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Steuerausgleich und arbeitslos?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von babylove, 9 März 2007.

  1. babylove

    babylove Gast-Teilnehmer/in

    Wisst ihr, wie das mit den Steuern ausschaut, wenn man arbeitslos ist? Mein Mann war letztes Jahr 4 Monate beim AMS gemeldet....bekommt er für die Zeit was zurück? Weil ich nehme mal an, da zahlt man ja eh keine Steuern, oder?
     
  2. MoonCatcher

    MoonCatcher Gast-Teilnehmer/in

    Sicher kann man den Steuerausgleich machen. Sogar wenn man, wie ich, weil nur Teilzeitbeschäftigt und daher keine Lohnsteuer zahle, bekommt man die sogenannte "Negativsteuer" zurück.

    Da dein Mann ja in dem Fall 8 Monate gearbeitet hat, wird die Steuer auf das ganze Jahr gerechnet. Beim Formular müsst ihr das ankreuzen, dass er vom AMS Geld bekommen hat. Hab ich auch schon mal gemacht.
     
  3. MoonCatcher

    MoonCatcher Gast-Teilnehmer/in

    Bin noch schnell auf www.help.gv.a gegangen und habe dies gefunden:

    Eine Lohnsteuergutschrift ist normalerweise in folgenden Fällen zu erwarten:

    wenn Sie während des Jahres unterschiedlich hohe Bezüge erhalten haben und der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin keine Aufrollung durchgeführt hat
    wenn Sie während des Jahres den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin gewechselt haben oder nicht ganzjährig beschäftigt waren
    wenn Sie aufgrund der geringen Höhe Ihrer Bezüge Anspruch auf "Negativsteuer" (Steuergutschrift) haben
    wenn Sie Anspruch auf den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag oder auf eine Pendlerpauschale haben, der oder die bei der laufenden Lohnverrechnung nicht berücksichtigt wurde
    wenn Sie Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen, die noch nicht in einem Freibetragsbescheid berücksichtigt wurden
     

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