1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Steuerliche Frage - Auto und Selbstständigkeit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kalliope, 9 Oktober 2011.

  1. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin selbstständig. Mein (altes) Auto, das bisher kaum Kosten verursacht hat, habe ich auf Tipp des Steuerberaters nicht in den Betrieb übernommen, weil ich mit Kilometergeld besser dran bin.

    Nun ist es kaputt und ich brauche ein neues Auto. Finanziell ist es derzeit privat gar nicht, aus dem Betriebsvermögen schwer, ein neues (gebrauchtes) Auto zu kaufen. Ich hätte ein Auto BJ 2003 um 6000€ gefunden, das meine Anforderungen recht gut erfüllen würde. Privat habe ich im Moment keine 6000€. Mir ist klar, dass auch bei diesem Auto mein Steuerberater zu einer Privatanschaffung raten würde. Aber was solls - ich hab das Geld nicht. Also die Idee, es in die Firma hineinzukaufen. Das wär grad noch drinnen.

    Nur - wie lange ist die Nutzungsdauer? 5 Jahre? Was mache ich, wenn es vorher kaputt ist? Muss ich mich dann rauskaufen, so wie bei einem Leasingvertrag?
     
  2. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Erstens: du kannst dir nicht aussuchen, ob das Auto Betriebsvermögen ist oder nicht - unter 50% betriebliche Nutzung: km-Gelder; über 50% betriebliche Nutzung: Betriebsvermögen mit Aktivierung, Werbungskosten sind: Treibstoff, Pflege, Service, Versicherung etc. - alles anteilig in Höhe der betrieblichen Nutzung.

    KFZ haben 8 Jahre Nutzungsdauer (außer, es ist ein sogenannter Fiskal-LKW mit Vorsteuerabzugsberechtigung). Bei Gebrauchtwagen kann die bereits verstrichene Nutzungsdauer abgezogen werden (also: Baujahr 2009, Ankauf 2011 - Restnutzungsdauer 5 Jahre). Ist die Mindestnutzungsdauer von 8 Jahren schon verstrichen, muss eine betriebsgewöhnliche Restnutzungsdauer angesetzt werden. Würde sagen, 3 Jahre sind bei einem Auto Bj 2003 okay.

    Das Auto wird aktiviert und abgeschrieben - dh, jährliche AfA wäre 2.000 (bei 80% betrieblicher Nutzung also € 1.600). Wenn das Auto kaputt wird, kann der Restbuchwert (Anschaffungskosten abzüglich bereits abgesetzte AfA) voll geltend gemacht werden (dh, wenn das Auto nach einem Jahr kaputt wird, hast du im zweiten Jahr € 4.000 als steuerlichen Abzugsposten - privater Anteil ist zu berücksichtigen).

    Bei dem Ganzen ist noch die Halbjahres-AfA zu berücksichtigen (heißt, bei Anschaffung in der 2. Jahreshälfte kann nur die halbe AfA - also € 1.000 geltend gemacht werden).

    Wenn Du das Auto verkaufst, kann vom Veräußerungserlös der Restbuchwert abgezogen werden - der Veräußerungsgewinn ist zu versteuern. Beim Veräußerungsgewinn darf kein Privatanteil berücksichtigt werden! Er ist in voller Höhe zu versteuern.
     
  3. Clemi

    VIP: :Silber

    Ich kann dir auf deine konkreten Fragen keine Antworten geben, aber mein Mann ist auch selbstständig und hat das Auto geleast. Also das ist eine besondere Form von Leasing, die sich für Selbstständige schon auszahlt, operating Leasing genannt. Und rückkaufen bei Schaden muss man nix. Man muss ja sowieso eine Vollkasko abschließen.

    Wir zahlen dadurch inklusive Versicherung etc. ca. 600,- monatlich für ein Auto, das normal rd. 35.000,- kostet. Bei den Benzinkosten hat man einen kleinen Privatanteil, Rest ist alles steuerlich absetzbar. Das Ganze ist auf 5 Jahre, danach gibt man es zurück. Kaufen kann man es dann allerdings nicht (würde man sämtliche steuerlichen Vorteile verlieren).
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden