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Steuerausgleich - Genossenschaftswohnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von katrinundsimon, 19 März 2008.

  1. katrinundsimon

    katrinundsimon Gast-Teilnehmer/in

    Wieder einmal eine Frage zum Steuerausgleich:

    Habe von unserer Genossenschaft eine Bestätigung für das Finanzamt für das Jahr 2007 bekommen, darin steht...

    "Zur Errichtung des Wohnhauses wurden Darlehensmittel bzw. Eigenmittel der gemeinnützigen Bauvereinigung verwendet und sind im angegebenen Kalenderjahr abzüglich allfälliger Annuitäten- oder Zinsenzuschüsse die nachstehenden Beiträge in € geleistet worden..."

    Angeführt ist dann ein monatlicher Betrag.

    Für mich heißt das jetzt also, dass ich diese Summe (besser gesagt, den Jahresbetrag nicht die monatliche Summe) im Steuerausgleich absetzen kann, oder?

    Soweit ist mir ja noch alles klar, aber ich war im Jahr 2007 in Karenz und müsste nun ja alles bei meinem LG geltend machen.

    Die Wohnung ist allerdings auf mich gemeldet, er ist jedoch schon ebenfalls als Mieter berücksichtigt - die Miete wird aber von meinem Konto abgebucht.

    Wir sind nicht verheiratet - wie gesagt LG - können wir die Wohnung nun bei ihm abschreiben oder müssen wir verzichten?
     
  2. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Ja ist möglich. Lebensgefährte, wenn es zumindest ein Kind im Haushalt gibt. Nachzulesen: Das Steuerbuch 2008, auf Seite 54.


    SG
    IE
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wie schon erwähnt kann dein LG diese Summe geltend machen, eine etwaige erhaltene Mietzinsbeihilfe ist vom Betrag allerdings abzuziehen.

    MFG
    Mats
     
  4. katrinundsimon

    katrinundsimon Gast-Teilnehmer/in

    Danke für eure Antworten!

    Habs jetzt im Steuerbuch auch gefunden, nachdem ich beim Finanzamt auch angerufen hab:D.

    Naja, dreifache Absicherung ist besser als gar keine:D...
     

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