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Steuerausgleich für 2008

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von MisSatansbraten, 29 Januar 2009.

  1. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    Was kann man denn alles beim Steuerausgleich abschreiben?

    Bin gerade dabei und da steht

    *Kosten für Medikamente
    *Behandlungsbeiträge
    *Zahnersatz

    Bei den Medikamenten, kann ich da auch die Pille abschreiben?

    Bin bei der BVA versichert, da hab ich ja immer 20% Selbstbehalt, gilt das auch als Behandlungsbeitrag?

    Ich habe voriges Jahr eine Brücke bekommen, weiß aber nicht mehr genau was diese gekostet hat, ca. € 140. Kann ich da auch schreiben ca. € 140, denn die prüfen das ja eh oder?

    lg
     
  2. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    Diese Fragen haben sich erledigt *g*

    Hab einfach nur die Stellen angegeben und sonst nichts abgeschrieben und habs mir online ausrechnen lassen.

    Ich bekomme € 814,31 :eek: :D
     
  3. 620bianca

    VIP: :Silber

    Wow, das ist eine schöne Rückzahlung :eek:

    Ich hoff ich darf deine Thread ein bisschen "missbrauchen".

    Hab auch eine Frage bezüglich Abschreibung der Medikamente.
    Brauch ich da jedes Mal eine richtige Rechnung von der Apotheke, wo genau draufsteht was ich gekauft habe? Oder reicht einfach der Bankomatbeleg aus (da steht halt nix drauf außer Betrag und der Firmenname der Apotheke).
    In unserer Apotheke gibt es nämlich nur eine ältere Kasse und nix mit Scanner oder so. Da müsste wahrscheinlich per Hand eine Rechnung geschrieben werden.

    Wäre super, wenn das jemand von euch wüsste. Hab mir vorgenommen ab diesem Jahr die Apothekenrechnungen endlich mal zu sammeln.
     
  4. Stefan

    Stefan Gast

    Kann man wirklich alle Medikamente abschreiben?
    Oder nur jene die der Arzt verschreibt falls man krank ist?
     
  5. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    Ja das ist es, war total geschockt *gg* Weil ich zuerst dachte das die soviel von mir wollen und dann hab ich genau gelesen und :eek:
    Hab mich voll gefreut, dabei hab ich nichts abschreiben lassen, da ich Rechnungen nie aufhebe, also hab nur meinen Arbeitsplatz angegeben :D

    Ja natürlich darfst du ;)
     
  6. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Würde mich an deiner Stelle nicht zu früh freuen. Kann, wenn sie es geprüft haben, auch viel weniger sein.

    Lg Marion
     
  7. Nadz

    Nadz Gast-Teilnehmer/in

    Man braucht einen Gesamtausdruck der Rechnungen aus der Apo .
     
  8. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    Habe das Geld bereits heute auf meinem Konto gehabt.
     
  9. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in


    :eek: WAHNSINN!

    Das ging aber flott!

    Lg DanY
     
  10. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben auch mal viel Geld bekommen und durften davon 500 Euro wieder zurückbezahlen.
     
  11. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    Darum mach ich mir keine Sorgen, denn sollte dies eintreffen, werde ich Einspruch erheben. Immerhin ist es ein rechtskräftiger Beschluss.
     
  12. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das schaut mir ganz so aus, als ob der Alleinverdienerabsetzbetrag beantragt und ausbezahlt wurde und bei einer nachträglichen Prüfung der/die PArtner/in doch über der Grenze von EUR 6000,-- war und deshalb der AVAB wieder zurückgefordert wurde!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  13. MatsBM

    MatsBM Gast

    Bei einem zu Unrecht abgeschriebenen Absetzbetrag - siehe voriges Post von mir - kannst du zwar Einspruch erheben, allerdings wird diesem nicht stattgegeben werden und der zu Unrecht bezogene Betrag ist trotzdem zu retournieren.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  14. Verenalein

    Verenalein Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab auch eine Frage... hab den Antrag online abgeschickt und jetzt steht dort:
    "Einkommensteuer - Ihre Erklärung kann noch nicht bearbeitet werden, da noch Prüfungen Ihrer Versicherungszeiten ausständig sind."

