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Steuerausgleich-wer kennt sich aus?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von MisSatansbraten, 24 Februar 2009.

  1. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe vor ca. 3 Wochen meinen Steuerausgleich über Finanz Online gemacht. Habe das vorberechnet und auf eimal stand da eine Gutschrift von € 814,31. Ich hab mich natürlich gefreut und die Erklärung abgeschickt, ein paar Tage später hatte ich das Geld auf meinem Konto.

    Plötzlich 1 1/2 Wochen später bekomme ich einen Bescheid das das Verfahren neu aufgerollt wurde und ich € 945,62 zahlen muss.

    Hab dann beim Finanzamt angerufen und die hat mir erklärt das noch ein Lohnzettel eingetroffen ist, sie hatten diese nur bis Ende September, aber der von 1.10. bis Ende Dezember fehlte noch.

    Zur Erklärung: Bin beim Bund beschäftigt, war von 1.01.08 bis 19.03.08 beim Bund dann von 20.03.09 bis 30.09.08 in einer privaten Firma die zwar zum Bund gehört aber Privatwirtschaft ist und seit 1.10.08 wieder beim Bund.
    Und der Lohnzettel vom 1.10.08 bis Ende des Jahres hat halt noch gefehlt, aber das wusste ich nicht und ich konnte trotzdem ohne Probleme den Steuerausgleich machen.

    Tja nun sieht es so aus das ich bei der AK war und die mit mir einen Einspruch aufgesetzt hat, den hab ich eingereicht und die € 814,31 muss ich zurück zahlen und die Nachforderung von € 131,31 die sie noch wollten nicht.

    Jetzt würd ich halt gern wissen, wo der Fehler liegt, ich mein ist da die Firma schuld oder das Finanzamt? Wie komm ich dazu das ich bei meinem nicht besonderen Gehalt um den Steuerausgleich falle, nur weil da hinten und vorn nichts gepasst hat und warum kann ich einen Steuerausgleich machen wenn zu dem Zeitpunkt für 3 Monate noch absolut NICHTS beim Finanzamt aufgelegen ist?

    Man kann ja einen Steuerausgleich nur für ein ganzes Jahr machen, aber ich konnte ihn für 9 Monate machen, denn beim Finanzamt ist für 3 Monate NICHTS aufgelegen.
    Die müssen das ja bemerkt haben oder die 3 Monate irgendwie berechnet haben?
    Denn auch wenn ich arbeitslos gewesen wäre, wäre vom AMS etwas für die 3 Monate aufgelegen, so die Auskunft des Finanzamtes.

    Die haben das einfach berechnet ohne etwas in der "Hand" zu haben.

    Würd gern wissen ob ich da irgendwas machen kann, denn immerhin sagt man ja immer wenn jemand Firma gewechselt hat bekommt man mehr und ich hätte das echt brauchen können und jetzt geh ich leer aus dabei hatte ich ein monatliches Durchschnittsgehalt von € 1000 netto. Also ich hab ja nicht mal gut verdient, außerdem hab ich im März dadurch das ich gewechselt habe, fast € 500 wieder zurück zahlen müssen (intern in der Firma) und das wurde am Lohnzettel nicht berücksichtigt, also der Lohnzettel für das Monat ist falsch, denn das liegt beim Finanzamt nicht auf das ich intern € 500 weil sie mir angeblich zu viel ausbezahlt haben, zurück bezahlen hab müssen.

    Würd mich freuen, wenn mir wer helfen kann, denn weder bei der AK noch beim Finanzamt kann man mit erklären, warum man etwas für ein ganzes Jahr berechnen kann, wenn nur für 9 Monate etwas vorliegt und noch dazu war ein Lohnzettel falsch, hab ich da nicht das Recht nochmal einen Steuerausgleich zu machen?
     
  2. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    Hello,

    Also ich bin kein 'Profi' in solchen Dingen jedoch könnte ich mir dies vorstellen.

    Eigentlich hattest du 3 Arbeitsstellen,auch wenn die alle beim Bund sind?!?
    Hast du drei Stellen angegeben?

    Ich vermute du hast 'nur' 2 angegeben da ja deine dritte Firma wieder die erste war.

    Wenn du nämlich 2 Stellen abgegeben hattest dann hatten sie ja auch,laut deinen Angaben schon die Lohnzetteln von den 2 Firmen.Das man sich beim AMS arbeitslos meldet ist ja nicht verpflichtend.Also erhieltst du eine Gutschrift.

    Im Nachhinein kam dann der Lohnzettel deiner 3-ten Firma (was auch die erste war) .
    Und somit stimmten die Angaben von '2 Firmen' nicht mehr und es musste neu berechnet werden.Und dadurch entstand es dass du wieder das Geld (mit einer 'kleinen' Nachzahlung) zurückzahlen musst.

