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Steuerausgleich während Karenz ???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von babamama, 6 Januar 2010.

  1. babamama

    babamama Gast-Teilnehmer/in

    Bin jetzt seit Jänner 2009 in Karenz und weiß leider nicht ob man einen Steuerausgleich machen kann wenn man nur Kinderbetreuungsgeld bzw. Familienbeihilfe bekommt

    Dake für eure Antworten !
     
  2. Santoli

    Santoli Gast-Teilnehmer/in

    nein kannst du nicht
     
  3. WinterChild

    WinterChild Gast-Teilnehmer/in

    sicher kann man aber es bringt nichts :)
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du kannst schon eine ANV machen aber macht keinen Sinn, da du einen Nullbescheid bekommen wirst.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. Elli070383

    Elli070383 Gast


    alleinerzieher bzw alleinverdiener kannst einreichen, das wars aber auch schon
     
  6. babamama

    babamama Gast-Teilnehmer/in

    Was ist mit anderen Absätzbeträgen wie z.B Kredit für Wohnraumschaffung, Fortbildungskosten oder Versicherungsbeträge ?
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Diese Kosten wirken sich nur dann steuermindernd aus wenn du ein steuerpflichtiges Einkommen hast, was in deinem Fall ja nicht zutreffend ist.

    Dein LG/GG kann jedoch den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen und zugleich deine Sondeausgaben geltend machen, gleichzeitig erhöht sich sein Sonderausgabenhöchstbetrag von 2.920,-- auf 5.840,--

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. paraskewi

    paraskewi Gast

    wie ist es wenn man 2 monate von dem jahr geringfügig beschäftigt war? weiß das jemand?
     
  9. Jay83

    Jay83 Gast

    der höchstbetrag erhöht sich zwar, ok, aber da (ltFA) die Versicherungen, Zinsen, Kirchenbeiträge,... (sprich Punkt 6. Sonderausgabe) zusammengezählt werden und das alles mit dem Höchstbetrag von 5840,-- "abgerechnet" wird, brauch ich die Versicherungen ja gleich gar ned mehr hinschreiben, da ich mit den Zinsen schon über dem Höchstbetrag bin.

    wenn ich jetzt eine eigene Steuererklärung mache, kann ich wenigstens meine eigenen Versicherungen, Kirchensteuer,... absetzen
    bin von Ende Nov bis Ende März im Mutterschutz gewesen und seit her in Karenz, gearbeitet habe ich nichts (ausser Kindererziehung und Haushalt)
     
  10. Jay83

    Jay83 Gast

    wenn ich alles zamzähle bin ich fast 5stellig, also weit über die 5840,--
     
  11. sonnengelb

    VIP: :Silber

    da du bei einer geringfügigen beschäftigung auch keine steuern und sozialversicherung bezahlst: das gleiche in grün. du bekommst nix.

    lg

    so
     
  12. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sicher kannst du deine Sonderausgaben bei dir reinschreiben, mangels steuerpflichtigem Einkommen ergibt sich bei deiner ANV jedoch derselbe Betrag als wenn du nichts reinschreibst.
     
  13. Jay83

    Jay83 Gast

    also null??? oder???
     
  14. babamama

    babamama Gast-Teilnehmer/in

    Gilt eigentlich das Wochengeld als Einkommen ? wenn ja dann müßte ich ja einen Steuerausgleich machen können ?
     
  15. Jay83

    Jay83 Gast

    angeblich nicht, bin mir aber absolut ned sicher!!
     
  16. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wochengeld zählt nicht als steuerpflichtiges Einkommen im Sinne der ANV.

    Bei der Beantragung des Alleinverdienerabsetzbetrages zählt WG allerdings sehrwohl als Einkommen im Sinne der Grenze von 6000,-- für die Partnerin.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  17. MatsBM

    MatsBM Gast

    in deinem Fall ja.
     
  18. Mama0409

    Mama0409 Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe für 2004-2007 (vorz. Mutterschutz und Karenz) schon eine ANV gemacht und auch was zurückbekommen!!!

    Man zahlt ja auch als Lehrling mit geringem Einkommen keine Lohnsteuer und kann trotzdem die ANV machen!! Also ich mache sie seit 2002, seit ich halt arbeite, anfangs Lehre und dann Karenz halt!!!
     
  19. MatsBM

    MatsBM Gast

    Lehrlinge können eine ANV machen und bekommen bei einem nicht steuerpflichtigem Einkommen die NEgativsteuer zurückerstattet, auf die jeder Arbeitnehmer/in Anspruch hat wenn das Einkommen unter der Lohnsteuergrenze liegt.

    Ebenfalls Sinn macht die ANV wenn in einem Kalenderjahr nur zeitweise ein Erwerbseinkommen vorhanden ist, dann bekommt man idR die bezahlte Lohnsteuer (oder zumindest einen Teil davon) und ggf. die Negativsteuer retour.

    Wenn in einem Kalenderjahr jedoch nur WG, KBG und FBH bezogen werden und keine sonstigen Einkünfte, dann gibt es auch keine Rückerstattung von Lohnsteuer oder Negativsteuer, sehrwohl aber ist es möglich dass z.B. der AVAB/AEAB zur Auszahlung gelangt wofür in diesem Fall aber das Formular E5 zur verwenden wäre.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  20. Chimaira

    Chimaira Gast-Teilnehmer/in

    hmm hab am 10.1 entbunden... dafür war ich in vorzeitigem mutterschutz.. - das heißt auch ich werde bei meinem heurigem steuerausgleich nichts bekommen???:rolleyes::confused:
     

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