    Was soll das jetzt heißen? Ich hab gar keine Versicherungen abgeschrieben... nur bei den Sonderausgaben den Höchstbetrag von EUR 2.920,00 weil wir im letzten Jahr ein Grundstück gekauft haben... :confused:
     
  15. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Stimmt. Ich habe extra beim Finanzamt angerufen, habe leider eine falsche Auskunft bekommen und mussten es wieder zurückbezahlen.
     
  16. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    Naja so ganz stimmt das nicht. Immerhin überweisen die mir das Geld und ich bekomme einen Beschluss, dieser Beschluss ist nun mal rechtskräftig.

    Außerdem wenn das passiert ist das ja nicht mein Fehler, wenn die zu dumm sind ihre Arbeit zu machen. Ich habe nichts abgeschrieben, lediglich eine 1 für die eine Firma in der ich schon seit Jahren bin eingetragen, also wie bei so etwas ein Fehler passieren könnte, frag ich mich schon :confused:
     
  17. MatsBM

    MatsBM Gast

    Vorsicht, dass du dabei nicht was verwechselst!
    Meine Antwort hat sich nicht auf DEINEN konkreten Fall bezogen, wo normalerweise nichts passieren kann sondern auf die Antwort von marionr1:
    Zitat von marionr1 [​IMG]
    Wir haben auch mal viel Geld bekommen und durften davon 500 Euro wieder zurückbezahlen.

    Du bekommst sehrwohl einen rechtskräftigen Bescheid, das stimmt schon - wenn aber bei einer nachträglichen Überprüfung festgestellt wird, dass z.B. der Alleinverdienerabsetzbetrag zu Unrecht bezogen wurde, da das Einkommen der LG/GGin die Grenze überstiegen hat, dann kommt es zu einer Aufrollung und Rückforderung der zu unrecht bezogenen Rückzahlung!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  18. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    hast du 2008 gearbeitet bzw. etwas von der krankenkasse bekommen. ich glaub eher darum gehts.
     
  19. Verenalein

    Verenalein Gast-Teilnehmer/in

    Naja, gearbeitet hab ich das ganze Jahr... aber von der Krankenkasse hab ich nix bekommen...
     
  20. MisSatansbraten

    MisSatansbraten Gast-Teilnehmer/in

    Du kennst dich ja anscheinen gut aus :) Darf ich dich mal was fragen?

    Ich hab ja den Steuerausgleich für 2008 gemacht. War von Jänner-März im Bundesdienst von März-September Privatwirtschaft und von Oktober-Dezember wieder im Bundesdienst.

    ich hab ja die 814,31 Euro überwiesen bekommen. Jetzt wurde das Verfahren neu aufgenommen, da der Lohnzettel vom Oktober-Dezember noch nicht beim Finanzamt war.

    Jetzt wollen die auf einmal insgesamt 945,63 Euro :eek:

    Jetzt würd ich gern wissen, darf das Finanzamt das einfach schon berechnen, wenn die nur von Jänner-September Lohnzettel haben?? Ich mein wie kann man ein ganzes Jahr berechnen, wenn für 3 Monate nich absolut NICHTS aufliegt??

    Noch dazu hab ich absolut nicht gut verdient, hab auch einmal in der Arbeit was zurück zahlen müssen, weil ich angeblich zu viel bekommen habe. Und es heißt ja immer das man wenn man Firma gewechselt hat (also 2 hatte ich, Bundesdienst, private Firma und wieder Bundesdienst oder zählt das als 3 Stellen??) das man das mehr bekommt und ich krieg jetzt NICHTS und muss sogar noch was zurück zahlen!! :(

    Wenn ich dort anruf kennt sich absolut niemand aus, weiß hier jemand was ich da jetzt machen kann???? :(
     

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