1. Reden wir miteinander ...

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Steuerausgleich/Alleinverdiener

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Akinom, 19 Februar 2009.

  1. Akinom

    Akinom Gast-Teilnehmer/in

    Wer weiß ob die 6000€ ,die die Grenze für den Alleinverdiener sind ,
    brutto oder netto gerechnet werden???
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich weiss es, allerdings ist es weder Brutto noch Netto sondern die Lohnsteuerbemessungsgrundlage (Brutto-SV) abzgl. Pendlerpauschale und ev. Werbungskosten.

    Ein etwaiges erhaltenes Wochengeld ist ebenfalls zu berücksichtigen.

    Liebe Grüße
    Mats
     

  3. Heißt jetzt für mich, dass mein Mann ihn nicht für das Jahr 2008 beantragen kann. Ich war nämlich bis Mai arbeiten (Vollzeit) dann 4 Monate Mutterschutz.
    D.h. ich hab zuviel verdient?

    lg
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich nehme mal an, dass du zuviel verdient hast - da ich allerdings dein Einkommen nicht kenne kann ich dir diese Frage auch nicht beantworten.

    Rechne einfach deine LStBMG des Einkommens und das erhaltene Wochengeld zusammen, dann hast eh die Summe.

    Sofern du über der Einkommensgrenze bist, kann dein Mann den AVAB NICHT erhalten.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. Danke, na dann hab' ich eh zuviel verdient.
    lg
     

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