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Steuerausgleich-welche Berechnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von muja, 13 Februar 2010.

  1. muja

    muja Gast-Teilnehmer/in

    Mich würde interessieren warum man Versicherungen,Kredit,Kirchensteuer,....am Steuerausgleich angeben kann und dann nichts rauß bekommt?
    Bei mir war es so das ich 2009 zu Hause war und somit keine Steuern bezahlt habe aber trotzdem diese Dinge eben angegeben habe.Nun frage ich mich wann das berücksichtigt wird.

    Danke und LG
     
  2. Pippi101

    Pippi101 Gast-Teilnehmer/in

    Wer keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und somit auch keine Steuer bezahlt hat, kann auch nix zurückkriegen.
     
  3. poison

    poison Gast

    wenn du wieder arbeiten gehst und steuern bezahlst ;)
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Eine Steuergutschrift bekommt nur, wer auch Steuern bezahlt hat was bei dir ja nicht der Fall gewesen ist.
    In den Genuss der sogenannten Negativsteuer wirst du mangels Einkommens auch nicht kommen.

    Du hättest aber die Möglichkeit gehabt unter bestimmten Voraussetzungen deine Sonderausgaben bei deinem LG/GG geltend zu machen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. muja

    muja Gast-Teilnehmer/in

    das mit den Einkünften und Steuern ist mir schon klar denn wenn nichts eingezahlt wurde dann gibts auch nichts zu holen ;)
    Mich hätte interessiert wie eben Versicherungen und Co berücksichtigt werden?
    Ist der Anteil der eben als Bestättigung füs Finanzamt kommt immer zu berücksichtigen bzw. ab wann und in welcher Höhe?
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der Topf-Sonderausgaben wo auch die Kosten für Wohnraumschaffung/sanierung reinkommen und zwar bis zu einem persönlichen Höchstbetrag an Sonderausgaben bis 2920,-- Euro.
    Davon wird 1/4 (also max. 730,-- Euro) bei der Steuerberechnung berücksichtigt - aber wie schon gesagt sie mindern nur die Lohnsteuerberechnungsgrundlage und wenn diese unter 11.000,-- Euro im Kalenderjahr liegt, bist du ohnehin in der Klasse wo keine Lohnsteuerpflicht besteht.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  7. muja

    muja Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Erläuterung :wave:

    LG
     

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