    Bezüglich deiner internen Nachzahlung,hast du deine Lohnzetteln die am FA aufliegen überprüft ob der Betrag abgezogen wurde.Oder auf einem anderen Lohnzettel berücksichtigt wurde?Hast du Belege dafür?Das würde ich dem FA noch verständlich machen.

    Aber.....wie gesagt,das sind nur Vermutungen meinerseits,vielleicht hat hier jemand wirklich Ahnung davon =)

    Lg DanY
     
  3. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Das Finanzamt kann nur mit Daten arbeiten, die ihm zur Verfügung stehen.
    Grosse Firmen dürfen die Daten bis Februar, mit Sondergenehmigung bis (Ende) März liefern. Es liegt dann der Fehler weder hier noch dort bzw. hättest Du genau angeben sollen von wann bis wann Du wo angestellt warst, in Prinzip hattest Du ja 3 versch. Dienstverhältnisse in dem Jahr.
    Dann hätte das FA gesehen, dass ein Jahreslohnzettel fehlt u. es wäre anders gelaufen.

    Unterm Strich hättest Du bei der richtigen Veranlagung zum richtigen Zeitpunkt einfach id Vorausberechnung ein Minus rausbekommen u. den daher nicht weggeschickt.

    Meines Erachtens bist Du daher um nichts umgefallen, weil Dir die plus 8hundertirgendetwas eh nicht zustehen.

    Versteh aber Deinen Ärger, zuerst freut man sich, kriegt Geld und dann das, ...
     
  4. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    Also erstmals danke für eure Antworten.

    Ähm ja bezüglich der internen Rückzahlung habe ich alles schriftlich.

    Ich habe 2x bei der AK und ich glaub mind. 4x beim Finanzamt nachgefragt und die haben gesagt das es nur 2 Dienststellen sind trotz 3 Lohnzettel :-/
     
  5. JaneDoe

    JaneDoe Gast-Teilnehmer/in

    Dazu kann ich nur sagen, dass es auch in deiner "Verantwortung" liegt, wann du den Antrag online wegschickst. Dass sich zuerst eine Gutschrift errechnet hat, ist irgendwie verständlich, weil du - laut Berechnung auf FinanzOnline - ein geringeres Einkommen als die errechnete Lohnsteuer hattest.

    Ich bin immer wieder erstaunt, wenn ich hier lese, dass so viele Leute die AN-Veranlagung schon VOR Anfang März durchführen, denn es kommt sehr oft vor, dass Arbeitgeber die Lohnzettel noch gar nicht an das zuständige Finanzamt gesendet haben. Die Lohnzettel müssen erst per 28.02. beim FA eingelangt sein.

    Wer dann so voreilig seine AN-Veranlagung durchführt und nicht einmal in der Rubrik "Lohnzettel" überprüft, ob eine LÜCKENLOSE Aufstellung aller Einkünfte eingespeist ist, ist dann irgendwie selbst schuld, wenn sie dann enttäuscht werden.

    Auch der Bund (als einer der größten Arbeitgeber Österreichs) muss die Lohnzettel nicht vor dem 28.02. an das Finanzamt schicken und deshalb bin ich erstaunt, dass du deine AN-Veranlagung schon so zeitig durchgeführt hast.

    Du hast jetzt natürlich das Recht deinen Antrag zurückzuziehen und musst halt nur die bereits erhaltene Gutschrift wieder rücküberweisen, aber du musst die Forderungen des Finanzamtes nicht bezahlen, weil du ja deinen Antrag zurückziehst.

    Ich kann nur wiederholen, dass jeder zuerst kontrollieren sollte, ob ALLE Lohnzettel (wenn im entsprechenden Kalenderjahr mehrer Arbeitgeber waren oder andere zusätzliche Einkommen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.) bereits eingespeist sind. Dann kann so etwas nicht passieren. ;)
     
  6. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    1. Hab ich den Steuerausgleich zum ersten mal über Finanz Online gemacht und habe somit nicht gewusst das ich nachsehen kann ob alle Lohnzettel da sind. Außerdem würde ich gerne wissen wie Leute die ihn noch schriftlich per Post machen, nachsehen sollen :confused:

    Ich hab meine AN-Veranlagung aus dem Grund gemacht, da ihn bei uns im Haus schon einige gemacht haben. Außerdem war der Lohnzettel von Jänner bis März schon drinnen (das hat mir dann die Dame am Finanzamt gesagt) nur der von Oktober bis Dezemeber hat gefehlt und es ist aber die SELBE Dienststelle!
     
  7. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    unabhängig was wann wo sein muss -> du mußt, weil mehr als ein DG den Steuerausgleich machen -> und sehe es positiv, deine Nachzahlung ist geringer, da du Abschreibposten hast.

    Ich könnte mir aber vorstellen, dass der Bund nach deinem ersten Ausscheiden die Daten bereits früher übermittelt hat.

