1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

steuerausgleich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lu.cy.777, 21 November 2009.

  1. lu.cy.777

    lu.cy.777 Gast-Teilnehmer/in

    wie und wo kann ich in erfahrung bringen, was bei einem steuerausgleich rauskommt.

    nachzahlen mag ich nicht...:eek:
     
  2. petzibaerli

    petzibaerli Gast-Teilnehmer/in

    Am besten über Finanzonline anmelden und alles eingeben. Dann sieht man gleich ob man was kriegt oder zahlen muss.

    Oder einfach abgeben und dann sehen, ob man was zahlen muss. Wenn ja, dann die Arbeitnhmerveranlagung wieder zurück ziehen. Denn man gibt sie ja freiwillig ab.
     
  3. gabrielchen

    gabrielchen Gast-Teilnehmer/in

    manche müssen auch pflichtveranlagen?! wenn du z.b. mehrere dienstverhältnisse hast, oder selbständig u dienstverhältnis ...
    online "geht" es tatsächlich am besten!
    weist du, was du alles absetzen kannst? schau mal auf d AK seite!
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Am Einfachsten ist es die Zugangsdaten fürs finanzonline zu beantragen, diese bekommst du nach einigen Tagen per eingeschriebenen Brief zugeschickt.

    Mit den Zugangsdaten gehst ins finanzonline rein, gibst deine Absetzbeträge ein und kannst eine Vorberechnung durchführen die dir anzeigt wie hoch dein Guthaben sein wird.

    Wenn für dich keine Pflichtveranlagung vorliegt kommt es idR zu keiner NAchzahlung.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. lu.cy.777

    lu.cy.777 Gast-Teilnehmer/in

    das stimmt so nicht.

    ich hatte vor zwei jahren eine nachzahlung - und bin "ganz normal" unselbständig erwerbstätig mit einem einzigen dienstgeber.
     
  6. Q

    Q Gast

    Da hast du wohl Sonderausgaben dann doch nicht geltend gemacht, für die ein Vorauszahlungsbescheid vorlag. Oder dein DG hat die Lohnsteuer falsch einbehalten.
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das sollte es normalerweise nicht geben, es sei denn bei der Lohnverrechnung sind bereits Absetzbeträge abgezogen worden (wie z.B. AVAB, Pendlerpauschale, Freibetragsbescheid) die dir bei der ANV nicht zugestanden sind, dann ist es klar.

    Oder aber dein Arbeitgeber hat einen Fehler bei der Lohnverrechnung gemacht, wobei du in diesem Fall mW den ANV-Antrag zurückziehen kannst.

    LG
    Mats
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden