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Spielturm - Baugenehmigung notwendig?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von supermania, 21 Juni 2012.

  1. supermania

    supermania Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    wir wohnen im Burgenland und möchten für unser Kind einen Spielturm (Stelzenhaus mit Rutsche und Schaukel) errichten. Da das Grundstück nicht besonders groß ist, möchten wir den Spielturm ca. 80 cm von der Grundstücksgrenze zu unseren Nachbarn errichten. Das Haus hat eine Grundfläche von ca. 1,5x1,8 m, Höhe 3m (wollten eigentlich 3,2 m, aber da gibt es wohl auch eine Begrenzung) und ist ein reines Spielgerät.

    Nun wurde uns mitgeteilt, dass wir dieses "Bauwerk" der Baubehörde 14 Tage vor Baubeginn schriftlich (Ansuchen und Plandarstellung) mitzuteilen. Diese hat zu beurteilen ob es sich um ein geringfügiges (§ 16) oder anzeigepflichtiges (§ 17) Bauvorhaben handelt.

    Es sei dabei uninteressant, ob es sich um ein Spielgerät handelt. Es sollen die Rechte des Bauwerbers und der Anrainer gewahrt werden.

    Ich finde leider so gar keine Informationen hierzu und kann mir aber auch nicht vorstellen, dass jeder eine Baugenehmigung dafür einholen muss. Kann mir vielleicht jemand von Euch bitte mit Informationstexten weiterhelfen?

    Freue mich über jede Info - auch aus anderen Bundesländern.

    LG

    Mania
     
  2. BarbaraMaria

    BarbaraMaria Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns ist bis 3m Höhe und ohne Verwendung von Beton( Mauerwerk) nur eine Anzeigemeldung Pflicht. Allerdings haben wir größere Abstände zur Grundgrenze einzuhalten. an deiner Stelle würde ich eine Meldung an die gemeinde machen, dass ist auch bei uns notwendig. Ein Nachbar von uns hat keine Anzeigemeldung gemacht und musste das Spielhaus seiner Kinder( auch auf Stelzen, ein tolles Haus mit Rutsch,3m hoch) wieder abbauen, weil zu nahe an der Grenze(1m) und nicht gemeldet. Wir wohnen in NÖ.
     
  3. supermania

    supermania Gast-Teilnehmer/in

    Danke. Wie weit seid Ihr von der Grundstücksgrenze weg? Mit der Gemeinde haben wir schon gesprochen. Von ihr haben wir die Infos.
     
  4. alvic

    alvic Gast-Teilnehmer/in

    Bitte wo kann man das nachlesen???
    Danke!
     
  5. alvic

    alvic Gast-Teilnehmer/in

    lt. § 17 Zi 10 der NÖ Bauordnung aus 10.12.2010 sind spielplatzgeräte "bewilligungs- und anzeigefreie vorhaben", samt hochstände, grillplätze usw usw...
    RIS Dokument
     
  6. supermania

    supermania Gast-Teilnehmer/in

    Ich liebe NÖ. Haben sie wirklich sehr schön in die Bauordnung geschrieben. Leider kann ich in der Burgenländischen Bauordnung nichts entsprechendes vorfinden. :(
     

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