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Steuerausgleich ohne Einkommen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lonelypapi35, 3 November 2009.

  1. lonelypapi35

    lonelypapi35 Gast-Teilnehmer/in

    Können Hausfrauen also Leute ohne eigenes Einkommen einen Steuerausgleich machen (z.B. Sonderausgaben geltend machen)? Kommt man da in den Genuss der negativen Einkommenssteuer?
     
  2. sandran

    sandran Gast-Teilnehmer/in

    Wenn keine Einkommensteuer bezahlt wird - kann man sich auch nichts zurück holen
     
  3. sonnengelb

    VIP: :Silber

    soweit ich weiß nicht. aber der partner kann dafür den alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen.

    lg

    sonnengelb
     
  4. sumsi1986

    sumsi1986 Gast-Teilnehmer/in

    gibts da nicht die negativsteuer von glaube 110 euro? oder is das nur bei geringem einkommen?
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Steuerausgleich machen ist grundsätzlich möglich allerdings wird es ein Nullbescheid weshalb man sich die Arbeit sparen kann.

    Sonderausgaben wirken sich nur dann steuermindernd aus wenn man auch tatsächlich Lohnsteuer bezahlt hat, was ab einem Jahreseinkommen von mehr als EUR 11.000,-- der Fall ist.

    Die sogenannte Negativsteuer kannst du dann zurückerstattet bekommen, wenn ein nicht steuerpflichtiges Einkommen vorhanden ist und SV-Beiträge bezahlt wurden.
    In diesem Fall gibt es 10% der bezahlten SV-Beiträge (max. EUR 110,--) bzw. bei Zustehen des Pendlerpauschales 15% der bezahlten SV-Beiträge (max. EUR 240,--) retour.

    Bei Personen ohne Einkommen bzw. bei einer LStBMG von nicht mehr als 6000 Euro im Jahr kann bei (Ehe-)Paaren mit Kind(ern) der LG/GG den Alleinerzieherabsetzbetrag geltend machen, zudem erhöht sich die BMG der Sonderausgaben von 2920,-- auf EUR 5.840,--

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. Brokkoli

    Brokkoli Gast-Teilnehmer/in

    Ich gebe alle "Sonderausgeben" meinem Mann und der macht sie geltend, sofern möglich.
     
  7. Brokkoli

    Brokkoli Gast-Teilnehmer/in

    Dh wenn ich kein Einkommen habe, dann kann ich - obwohl nicht Alleinerziehend (im herkömmlichen Sinn) - den Alleinerziehrabsatzbetrag geltend machen (in seiner Erklärung, oder brauch ich eine eigene?)?
    Und mein Mann bekommt weiterhin den Alleinverdiener?
     
  8. lonelypapi35

    lonelypapi35 Gast-Teilnehmer/in

    Nur leider ist ab einem gewissen Einkommen Schluss mit Sonderausgaben :(
     
  9. Brokkoli

    Brokkoli Gast-Teilnehmer/in

    Ab welchem?


    ( eigentlich willst du tricksen, versteh ich das richtig? )
     
  10. jador

    jador Gast-Teilnehmer/in

    den Alleinverdienerabsetzbetrag kann man nur beantragen, wenn man länger als 6 Monate im Jahr nicht mit seinem Partner zusammen lebt.

    Sollte die Lohnsteuer so niedrig sein, dass kein Absetzbetrag zu tragen käme, kann es zu einer sogenannten Negativsteuer kommen.
     
  11. lonelypapi35

    lonelypapi35 Gast-Teilnehmer/in


    Aus §18 EStG:

    ....ab einem Einkommen von mehr als €36.400,‐ vermindert sich das Sonderausgabenviertel in einem solchen Ausmaß, dass ab einem Einkommen von € 50.900,‐ kein absetzbarer Betrag mehr ergibt.
     
  12. Enola

    Enola Gast-Teilnehmer/in

    Und wie schaut das aus bei arbeitslosen (mit Arbeitslosengeldbezug oder Notstandshilfe) Alleinerziehern, die keinen Partner haben? Können sie den Alleinerzieherabsetzbetrag auch geltend machen?
     
  13. MatsBM

    MatsBM Gast

    Es ist nur möglich dass ENTWEDER du Anspruch auf den Alleinerzeiherabsetzbetrag hast ODER dein (Ehe-)Partner Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag hat.

    Beides gleichzeitig schliesst sich schon mal aufgrund der Tatsache aus, dass für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten im Kalenderjahr die Anforderungen für den AEAB bzw. AVAB erfüllt sein müssen.

    LG
    Mats
     
  14. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ja sicher ist das möglich!
    Sofern kein Einkommen vorhanden ist und deshalb eine ANV keinen Sinn hat, gibt es die Möglichkeit den AEAB mit einem eigenen Formular (ich glaube E5) zu beantragen.

    LG
    Mats
     
  15. Brokkoli

    Brokkoli Gast-Teilnehmer/in

    Dankeschön - :)
     
  16. Enola

    Enola Gast-Teilnehmer/in

    Danke schön!
     

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