 15 Februar 2011.

  1. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

    Habe eine Frage.
    Bin voriges Jahr um EUR 500,-- erleichtert worden, da ich das Geld vorab überwiesen habe und die Ware nie erhalten habe.
    Habe mich bei der Polizei gemeldet und mich auch mit diesem Betrag an einem evtl. Strafverfahren angeschlossen.
    Das Strafverfahren hat im August 2010 stattgefunden (ohne, dass ich es wusste) und ich wurde auch nicht weiter vom Gericht informiert. Erst als ich jetzt vor kurzem nachgefragt habe, wie der Stand der Dinge ist.
    Nun habe ich im Nachhinein eine rechtsgültige Urteilsverkündung per Post erhalten, worin steht, dass zwei Geschädigte das Geld zurückbekommen, ioch aber nicht. Deshalb habe ich am Telefon nachgefragt, warum nur diese zwei und sonst keiner. Die Antwort war, weil sich diese zwei als Privatbeteiligte an dem Strafverfahren angeschlossen haben. DAS HABE ICH JA AUCH !!!
    Der zuständige Richter ist nun diese Woche auf Urlaub und niemand kann mir Auskunft geben.
    Wie ist das jetzt? Habe ich Anspruch auf Schadensersatz oder nicht? Immerhin habe ich mich ja auch an einem evtl. Strafverfahren angeschlossen. Kann man da im Nachhinein noch was ausrichten? Finde es komisch, dass ich nie informiert wurde. Irgendwie glaube ich, dass die irgendwas verschlampt haben ...

    DANKE!
     
  2. Schnabilein

    VIP: :Silber

    hast du das nur über die polizei gemacht?
    ich weiss nämlich nicht ob das reicht!

    bei uns hat damals die anwältin einen antrag auf privatbeteiligung vor gericht gestellt! bzw. hätte ich das sonst selbst tun müssen.
    über die polizei wäre das nicht gegangen, dort habe ich nur die anzeige gemacht.
     
  3. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

    Das habe ich jetzt mal schnell gefunden. Dort geht es zwar um was anderes, aber das wird ja egal sein um welche Art von Strafverfahren es geht.

    Also, es steht:


    Privatbeteiligtenanschluss:
    Die Position von Opfern im Prozess gegenüber der passiven Rolle als ZeugInnen wird gestärkt, wenn sie sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen. Ein Antrag auf Privatbeteiligung kann bei der Polizei oder bei Gericht gestellt werden, das ermöglicht:
    • Schmerzensgeld und Schadenersatz zu fordern
    • Vertretung durch RechtsanwältInnen oder Opferschutzeinrichtungen in Anspruch zu nehmen
    • im Prozess aktiv zu sein und Fragen zu stellen
    • die eigenen Ansprüche im Verfahren geltend zu machen
    http://www.aoef.at/cms/index.php?option=com_content&view=article&id=1266&Itemid=160&lang=de
     
  4. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

  5. Schnabilein

    VIP: :Silber

    das ist in der tat seltsam.
    wir haben bei beiden verhandlungen eine ladung bekommen. haben aber die anwältin hingeschickt.
    drauf steht auf dem wisch: ladung des opfers und des privatbeteiligten zur hauptverhandlung.
    und irgendwann kam dann das urteil - rechtskräftig und vollstreckbar.
    da muss dann wirklich was untergegangen sein.
    wirst wohl warten müssen bis du vom gericht auskunft bekommst.

    ach ja, ich habe mich bei der polizei nur der sammelanzeige angeschlossen. dann kam ein schreiben wegen dieser privatbeteiligung.
    das hast du ja dann sicher auch nicht bekommen, oder?
     
  6. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in


    Nein, sowas habe ich nicht bekommen.

    Habe mich im Juli oder August 2010 bei der zuständigen Staatsanwältin erkundigt und die meinte ich werde in nächster Zeit ein Ladung bekommen.
    Die habe ich aber nie bekommen. Und als ich die SA wieder mal kontaktieren wollte, war sie nie zu erreichen. Wie sich jetzt herausgestellt hat, ist sie seit August/September 2010 in Karenz und jemand anderer hat übernommen. Vielleicht war da schon irgendein Fehler bei der Übergabe. Keine Ahnung.

    Toll, selbst wenn ich doch noch zu meinem Geld kommen sollte, wird sich das nun sicher noch eine Weile hinziehen ... :mad:.
     
  7. klinisch

    klinisch Gast-Teilnehmer/in

    Was mich dabei wundert, ist, dass Du zwar nicht als Zeugin geladen warst, dass das Gericht aber zu Deinem Geld Ausführungen trifft. Es wäre natürlich interessant, was genau in dem Urteil über Deine 500.- steht. Wurde er auch wegen dieser Tat verurteilt?

    Damit hättest Du im Zivilprozess vor dem Bezirksgericht zumindest einen Startvorteil und vermutlich ein geringes Kostenrisiko - theoretisch, denn wenn der der Täter kein Geld hat, bleibst Du auch nach einem Prozessgewinn vorerst auf den Gerichtskosten und wenn Du Dir einen Rechtsanwalt nimmst, auch auf dessen Honorar sitzen. Wenigstens gilt der Exekutionstitel 30 Jahre lang.
     
  8. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in


    Der Täter wurde verurteilt und sitzt in Haft.
    Im Urteil bin ich als Geschädigte mit den EUR 500,-- angeführt, wie 5 weitere Personen auch.
    Das Geld von den insgesamt 6 Privatgeschädigten bekommen aber lediglich 2 Privatgeschädigte zurück. Mein Name wird in diesem Absatz dann garnicht mehr genannt ...

    Lt. Urteilsverkündung war auch nur 1 Zeuge dort. Ob auch nur dieser eine geladen wurde kann ich nicht sagen. Ich wurde auf jeden Fall nicht geladen.
    Dieser eine, der dort als Zeuge war, hat sein Geld zurückbekommen. Also dieser und noch ein anderer.
     

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