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Strafminderung bei Anonymverfügung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Puella, 27 September 2011.

  1. Puella

    Puella Gast

    Habe einen Strafzettel, also eigentlich einen Anonymanzeieg (Strafverfügung) wegen Parken in einer Bushaltestelle bekommen die mmn total ungerecht ist, da steht nämlich drauf, dass ich NICHT nur zum kurzen ein- und aussteigen lassen stehen geblieben bin, das stimmt aber nicht, ich bin stehen gebileben weil mir ss-bedingt total schlecht war, bin auf den beifahrersitz gerutscht, und mein mann ist kurz weg um mir etwas zu trinken zu holen (haltestelle war vorm billa). hinten die kinder. hatte echt keine andere möglichkeit und wir haben den bus in keinster weise behindert. hab das auch dem polizisten erklärt aber der war total ungut und hat mit begeisterung einen strafzettel ausgestellt.

    kann man da strafminderung beantragen? weil ich will keinen absoluten enspruch machen, es stimmt im grunde ja, dass ich dort gestanedn bin, war aber aus einer "notsituation" raus und nicht weil ich keine lust hatte, parkplatz zu suchen ... ! wie funktioniert sowas?
     
  2. bluegrass

    VIP: :Silber

    Wieviel hätten sie denn gern von Dir?
     
  3. bluegrass

    VIP: :Silber

    Wenn es eine Anonymverfügung ist, zahl nicht ein und warte auf die Lenkererhebung und die Anzeige. Gegen die kannst Du dann Einspruch erheben. Die wird aber wahrscheinlich etwas teurer sein und die absolute Milderung, auf die bei Unbescholtenheit schon Aussicht besteht, wird sich in Grenzen halten.
     
  4. Panthera

    Panthera Gast-Teilnehmer/in

    Das haben zwei Freunde von mir probiert, weil jeder der Beiden wirklich einen Grund hatte, warum er kurz "fremd"geparkt hat.
    Beide Einsprüche wurden abgelehnt und noch 10€ Bearbeitungsgebühr extra verrechnet ......
     
  5. Puella

    Puella Gast

    das heißt, ich muss, auch wenn ich keinen absoluten einspruch sondern "nur" eine strafminderung möchte, einen vollen einspruch erheben?
    möchte natürlich nicht riskieren, dass es dann noch teurer wird. und wegen 10,- oder so tu ich mir den aufwand glaub ich nicht an.

    ich finde es einfach nur unfair, aber gegen einen polizisten dem grad taugt einen aufzuschreiben ist man machtlos (noch dazu wenn einem wärhenddessen total übel ist :().
     
  6. Berthold

    Berthold Gast

    Ich würd es auch so machen, wie bluegrass gesagt hat. Immerhin kannst du dann Stellung nehmen. Die Strafe selber darf eh nicht mehr höher werden, insofern kannst du nicht viel verlieren. Aber Verwaltungskosten kommen halt dazu, die halten sich aber auch in Grenzen. Wenn du Glück hast, brauchst aber gar nichts zahlen - schreib dazu, dass es aus einem dringenden, gesundheitlichen Grund war (den das einschreitende Organ nicht genügend beurteilt hat) und ihr sonst selbstverständlich niiiemals stehengeblieben wäret. Mit ein bisserl Glück ist die Sache damit dann erledigt. ;)
     
  7. Puella

    Puella Gast

    danke dir für die info ... !
     
  8. MatsBM

    MatsBM Gast

    Eine Strafmilderung kannst nur beantragen indem du die Anonymverfügung nicht einzahlst, dann auf die Lenkererhebung wartest und deine Daten als Lenker bekanntgibst und auf die Strafverfügung wartest.
    Gegen diese ist ein Rechtsmittel möglich, sprich du kannst mittels Begründung Berufung einlegen.
    Im Falle dass der Berufung nicht statt gegeben wird und die Strafe in voller oder auch geringerer Höhe fällig wird, fallen Bearbeitungsgebühren iHv. 10% der tatsächlich zu bezahlenden Strafe an - schlimmstens also 4,90 Euro.

    In der Berufung würde ich anführen dass dir schlecht geworden ist und du deshalb nicht mehr verkehrstüchtig gewesen bist und dein Mann aus diesem Grund dir Wasser geholt hat.
    Ich denke dass es vielleicht Sinn macht persönlich an der zuständigen Behörde vorzusprechen und die Berufung einzubringen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  9. bergie

    VIP: :Silber

    Schneidest du dir da nicht ins eigene Fleisch, wenn du angibst, dass dir schwangerschaftsbedingt schlecht geworden ist? Kann da nicht die Gefahr bestehen, dass sie dann gleich sagen, du darfst überhaupt nicht mehr fahren, weil du nicht verkehrstauglich bist?
    Da würde ich mich sicherheitshalber bei einem Anwalt vorher erkundigen, ob das nicht gegen dich verwendet werden kann!
     
  10. Berthold

    Berthold Gast

    Also, das wär ja noch schöner, wenn Schwangere von Haus aus nicht mehr fahren dürften! :eek:
     
  11. sassy

    sassy Gast-Teilnehmer/in

    *offtopic*: Meiner Mutter (damals schwanger mit mir) hat der Führerscheinprüfer gesagt, er könne sie nicht zur Prüfung zulassen, da schwangere Frauen nicht zurechnungsfähig sein. :rolleyes:
    Sie hat die Prüfung 2 Wochen später bei einem anderen Prüfer gemacht...
     

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