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Steuerausgleich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Bettina84, 25 Oktober 2009.

  1. Bettina84

    Bettina84 Gast-Teilnehmer/in

    Kann ich einen Lohnsteuerausgleich machen, auch wenn ich so wenig verdiene dass ich nur Sozialversicherung aber noch keine Lohnsteuer zahle?

    Kenn mich da leider nicht wirklich aus

    Bitte um Rat!
    Danke
     
  2. gabrielchen

    gabrielchen Gast-Teilnehmer/in

    ja! die sogenannte "negativsteuer" bekommst zurück. 10 % der einbehaltenen sozialversicherung, jedoch max. € 110,00
    zahlt sich also auch bei lehrlingen aus ;)
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du kannst nicht nur eine Arbeitnehmerveranlagung machen, sondern du sollst dies sogar machen.
    Du brauchst nur die ANV ausfüllen, etwaige Sonderausgaben und dgl. brauchst du nicht anführen da diese ohnhin nur steuersenkend wirken, sehrwohl aber den Betrag des PEndlerpauschales sofern dir eines zusteht.

    Von deinen bezahlten SV-Beiträgen bekommst du 10% retour (max. EUR 110,--) und wenn dir ein Pendlerpauschale zusteht erhöht sich der Betrag auf 15% (max. EUR 240,--).

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. Bettina84

    Bettina84 Gast-Teilnehmer/in

    oh, danke. Das mit den Sonderausgaben wusste ich auch nicht. Spar ich mir das ausfüllen.
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Bei nicht steuerpflichtigem Einkommen erübrigt sich das Geltendmachen von Sonderausgaben deshalb, da ja keine Lohnsteuer bezahlt wird und deshalb auch nicht rückerstattet werden kann.
    Für die Rückerstattung der Negativsteuer reicht ein Ausfüllen der ANV und ggf. der Pendlerpauschale.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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