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Steht irgendwo auf Arbeitnehmerveranlagung das Nettoeinkommen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Astrid1974, 29 Juni 2011.

  1. Astrid1974

    Astrid1974 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Habe eine Frage zur Alimentationsberechnung, die ja bekanntlich vom Jahresnettoeinkommen berechnet wird.
    Wenn man als Grundlage dafür den Finanzamtsbescheid für das vergangene Kalenderjahr hernimmt, welche ausgewiesenen Beträge kann ich da als Brutto- bzw. Nettoeinkommen annehmen?

    Da steht zum Beispiel ganz oben:

    Das Einkommen im Jahr 2010 beträgt xxxxx

    (das sind die steuerpflichtigen Bezüge laut an das Finanzamt übermittelte Lohnzettel abzüglich der Werbungskosten, pauschalen Sonderausgaben und Kinderfreibetrag für nicht haushaltszugehörige Kinder). Dieser xxxxx Betrag ist doch noch lange nicht der Nettowert, oder?

    Kurz darunter heißt es es:

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Übermittelte Lohnzettel laut Anhang
    Bezugsauszahlende Stelle

    steuerpflichtige Bezüge (245):

    *Dienstgebername* yyyyyyyyy



    --> Ist dieser y-Betrag als Bruttoeinkommen anzunehmen und kann ich mittels Brutto-Netto Rechner dadurch das Nettoeinkommen ermitteln?


    Mein Ex hat mir die erste Seite der Arbeitnehmerveranlagung gefaxt, wie komm ich da zu einem entsprechenden Jahresnettoeinkommen?
    Mit Zitat antworten
     
  2. gestern hättest du die alimente am BG berechnen lassen. wurde dir im anderen thread schon gesagt - der übrigens fast wort für wort derselbe ist wie dieser hier, was gegen die forenregeln verstößt ;)
     
  3. Astrid1974

    Astrid1974 Gast-Teilnehmer/in

    Im Prinzip ist es auch eine finanztechnische Frage, die nichts mit AE, Patchworkproblematik zu tun hat. Hab erst heute entdeckt, dass es so ein Unterforum überhaupt gibt. Die Wahrscheinlichkeit einer aussagekräftigen Antwort sehe ich hier höher.
    Werde im AE/Patchworkforum meinen Beitrag aber löschen - mag ja nicht gegen die Vorschriften verstoßen ;)
     
  4. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Ganz so einfach ist die Berechnung nicht. Es kann nämich auch nicht immer das Nettogehalt erhalten für die Berchnung, da wesentlich mehr Faktoren zu berücksichtigen sind.

    SV, Sonderausgaben ist eh klar.

    Aber Erschwerniszulagen, Schmutzzulagen eben alle Sonderzulagen, dürfen für die Berechnung nur zu 50% herangezogen werden. Auszahlungen welche für Auswärtsdienste als Entschädigung gezahlt werden und Kosten des Aufenthalts abdecken dürfen gar nicht berücksichtigt werden. Die FBH muss berücksichtigt werden, mindert den Betrag den der Mann zahlen muss.

    Es gilt also einiges zu beachten.
     

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