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Steuererklärung - Außergewöhnliche Belastung (IVF)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von kuddl, 13 Juli 2010.

  1. kuddl

    kuddl Gast-Teilnehmer/in

    Hallo :wave:

    wir haben aufgrund der IVF außergewöhnliche Belastungskosten von etwa EUR 3.000,00.

    Wir haben die a.B. jedoch bei meinem Mann angesetzt (steuerlich besser :D) - die Honorarnoten lauten aber auf mich :eek:.
    Ist es ein Problem? Hat das schon mal wer von euch gemacht und musste die Belege nachweisen?
    Ich will nur gleich im Vorfeld Diskussionen vermeiden :D

    lg
     
  2. edelfee

    edelfee Gast

    An und für sich kann nur der was absetzen, der die belastung trägt, also normalerweise der, auf den die rechnung lautet. es ist ziemlich wahrscheinlich, daß die belege nachgefordert werden - allerdings könnt ihr da auch glaubhaft machen, daß dein mann das in wirklichkeit bezahlt hat. kommt auf den sachbearbeiter an, aber ich denke, das sollte gehen.

    allerdings - habt ihr auch den Selbstbehalt bedacht? ihr könnt nämlich die kosten nur dann absetzen, wenn sie einen selbstbehalt übersteigen - und der selbstbehalt ist umso höher, je höher das einkommen ist. da könntet ihr euch ein eigentor geschossen haben, wenn es dein mann geltend macht. ;)
     

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