    SG
    IE
     
  8. JaneDoe

    JaneDoe Gast-Teilnehmer/in

    Es war nicht als Vorwurf gedacht, sondern nur als Anregung. ;)

    Übrigens: in der Rubrik "Lohnzettel" siehst du ALLE Lohnzettel. In deinem Fall müsstest du 3 Lohnzettel sehen, auch wenn du nur zwei Arbeitgeber hattest, denn du hattest zweimal den gleiche AG. Jeder Lohnzettel ist datiert .... von .... bis ..... und wenn du eine lückenlose Auflistung hast (1. Jänner bis 31. Dezember), erst dann kannst du dir den korrekten Betrag online ausrechnen.

    Wenn jemand die AN-Veranlagung noch per Post macht, dann kann er/sie den Antrag wieder zurückziehen, wenn eine Nachforderung errechnet wird. Gilt aber nur, wenn keine Pflichtveranlagung besteht. ;)
     
  9. JaneDoe

    JaneDoe Gast-Teilnehmer/in

    Da du offensichtlich Steuerexperte bist, wirst du das sicherlich begründen können. ;)

    Sie hatte die zwei verschiedenen Arbeitgeber nicht zur selben Zeit!

    Wo ist da die Logik?
     
  10. lexl

    lexl Gast-Teilnehmer/in

    Früher oder später wirst du den Steuerausgleich machen müssen, da du mehr als einen DG hattest, da geb ich dem Vorposter völlig recht. Also um die Nachzahlung wirst du dich nicht drücken können. Du schiebst es nur hinaus.
     
  11. JaneDoe

    JaneDoe Gast-Teilnehmer/in

    Da es hier einige selbsternannte Steuerexperten gibt, hier nochmals:

    Eine Pflichtveranlagung liegt vor,

    wenn ein Steuerpflichtiger in einem Kalenderjahr
    • gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge erhielt, wenn auch nur für kurze Zeit,
    • Krankengeld oder Beitragsrückerstattungen (z.B. Arbeitslosenversicherungsbeiträge) von der Sozialversicherung (GKK) erhielt,
    • seinem Arbeitgeber einen Freibetragsbescheid vorgelegt hat, seine tatsächlichen Aufwendungen aber geringer waren,
    • den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder das Pendlerpauschale in Anspruch nahm, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht (mehr) gegeben waren,
    • neben seinem lohnsteuerpflichtigen Einkommen (auch Pensionen zählen dazu) zusätzliche Einkünfte von mehr als 730 € bezog, z.B. aus selbständiger Tätigkeit, aus Vermietungen, aus Land- und Forstwirtschaft usw.
    • Bezüge aus dem Insolvenzfonds
    • Nachzahlungen vom ehemaligen Arbeitgeber, die etwa aufgrund eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs oder eines Gerichtsurteiles ausbezahlt wurden (wenn man bereits wieder ein aufrechtes Dienstverhältnis hat).
    Trifft einer dieser Punkte zu, dann muss eine Veranlagung beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt gemacht werden - bis spätestens 30. September des Folgejahres!


    Ich hoffe, dass das jetzt auch für die beiden "Steuerexperten" verständlich ist. ;)
     
  12. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    Und wo steht da das ich den machen MUSS?
     
  13. Stargazer

    Stargazer Gast-Teilnehmer/in


    Faszinierend diese Weisheiten. Wolltest du nur deinem Geschlechtsgenossen den Rücken stärken, denn mit Wissen hat deine Wortmeldung nichts zu tun. ;)

    Eigentlich ist es traurig, dass hier manchmal nur des Schreibens willen Meldungen abgegeben werden - ohne nachzudenken. Damit stiftet man nur Verwirrung und Nervosität der betroffenen Person gegenüber.

    Vielleicht könntet ihr vorher ein bisschen mehr nachdenken, bevor ich dazu eine Meinung abgebt. Es geht ja hier um die Glaubwürdigkeit - und Wissen ist hier gefragt und nicht Vermutungen. :rolleyes:


    Lass dich von den beiden Postern nicht verwirren, leider haben sie keine Ahnung.
     
  14. treble.clef

    VIP: :Silber

    @janedoe: sie hat dir die erklärung dafür gegeben, dass du ihn eben NICHT machen musst!
     
  15. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Decken sich diese Daten mit den Angaben auf den Jahreslohnzetteln (siehst Du am Bescheid oder im Finanzonline unter Steuerakt)?
     
  16. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Wie lautet die Berufungsbegründung?
     
  17. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Hast Du die Lohnverrechnung schon gebeten, einen berichtigten Jahreslohnzettel an das Finanzamt zu übermitteln?
     
  18. JaneDoe

    JaneDoe Gast-Teilnehmer/in

    Ich kenne mich jetzt nicht aus, was du mir mitteilen möchtest. :confused:
     
  19. treble.clef

    VIP: :Silber

    sorry, ich meinte das an die te - du hast ihr nur erklärt bzw. die gründe aufgezählt, warum sie eben keine pflichtveranlagung machen muss! das scheinen einige nicht verstanden zu haben.
     

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